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VV-LHO - TU Clausthal

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53. Kassenprüfer:<br />

die dem Kassenaufsichtsbeamten zur Durchführung von Kassenprüfungen beigegebenen Beamten und Angestellten;<br />

54. Kassenrest:<br />

der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rechnungssoll und dem für das Haushaltsjahr gezahlten Gesamtbetrag;<br />

55. Kassensollbestand:<br />

der im Tagesabschlußbuch ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen,<br />

wobei der entsprechende Unterschiedsbetrag des vorhergehenden Abschlußtages berücksichtigt wird;<br />

56. Kassenüberschuß:<br />

der Betrag, um den der Kassenistbestand den Kassensollbestand übersteigt;<br />

57. Kassenzeichen:<br />

das Ordnungsmerkmal, das der Kasse das Buchen unmittelbar bei der zutreffenden Buchungsstelle ermöglicht<br />

und ein späteres Auffinden der Buchung erleichtert;<br />

58. Kreditinstitute:<br />

Unternehmen, die Bankgeschäfte i. S. des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen betreiben; hierzu<br />

gehören insbesondere die Stellen der Deutschen Bundesbank, Banken und Sparkassen;<br />

59. Lastschrifteinzugsverkehr:<br />

die vom Empfangsberechtigten mit Einwilligung des Zahlungspflichtigen veranlaßte Abbuchung des Betrages<br />

einer Forderung vom Konto des Zahlungspflichtigen bei einem Kreditinstitut und die entsprechende Gutschrift<br />

auf dem Konto des Empfangsberechtigten;<br />

60. Massenzahlungen:<br />

eine Vielzahl gleichartiger Zahlungen, die bei einer Kasse zum selben Zeitpunkt angenommen oder geleistet<br />

werden;<br />

61. Objektkonten:<br />

Konten, die für Maßnahmen oder Gegenstände als Vorbücher zu Sachbüchern geführt werden;<br />

62. Personenkonten:<br />

Konten, die für Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte als Vorbücher zu Sachbüchern geführt werden;<br />

63. Rechnungsbelege:<br />

visuell lesbare Unterlagen für Buchungen in Rechnungslegungsbüchern;<br />

64. Rechnungslegung:<br />

der Nachweis der Einnahmen und der Ausgaben für die Aufstellung der Haushaltsrechnung und für die<br />

Rechnungsprüfung;<br />

65. Rechnungslegungsbücher:<br />

Bücher, durch die der Nachweis der Einnahmen und der Ausgaben für die Rechnungslegung geführt wird;<br />

66. Rechnungsnachweisung:<br />

der Nachweis der Landeskasse über die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben eines Haushaltsjahres nach<br />

der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen Ordnung zum Zwecke der Einzelrechnungslegung;<br />

67. Rechnungssoll:<br />

die für den Zahlungspflichtigen für die Buchungsstelle zu bildende Summe aus den im laufenden Haushaltsjahr<br />

gebuchten Geldforderungen und einem etwaigen aus dem Vorjahr übertragenen Kassenrest, gegebenenfalls<br />

gemindert um den niedergeschlagenen oder erlassenen Betrag;<br />

68. - frei -;<br />

69. Rückscheck:<br />

der Scheck, der von dem bezogenen Kreditinstitut nicht eingelöst und deshalb an die Kasse oder Zahlstelle<br />

zurückgesandt wird;<br />

70. Sachbücher:<br />

Bücher für die Buchungen nach sachlicher Ordnung;<br />

71. Sammelanordnung:<br />

die Zahlungsanordnung, durch die einmalige oder innerhalb eines Haushaltsjahres wiederkehrende Zahlungen<br />

für mehr als einen Zahlungspflichtigen oder mehr als einen Empfangsberechtigten angeordnet werden;<br />

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