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VV-LHO - TU Clausthal

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§ 70<br />

Zahlungen<br />

1 Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden. 2 Die Anordnung der Zahlung<br />

muss durch die zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr ermächtigten Dienststellen schriftlich oder<br />

auf elektronischem Wege erteilt werden. 3 Das Finanzministerium kann Ausnahmen zulassen.<br />

Zu § 70:<br />

Erster Abschnitt: Arten und Form der Kassenanordnungen<br />

Nr. 1 Arten der Kassenanordnungen<br />

Nr. 2 Form der Kassenanordnungen<br />

Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen<br />

Inhaltsübersicht<br />

A. Kassenanordnungen<br />

Nr. 3 Arten der Zahlungsanordnungen<br />

Nr. 4 Erteilung von Zahlungsanordnungen<br />

Nr. 5 Inhalt der förmlichen Zahlungsanordnung<br />

Nr. 6 Betrag<br />

Nr. 7 Zahlungspflichtiger oder Empfangsberechtigter<br />

Nr. 8 . Fälligkeitstag<br />

Nr. 9 Buchungsstelle, Haushaltsjahr<br />

Nr. 10 Begründung<br />

Nr. 11 Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

Nr. 12 Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit<br />

Nr. 13 Feststeller der sachlichen Richtigkeit<br />

Nr. 14 Form der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit<br />

Nr. 15 Inhalt der Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit<br />

Nr. 16 Feststeller der rechnerischen Richtigkeit<br />

Nr. 17 Form der Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit<br />

Nr. 18 Zusammengefaßte Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

Nr. 19 Verantwortung des Feststellers in besonderen Fällen<br />

Nr. 20 Unterschrift des Anordnungsbefugten<br />

Nr. 21 Änderung der förmlichen Zahlungsanordnung, ihrer Anlagen und der begründenden Unterlagen<br />

Nr. 22 Allgemeine Zahlungsanordnungen<br />

Dritter Abschnitt: Andere Kassenanordnungen<br />

Nr. 23 Allgemeines<br />

Nr. 24 Anordnungen für Wertgegenstände<br />

Nr. 25 Sonstige Kassenanordnungen<br />

Nr. 26 Änderungsanordnungen<br />

Nr. 27 Kasseninterne Aufträge<br />

Vierter Abschnitt: Zahlungsverkehr<br />

B. Zahlungen, Wertgegenstände<br />

Nr. 28 Bewirken von Zahlungen<br />

Nr. 29 Zahlungsarten<br />

Nr. 30 Unbarer Zahlungsverkehr<br />

Nr. 31 Verkehr mit Kreditinstituten<br />

Nr. 32 Bargeld<br />

Nr. 33 Wechsel<br />

Nr. 34 Verrechnung im Wege der Aufrechnung<br />

Nr. 35 Verrechnung im Wege des Buchausgleichs, Verrechnung<br />

innerhalb der Kasse<br />

Fünfter Abschnitt: Einzahlungen und Auszahlungen<br />

Erster Unterabschnitt: Einzahlungen<br />

Nr. 36 Leistungsort, Einzahlung an die zuständige Kasse<br />

Nr. 37 Annahme von Einzahlungen<br />

Nr. 38 Prüfung von Zahlungsmitteln und Wertsendungen<br />

Nr. 39 Quittung bei Einzahlungen<br />

Seite 36 von 228<br />

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