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Ebenfalls 1987 kam es zu einer ersten auf den Umweltschutz bezogenen Reform des<br />

Bewilligungsverfahrens von Weltbankprojekten (Park 2007: 539). Kern dieser Reform war<br />

die Einführung von environmental safeguards. Diese safeguards, die gegenwärtig von der<br />

unabhängigen Evaluierungsgruppe 7 der Weltbank überprüft werden, bezeichnet die Weltbank<br />

<strong>als</strong> wichtiges Instrument zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips in von ihr finanzierten<br />

Aktivitäten (Weltbank 2009: 5f.). Auf diese Weise wurde die Projektbewilligung an<br />

verbindliche Umwelt- und Sozi<strong>als</strong>tandards gebunden. Um die Einhaltung dieser<br />

Mindeststandards zu gewährleisten, wurden spezielle Gremien eingesetzt; bei strittigen<br />

Projekten wurden die Exekutivdirektoren frühzeitiger in den Entscheidungsprozess integriert,<br />

<strong>als</strong> dies vor der Reform der Fall war. Darüber hinaus wurden<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungen der Projekte verpflichtend (Gehring/Kerler 2007: 234, 247;<br />

Marschinski/Behrle 2007: 11). Zu Beginn der 1990er Jahre stellte die Weltbank mehr<br />

Mitarbeiter mit einer umweltschutzbezogenen Ausbildung ein, wie Umweltökonomen und<br />

Umweltingenieure. Damit wollte das Exekutivdirektorium sicherstellen, dass die Mitarbeiter<br />

in der Lage sind, die Umweltverträglichkeitsprüfungen der Weltbank-Projekte angemessen<br />

durchzuführen (Nielson/Tierney 2003: 263). Seit 1994 verfügt jedes Weltbank-Projekt mit<br />

potenziellen Umweltfolgen über einen Umweltprojektmanager, der die Umweltverträglichkeit<br />

des Projektes überprüft und dem Exekutivdirektorium einen Evaluationsbericht übermittelt.<br />

Dadurch werden die Exekutivdirektoren frühzeitiger und besser über die<br />

Umweltverträglichkeit von Weltbankprojekten informiert. Darlehen für Projekte, die <strong>als</strong><br />

umweltbedenklich eingestuft werden, werden erst vergeben, wenn die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen ist und das Exekutivdirektorium darüber<br />

informiert wurde (ebd.: 264).<br />

Trotz dieser institutionellen Reformen ergaben die internen Berichte der Weltbank zu<br />

Beginn der 1990er Jahre, dass mehr <strong>als</strong> ein Drittel ihrer Projekte den eigenen<br />

Umweltstandards nicht entsprach. In der Folge verbesserte die Weltbank ihre Monitoring- und<br />

Evaluierungsverfahren (Marschinski/Behrle, 2007: 1). So setzte das Exekutivdirektorium der<br />

Weltbank 1993 einen Inspektionsausschuss ein, der auf Beschwerde von Personen tätig wird,<br />

die direkt von einem Weltbank-Projekt betroffen sind. Somit kann dieses Verfahren von<br />

externen Akteuren genutzt werden, um zu klären, ob ein Projekt die verbindlichen Richtlinien<br />

7 Die „Unabhängige Evaluierungsgruppe“ ist eine unabhängige Einheit innerhalb der Weltbank, die direkt an den<br />

Exekutivrat berichtet: „IEG evaluates the World Bank Group’s achievements as well as shortcomings and sets<br />

out lessons and recommendations to strengthen development effectiveness. The evaluation findings are shared<br />

with the public under Board-approved disclosure policies.“ Das Exekutivdirektorium muss den Arbeits- und<br />

Finanzplan der Evaluierungsgruppe genehmigen. (IEG Brochure, zugänglich unter: >http://siteresources.worldbank.org/EXTOED/Resources/ieg_brochure.pdf

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