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VV-LHO - TU Clausthal

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4. Verfahrenssicherheit<br />

4.1 HKR-ADV-Verfahren sind gegen Anwendungsfehler und Missbrauch zu schützen. Dabei sind die Risiken und deren<br />

mögliche haushaltswirtschaftliche Auswirkungen gegen die zusätzlichen Ausgaben für die Verfahrenssicherheit<br />

abzuwägen (Risikoanalyse).<br />

4.2 Auf der Grundlage der Risikoanalyse ist zu bestimmen, ob und inwieweit<br />

4.2.1 zwei Personen maßgeblich einen Bewirtschaftungsvorgang bearbeiten (Vier-Augen-Prinzip),<br />

4.2.2 nur eine Person einen Bewirtschaftungsvorgang bearbeitet ,<br />

4.2.3 ein Prüfverfahren insbesondere für Bewirtschaftungsvorgänge, die zu Auszahlungen oder Forderungsverzichten<br />

führen, einzusetzen ist,<br />

4.2.4 weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verfahrens zu treffen sind.<br />

4.3 Die Einzelheiten zur Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sind in einem Berechtigungskonzept darzustellen. Die<br />

im Berechtigungskonzept festgelegten Befugnisse sind verantwortlichen Personen zuzuweisen und - soweit notwendig<br />

- systemtechnisch umzusetzen.<br />

Einer Person darf nur eine Benutzerkennung (User-ID) zugeordnet werden. Systemverwalter sollen nicht gleichzeitig<br />

Rechte für Bewirtschaftungsvorgänge erhalten.<br />

Schließt die Befugnis die abschließende Bearbeitung eines Bewirtschaftungsvorgangs ein (Nr. 4.2.2), so bedarf es<br />

einer gesonderten Ausübung der Anordnungsbefugnis nicht. Die nach dem Berechtigungskonzept ausgeübten<br />

Verantwortlichkeiten können die Bescheinigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit ersetzen, wenn<br />

sie insgesamt gleichwertig sind. Die Merkmale, durch die die verantwortlichen Personen eindeutig identifiziert<br />

werden können (Benutzerkennung/User-ID), sind zu den erzeugten Daten aufzuzeichnen.<br />

4.4 Bei der Zahlbarmachung sollen für den elektronischen Zahlungsverkehr mit Kreditinstituten im Wege der Datenfernübertragung<br />

Sicherheitsstandards eingehalten werden, die denen des elektronischen Schalters der Deutschen<br />

Bundesbank gleichwertig sind.<br />

5. Prüfung der Verfahrensabläufe<br />

Die für die Freigabe nach Nr. 3.1 zuständige Stelle hat durch mindestens stichprobenweise Prüfung sicherzustellen,<br />

dass die genehmigten Verfahrensabläufe eingehalten werden. Bei der Prüfung ist auch darauf zu achten,<br />

dass die erforderlichen Belege (§ 75 <strong>LHO</strong>) vorhanden sind und nach den AufBewBest. (Anlage zu Nr. 21 zu § 71)<br />

aufbewahrt werden.<br />

6. Begriffserläuterungen<br />

6.1 Risikoanalyse<br />

Bei HKR-ADV-Verfahren die individuelle systematische Untersuchung, mit welchem wirtschaftlich vertretbaren<br />

Aufwand die durch mögliche Anwendungsfehler oder Missbräuche entstehenden finanziellen Schäden verhindert<br />

oder begrenzt werden können.<br />

6.2 Berechtigungskonzept<br />

Bei HKR-ADV-Verfahren die Festlegung der System- und Anwendungsbefugnisse und der damit verbundenen<br />

Verantwortlichkeiten unter Beachtung der Risikoanalyse.<br />

6.3 Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln<br />

Bewirtschaftungsvorgänge sind Maßnahmen der Haushaltsmittelverteilung, der Haushaltsmittelverwendung (Eingehen<br />

von Verpflichtungen, Festlegungen, Auszahlungs- und Buchungsanordnungen) und der Erhebung von Einnahmen<br />

(Zahlungsaufforderungen, Annahme- und Buchungsanordnungen).<br />

6.4 Zahlbarmachung<br />

Die Erstellung von Zahlungsverkehrsdateien für Auszahlungen sowie für Einzahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren<br />

und deren Übermittlung an das Kreditinstitut.<br />

Seite 103 von 228<br />

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