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Staaten und der universellen Staatengemeinschaft fungieren. Erleichtert werden auch<br />

horizontale Verhandlungen zwischen den Regionen.<br />

4.3 Wechselwirkungen<br />

Die Formationen globaler Governance fügen sich nicht problemlos ineinander. Sie<br />

können sich gegenseitig stören und damit im Hinblick auf die Problemlösung<br />

kontraproduktiv wirken. Sie können sich aber auch wechselseitig ergänzen und von der<br />

Seite, die Ergänzung wünscht, gefördert und angestoßen werden.<br />

In theoretischer Begrifflichkeit wird diese Problematik <strong>als</strong> Rechtskollision (Teubner<br />

1989) bezeichnet. Unterschiedlich beurteilt wird, ob aus der Vielfalt der Kollisionen<br />

Ordnung entsteht oder geschaffen werden kann. Während eine Richtung dies mit einem<br />

„lasciate ogni esperanca“ verneint (Fischer-Lescano/Teubner 2007) und allenfalls - in<br />

systemtheoretischer Tradition - eine aus sich selbst emergierende Kompatibilisierung<br />

erwartet (Ladeur 2004; auch noch: Fischer-Lescano/ Teubner 2006: 170), hält eine<br />

andere Richtung an der Möglichkeit sinnvoller Konliktlösungen fest (Joerges/ Rödl<br />

2009). Danach können Kollisionen von Teilordnungen durch Regeln der Entscheidung<br />

über die anwendbare Ordnung und gegenseitige praktische Konkordanz überwunden<br />

werden. Dieser Ansatz ist auch für die Frage nach einer globalen Governance des<br />

Klimaschutzes nutzbar. Allerdings ist er in der Beobachtung von Kollisionen und<br />

aktivem Koordinierungsbedarf zu eng. Viele Teilordnungen stehen bereits spontan in<br />

einem Ergänzungsverhältnis, etwa deswegen, weil das anstehende Problem sich<br />

staatlichen Lösungen entzieht und deshalb auf Behandlung durch angelagerte<br />

Staatlichkeit angewiesen ist. Wieder andere Teilordnungen berühren sich nicht oder<br />

wirken aneinander vorbei. Je nach den Wechselwirkungen der Teilordnungen ist auch<br />

der Bedarf nach Abstimmungsregeln unterschiedlich. Es ist deshalb fruchtbarer, von<br />

einer Pluralität von Governance-Strukturen auszugehen und eine Vielfalt von<br />

Wechselwirkungen ins Auge zu fassen, eine Vielfalt allerdings, die typisiert werden<br />

kann und nicht beliebig ist. Zu beachten ist auch, dass die Wechselwirkungen nicht<br />

statisch gegeben sind, sondern sich entwickeln und dabei wiederum<br />

Entwicklungsmuster herausbilden.<br />

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