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VV-LHO - TU Clausthal

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Erster Abschnitt: Allgemeines<br />

Nr. 1 Zu prüfende Stellen<br />

Zweiter Abschnitt: Kassenprüfung<br />

Nr. 2 Zweck der Kassenprüfung<br />

Nr. 3 Zeitpunkt, Anordnung und Umfang der Kassenprüfung<br />

Nr. 4 Kassenaufsichtsbeamter, Kassenprüfer<br />

Nr. 5 Verfahren bei der Kassenprüfung<br />

Nr. 6 Feststellungen zur Kassensicherheit<br />

Nr. 7 Niederschrift über die Kassenprüfung<br />

Nr. 8 Laufende Prüfung<br />

Dritter Abschnitt: Zahlstellenprüfung<br />

Nr. 9 Zweck der Zahlstellenprüfung<br />

Nr. 10 Zeitpunkt, Anordnung und Umfang der Zahlstellenprüfung<br />

Nr. 11 Zahlstellenaufsichtsbeamter, Zahlstellenprüfer<br />

Nr. 12 Verfahren bei der Zahlstellenprüfung<br />

Nr. 13 Feststellungen zur Sicherheit<br />

Nr. 14 Niederschrift über die Zahlstellenprüfung<br />

Nr. 15 Prüfung der Handvorschüsse<br />

Nr. 16 Prüfung der Geldannahmestellen<br />

Vierter Abschnitt: Prüfung von Stellen, die für Buchungen zuständig sind<br />

Nr. 17 Verfahren bei der Prüfung<br />

Fünfter Abschnitt: Prüfung von Stellen, die für die Verwaltung von Vorräten zuständig sind<br />

Nr. 18 Verfahren bei der Prüfung<br />

Erster Abschnitt: Allgemeines<br />

1. Zu prüfende Stellen<br />

1.1 Unvermutet zu prüfen sind<br />

1.1.1 Kassen (Kassenprüfung),<br />

1.1.2 Zahlstellen (Zahlstellenprüfung),<br />

1.1.3 Stellen, die für Buchungen zuständig sind (Nr. 2 Satz 2 zu § 71), und<br />

1.1.4 Stellen, die für die Verwaltung von Vorräten zuständig sind.<br />

1.2 In die Prüfung können auch die Stellen einbezogen werden, die bei Verfahren mit ADV-Anlagen in Anspruch genommen<br />

werden (z. B. Nr. 3.9 zu § 79).<br />

Zweiter Abschnitt: Kassenprüfung<br />

2. Zweck der Kassenprüfung<br />

Die Kassenprüfung dient insbesondere dem Zweck festzustellen, ob<br />

2.1 der Kassenistbestand mit dem Kassensollbestand übereinstimmt und die Wertgegenstände (Nr. 54 zu § 70) vollständig<br />

vorhanden sind,<br />

2.2 die Einzahlungen und die Auszahlungen rechtzeitig und vollständig erhoben oder geleistet worden sind und im übrigen<br />

der Zahlungsverkehr ordnungsgemäß durchgeführt worden ist,<br />

2.3 die Bücher richtig geführt worden sind, insbesondere die Buchungen in den Sachbüchern denen in den Zeitbüchern<br />

entsprechen,<br />

2.4 die erforderlichen Belege vorhanden sind,<br />

2.5 die Kassenaufgaben wirtschaftlich und zweckmäßig erledigt werden sowie<br />

2.6 die Kassensicherheit nach innen und außen gewährleistet ist.<br />

Seite 85 von 228<br />

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