VV-LHO - TU Clausthal
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4. Verfahrenssicherheit<br />
4.1 HKR-ADV-Verfahren sind gegen Anwendungsfehler und Missbrauch zu schützen. Dabei sind die Risiken und deren<br />
mögliche haushaltswirtschaftliche Auswirkungen gegen die zusätzlichen Ausgaben für die Verfahrenssicherheit<br />
abzuwägen (Risikoanalyse).<br />
4.2 Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu bestimmen, ob und inwieweit<br />
4.2.1 zwei Personen maßgeblich einen Bewirtschaftungsvorgang bearbeiten (Vier-Augen-Prinzip),<br />
4.2.2 nur eine Person einen Bewirtschaftungsvorgang bearbeitet ,<br />
4.2.3 ein Prüfverfahren insbesondere für Bewirtschaftungsvorgänge, die zu Auszahlungen oder Forderungsverzichten<br />
führen, einzusetzen ist,<br />
4.2.4 weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verfahrens zu treffen sind.<br />
4.3 Die Einzelheiten zur Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sind in einem Berechtigungskonzept darzustellen. Die<br />
im Berechtigungskonzept festgelegten Befugnisse sind verantwortlichen Personen zuzuweisen und - soweit notwendig<br />
- systemtechnisch umzusetzen.<br />
Einer Person darf nur eine Benutzerkennung (User-ID) zugeordnet werden. Systemverwalter sollen nicht gleichzeitig<br />
Rechte für Bewirtschaftungsvorgänge erhalten.<br />
Schließt die Befugnis die abschließende Bearbeitung eines Bewirtschaftungsvorgangs ein (Nr. 4.2.2), so bedarf es<br />
einer gesonderten Ausübung der Anordnungsbefugnis nicht. Die nach dem Berechtigungskonzept ausgeübten<br />
Verantwortlichkeiten können die Bescheinigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ersetzen, wenn<br />
sie insgesamt gleichwertig sind. Die Merkmale, durch die die verantwortlichen Personen eindeutig identifiziert<br />
werden können (Benutzerkennung/User-ID), sind zu den erzeugten Daten aufzuzeichnen.<br />
4.4 Bei der Zahlbarmachung sollen für den elektronischen Zahlungsverkehr mit Kreditinstituten im Wege der Datenfernübertragung<br />
Sicherheitsstandards eingehalten werden, die denen des elektronischen Schalters der Deutschen<br />
Bundesbank gleichwertig sind.<br />
5. Prüfung der Verfahrensabläufe<br />
Die für die Freigabe nach Nr. 3.1 zuständige Stelle hat durch mindestens stichprobenweise Prüfung sicherzustellen,<br />
dass die genehmigten Verfahrensabläufe eingehalten werden. Bei der Prüfung ist auch darauf zu achten,<br />
dass die erforderlichen Belege (§ 75 <strong>LHO</strong>) vorhanden sind und nach den AufBewBest. (Anlage zu Nr. 21 zu § 71)<br />
aufbewahrt werden.<br />
6. Begriffserläuterungen<br />
6.1 Risikoanalyse<br />
Bei HKR-ADV-Verfahren die individuelle systematische Untersuchung, mit welchem wirtschaftlich vertretbaren<br />
Aufwand die durch mögliche Anwendungsfehler oder Missbräuche entstehenden finanziellen Schäden verhindert<br />
oder begrenzt werden können.<br />
6.2 Berechtigungskonzept<br />
Bei HKR-ADV-Verfahren die Festlegung der System- und Anwendungsbefugnisse und der damit verbundenen<br />
Verantwortlichkeiten unter Beachtung der Risikoanalyse.<br />
6.3 Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln<br />
Bewirtschaftungsvorgänge sind Maßnahmen der Haushaltsmittelverteilung, der Haushaltsmittelverwendung (Eingehen<br />
von Verpflichtungen, Festlegungen, Auszahlungs- und Buchungsanordnungen) und der Erhebung von Einnahmen<br />
(Zahlungsaufforderungen, Annahme- und Buchungsanordnungen).<br />
6.4 Zahlbarmachung<br />
Die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien für Auszahlungen sowie für Einzahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren<br />
und deren Übermittlung an das Kreditinstitut.<br />
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