VV-LHO - TU Clausthal
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35. Empfangsberechtigter:<br />
die in der Kassenanordnung bezeichnete Person, an die die Zahlung zu leisten oder der Wertgegenstand<br />
auszuliefern ist;<br />
36. Erhebung von Einnahmen:<br />
die Annahme von Einnahmen und das Anfordern von Beträgen;<br />
37. Fälligkeitstag:<br />
der Tag, an dem die Zahlung bewirkt sein muß;<br />
38. Feststeller:<br />
Bedienstete, die befugt sind, in Kassenanordnungen, ihren Anlagen und den begründenden Unterlagen die<br />
sachliche oder die rechnerische Richtigkeit zu bescheinigen;<br />
39. Geldannahmestelle:<br />
die Zahlstelle besonderer Art, deren Aufgaben auf die Annahme geringfügiger barer Einzahlungen beschränkt<br />
sind;<br />
40. Geldbehälter:<br />
verschließbare Behältnisse und bauliche Einrichtungen in der Zahlstelle, die zur Aufbewahrung der Zahlungsmittel<br />
und sonstiger sicher aufzubewahrender Gegenstände dienen;<br />
41. Gesamtrechnungslegung:<br />
der Nachweis, der über die Einnahmen und die Ausgaben eines Haushaltsjahres in Gesamtbeträgen zu führen<br />
ist;<br />
42. Handvorschuß:<br />
der Betrag, der einer Dienststelle zur Leistung geringfügiger barer Auszahlungen zur Verfügung gestellt worden<br />
ist;<br />
43. Hilfsbücher:<br />
Bücher, die bei der Buchführung über Zahlungen nicht Zeit- oder Sachbücher sind;<br />
44. Kasse:<br />
die Organisationseinheit, die Einzahlungen annimmt, Auszahlungen leistet, Buchungen vornimmt und Rechnung<br />
legt;<br />
45. Kassenanordnung:<br />
die schriftliche Anordnung, Zahlungen anzunehmen oder zu leisten, Buchungen vorzunehmen sowie Wertgegenstände<br />
anzunehmen oder auszuliefern, zu verwalten und nachzuweisen;<br />
46. Kassenbehälter:<br />
Behältnisse und bauliche Einrichtungen mit mindestens doppeltem Verschluß, die in der Kasse zur Aufbewahrung<br />
der Zahlungsmittel und sonstiger sicher aufzubewahrender Gegenstände dienen;<br />
47. Kassenbelege:<br />
visuell lesbare Unterlagen für Buchungen in Sachbüchern, soweit sie nicht Rechnungsbelege sind, sowie für<br />
Buchungen in Kontogegenbüchern, im Ein- und Auslieferungsbuch für Wertgegenstände und im Wertzeichenbuch;<br />
48. Kassenbestandsverstärkung:<br />
die Einzahlung, die eine Landeskasse sich durch Verstärkungsauftrag zu Lasten des Girokontos der Landeshauptkasse<br />
bei einer Stelle der Deutschen Bundesbank oder einem anderen Kreditinstitut beschafft, um<br />
Auszahlungen leisten zu können;<br />
49. Kassenfehlbetrag:<br />
der Betrag, um den der Kassenistbestand geringer ist als der Kassensollbestand;<br />
50. kasseninterner Auftrag:<br />
die von der Kasse gefertigte Unterlage für Zahlungen oder Buchungen, wenn eine Zahlungsanordnung oder<br />
Unterlagen zu einer allgemeinen Zahlungsanordnung nicht vorliegen oder nicht erforderlich sind oder wenn<br />
aus vorhandenen Schriftstücken die Buchungsstelle nicht ersichtlich ist;<br />
51. Kassenistbestand:<br />
die Summe aus dem Bestand an Zahlungsmitteln, den Beträgen aus den angezahlten Belegen und den Beständen<br />
aus den Kontogegenbüchern;<br />
52. Kassenmittel:<br />
Zahlungsmittel sowie Guthaben bei Kreditinstituten;<br />
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