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VV-LHO - TU Clausthal

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Es werden folgende Begriffserläuterungen vorangestellt:<br />

Teil IV<br />

Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung<br />

Vorbemerkungen<br />

1. Ablieferung:<br />

die Abführung der entbehrlichen Guthaben der Landeskasse an die Landeshauptkasse sowie des den zulässigen<br />

Zahlstellenistbestand übersteigenden Betrages an die zuständige Kasse;<br />

2. Abrechnung der Landeskasse:<br />

der Nachweis gegenüber der Landeshauptkasse über die Verwendung der Einnahmen und der Kassenbestandsverstärkungen;<br />

3. Abrechnung der Zahlstelle:<br />

der Nachweis gegenüber der zuständigen Kasse über die Verwendung der Einzahlungen;<br />

4. Abschlagsauszahlung:<br />

eine Auszahlung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit, die der Höhe nach noch nicht feststeht und die im Sachbuch<br />

endgültig zu buchen ist;<br />

5. Absetzungsbuchung:<br />

die Buchung einer Einzahlung bei einer Buchungsstelle für Auszahlungen oder die Buchung einer Auszahlung<br />

bei einer Buchungsstelle für Einzahlungen;<br />

6. allgemeine Zahlungsanordnung:<br />

die schriftliche Anordnung für eine bestimmte Art mehrfach vorkommender Zahlungen anstelle förmlicher<br />

Zahlungsanordnungen;<br />

7. Änderungsanordnung:<br />

die Kassenanordnung, durch die Angaben in einer bereits erteilten Kassenanordnung geändert oder ergänzt<br />

werden;<br />

8. angezahlter Beleg:<br />

die im baren Zahlungsverkehr abzuwickelnde Zahlungsanordnung, die bis zur Aufnahme des Kassenistbestandes<br />

oder Zahlstellenistbestandes nur teilweise ausgeführt und noch nicht gebucht werden konnte und in<br />

Höhe des ausgezahlten Betrages bei der Ermittlung des Kassenistbestandes oder Zahlstellenistbestandes<br />

berücksichtigt worden ist;<br />

9. Annahmeanordnung:<br />

die schriftliche Anordnung, Einzahlungen anzunehmen;<br />

10. anordnende Stellen:<br />

das zuständige Ministerium und die von ihm zur Erteilung von Kassenanordnungen ermächtigten Dienststellen;<br />

11. Anordnungsbefugter:<br />

der zur Erteilung von Kassenanordnungen berechtigte Beamte oder Angestellte;<br />

12. Arbeitsablaufbelege:<br />

visuell lesbare Unterlagen, die bei der Buchung mit Hilfe von ADV-Anlagen der Sicherung der Datenerfassung,<br />

des Transports von Datenträgern und der Verarbeitung der Daten dienen;<br />

13. Ausgaben:<br />

Auszahlungen, die im Titelbuch zu buchen sind;<br />

14. Auslieferungsanordnung:<br />

die schriftliche Anordnung, verwahrte Wertgegenstände auszuliefern und die Auslieferung zu buchen;<br />

15. Auszahlungen:<br />

Beträge, die von der Kasse oder Zahlstelle hinausgehen oder von der Kasse verrechnet werden;<br />

16. Auszahlungsanordnung:<br />

die schriftliche Anordnung, Auszahlungen zu leisten;<br />

Seite 30 von 228<br />

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