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VV-LHO - TU Clausthal

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Hinweise zur Ermittlung der Personalkosten einschließlich Arbeitsplatzkosten sowie zum Kalkulationszinssatz<br />

Um den Aufwand für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen möglichst gering zu halten, sollte auf standardisierte Kosten-<br />

und Leistungsgrößen zurückgegriffen werden (Nr. 1 Abs. 6 der Anlage).<br />

1. Als Personalkosten können die in den vom MF jährlich für die Haushaltsaufstellung fortgeschriebenen Tabellen<br />

enthaltenen Durchschnittssätze der Bediensteten angesetzt werden (durchschnittliche jährliche Dienstbezüge),<br />

die ggf. um noch nicht bekannte Tarifsteigerungen zu erhöhen wären.<br />

— Besondere, nicht angesetzte, einzelfallspezifische (tarifliche) Zulagen usw. sind zu berücksichtigen.<br />

— Die in den Tabellen ausgewiesenen Ansätze für Beamte und Richter sind um den kalkulatorischen Versorgungszuschlag<br />

in Höhe von 30 v. H. zu erhöhen, soweit nicht höhere einzelfall- oder ressortspezifische Zuschläge<br />

erhoben werden. In den Ansätzen für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sind die<br />

Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und die Zusatzversorgung bereits enthalten.<br />

— Die Personalkosten sind ferner um sogenannte Personalnebenkosten zu erhöhen. Die Durchschnittssätze<br />

für Beihilfen sind den jährlichen Haushaltsaufstellungserlassen zu entnehmen. Für Umzugskostenvergütungen,<br />

Trennungsgeld und sonstige personalbezogene Sachausgaben sowie für Unfallfürsorge und Unfallversicherung<br />

sind 0,8 v. H. der Durchschnittssätze für Bezüge in den Tabellen zur Haushaltsaufstellung<br />

anzusetzen.<br />

— Zusätzlich ist derzeit ein Personalgemeinkostenzuschlag (Kosten der mittelbar produzierenden Kräfte/Kosten<br />

des Infrastrukturbereichs, z. B. Verwaltung, Kasse, innerer Dienst) in Höhe von grundsätzlich 15<br />

v. H. aller Personalkosten aufzuschlagen.<br />

2. Daneben sind Arbeitsplatzkosten anzusetzen (3 v. H. für die Einrichtung und 10 v. H. für Bürobedarfsgegenstände,<br />

jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten), soweit nicht höhere Ansätze erforderlich sind (z. B. Kosten<br />

der Informations- und Kommunikationstechnik). Auf die genannten Werte ist zusätzlich ein Gemeinkostenzuschlag<br />

in Höhe von 6 v. H. zu berechnen.<br />

— Soweit nicht höhere Kosten anfallen, können für 1996 nachstehende Durchschnittswerte (einschließlich Gemeinkosten)<br />

angesetzt werden:<br />

— Höherer Dienst 13 006 DM,<br />

— Gehobener Dienst 11 009 DM,<br />

— Mittlerer Dienst 9 585 DM,<br />

— Einfacher Dienst 6 464 DM.<br />

Es ist vorgesehen, die Durchschnittssatztabellen in künftigen Jahren um entsprechende Angaben für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

zu erweitern.<br />

— Der Ansatz weiterer Sachkosten ergibt sich aus den Erfordernissen des Untersuchungsgegenstandes. Zu<br />

den Sachkosten ist ein Gemeinkostenzuschlag von 6 v. H. zu berechnen, sofern das Ergebnis nicht in einem<br />

offensichtlichen Mißverhältnis zur Höhe der Sachkosten steht. Ist dies der Fall, sind die Gemeinkosten zu<br />

schätzen.<br />

3. Als üblicher durchschnittlicher Kalkulationszinssatz gilt ab 1996:<br />

Nominaler Kalkulationszinssatz: 7,5 v. H.,<br />

Realer Kalkulationsszinssatz: 4,5 v. H.<br />

(Zur rechentechnischen Vereinfachung auf halbe Prozentpunkte gerundet.)<br />

Bei der Frage der optimalen Finanzierung einer Maßnahme (z. B. Kauf/Leasing) ist dagegen als Kalkulationszinssatz<br />

der aktuelle, jeweils unter Berücksichtigung der vorgesehenen Laufzeit der Verträge, vom Land zu<br />

zahlende Zinssatz anzusetzen. Informationen hierzu erteilt das MF.<br />

Dieser Kalkulationszinssatz wird künftig ebenfalls mit den Personalkostensätzen bekanntgemacht.<br />

Zur Klarstellung ist ferner anzumerken:<br />

Für die Geltendmachung von Zinsansprüchen gemäß § 49 a VwVfG können im Zweifelsfall die jeweils aktuellen<br />

Basiszinssätze nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9.6.1998 (BGBl. S. 1242) in der jeweils<br />

gültigen Fassung ebenfalls beim MF erfragt werden, soweit diese nicht bereits bekanntgemacht wurden.<br />

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