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VV-LHO - TU Clausthal

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35. Empfangsberechtigter:<br />

die in der Kassenanordnung bezeichnete Person, an die die Zahlung zu leisten oder der Wertgegenstand<br />

auszuliefern ist;<br />

36. Erhebung von Einnahmen:<br />

die Annahme von Einnahmen und das Anfordern von Beträgen;<br />

37. Fälligkeitstag:<br />

der Tag, an dem die Zahlung bewirkt sein muß;<br />

38. Feststeller:<br />

Bedienstete, die befugt sind, in Kassenanordnungen, ihren Anlagen und den begründenden Unterlagen die<br />

sachliche oder die rechnerische Richtigkeit zu bescheinigen;<br />

39. Geldannahmestelle:<br />

die Zahlstelle besonderer Art, deren Aufgaben auf die Annahme geringfügiger barer Einzahlungen beschränkt<br />

sind;<br />

40. Geldbehälter:<br />

verschließbare Behältnisse und bauliche Einrichtungen in der Zahlstelle, die zur Aufbewahrung der Zahlungsmittel<br />

und sonstiger sicher aufzubewahrender Gegenstände dienen;<br />

41. Gesamtrechnungslegung:<br />

der Nachweis, der über die Einnahmen und die Ausgaben eines Haushaltsjahres in Gesamtbeträgen zu führen<br />

ist;<br />

42. Handvorschuß:<br />

der Betrag, der einer Dienststelle zur Leistung geringfügiger barer Auszahlungen zur Verfügung gestellt worden<br />

ist;<br />

43. Hilfsbücher:<br />

Bücher, die bei der Buchführung über Zahlungen nicht Zeit- oder Sachbücher sind;<br />

44. Kasse:<br />

die Organisationseinheit, die Einzahlungen annimmt, Auszahlungen leistet, Buchungen vornimmt und Rechnung<br />

legt;<br />

45. Kassenanordnung:<br />

die schriftliche Anordnung, Zahlungen anzunehmen oder zu leisten, Buchungen vorzunehmen sowie Wertgegenstände<br />

anzunehmen oder auszuliefern, zu verwalten und nachzuweisen;<br />

46. Kassenbehälter:<br />

Behältnisse und bauliche Einrichtungen mit mindestens doppeltem Verschluß, die in der Kasse zur Aufbewahrung<br />

der Zahlungsmittel und sonstiger sicher aufzubewahrender Gegenstände dienen;<br />

47. Kassenbelege:<br />

visuell lesbare Unterlagen für Buchungen in Sachbüchern, soweit sie nicht Rechnungsbelege sind, sowie für<br />

Buchungen in Kontogegenbüchern, im Ein- und Auslieferungsbuch für Wertgegenstände und im Wertzeichenbuch;<br />

48. Kassenbestandsverstärkung:<br />

die Einzahlung, die eine Landeskasse sich durch Verstärkungsauftrag zu Lasten des Girokontos der Landeshauptkasse<br />

bei einer Stelle der Deutschen Bundesbank oder einem anderen Kreditinstitut beschafft, um<br />

Auszahlungen leisten zu können;<br />

49. Kassenfehlbetrag:<br />

der Betrag, um den der Kassenistbestand geringer ist als der Kassensollbestand;<br />

50. kasseninterner Auftrag:<br />

die von der Kasse gefertigte Unterlage für Zahlungen oder Buchungen, wenn eine Zahlungsanordnung oder<br />

Unterlagen zu einer allgemeinen Zahlungsanordnung nicht vorliegen oder nicht erforderlich sind oder wenn<br />

aus vorhandenen Schriftstücken die Buchungsstelle nicht ersichtlich ist;<br />

51. Kassenistbestand:<br />

die Summe aus dem Bestand an Zahlungsmitteln, den Beträgen aus den angezahlten Belegen und den Beständen<br />

aus den Kontogegenbüchern;<br />

52. Kassenmittel:<br />

Zahlungsmittel sowie Guthaben bei Kreditinstituten;<br />

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