VV-LHO - TU Clausthal
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53. Kassenprüfer:<br />
die dem Kassenaufsichtsbeamten zur Durchführung von Kassenprüfungen beigegebenen Beamten und Angestellten;<br />
54. Kassenrest:<br />
der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rechnungssoll und dem für das Haushaltsjahr gezahlten Gesamtbetrag;<br />
55. Kassensollbestand:<br />
der im Tagesabschlußbuch ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen,<br />
wobei der entsprechende Unterschiedsbetrag des vorhergehenden Abschlußtages berücksichtigt wird;<br />
56. Kassenüberschuß:<br />
der Betrag, um den der Kassenistbestand den Kassensollbestand übersteigt;<br />
57. Kassenzeichen:<br />
das Ordnungsmerkmal, das der Kasse das Buchen unmittelbar bei der zutreffenden Buchungsstelle ermöglicht<br />
und ein späteres Auffinden der Buchung erleichtert;<br />
58. Kreditinstitute:<br />
Unternehmen, die Bankgeschäfte i. S. des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen betreiben; hierzu<br />
gehören insbesondere die Stellen der Deutschen Bundesbank, Banken und Sparkassen;<br />
59. Lastschrifteinzugsverkehr:<br />
die vom Empfangsberechtigten mit Einwilligung des Zahlungspflichtigen veranlaßte Abbuchung des Betrages<br />
einer Forderung vom Konto des Zahlungspflichtigen bei einem Kreditinstitut und die entsprechende Gutschrift<br />
auf dem Konto des Empfangsberechtigten;<br />
60. Massenzahlungen:<br />
eine Vielzahl gleichartiger Zahlungen, die bei einer Kasse zum selben Zeitpunkt angenommen oder geleistet<br />
werden;<br />
61. Objektkonten:<br />
Konten, die für Maßnahmen oder Gegenstände als Vorbücher zu Sachbüchern geführt werden;<br />
62. Personenkonten:<br />
Konten, die für Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte als Vorbücher zu Sachbüchern geführt werden;<br />
63. Rechnungsbelege:<br />
visuell lesbare Unterlagen für Buchungen in Rechnungslegungsbüchern;<br />
64. Rechnungslegung:<br />
der Nachweis der Einnahmen und der Ausgaben für die Aufstellung der Haushaltsrechnung und für die<br />
Rechnungsprüfung;<br />
65. Rechnungslegungsbücher:<br />
Bücher, durch die der Nachweis der Einnahmen und der Ausgaben für die Rechnungslegung geführt wird;<br />
66. Rechnungsnachweisung:<br />
der Nachweis der Landeskasse über die Ist-Einnahmen und die Ist-Ausgaben eines Haushaltsjahres nach<br />
der im Haushaltsplan oder sonst vorgesehenen Ordnung zum Zwecke der Einzelrechnungslegung;<br />
67. Rechnungssoll:<br />
die für den Zahlungspflichtigen für die Buchungsstelle zu bildende Summe aus den im laufenden Haushaltsjahr<br />
gebuchten Geldforderungen und einem etwaigen aus dem Vorjahr übertragenen Kassenrest, gegebenenfalls<br />
gemindert um den niedergeschlagenen oder erlassenen Betrag;<br />
68. - frei -;<br />
69. Rückscheck:<br />
der Scheck, der von dem bezogenen Kreditinstitut nicht eingelöst und deshalb an die Kasse oder Zahlstelle<br />
zurückgesandt wird;<br />
70. Sachbücher:<br />
Bücher für die Buchungen nach sachlicher Ordnung;<br />
71. Sammelanordnung:<br />
die Zahlungsanordnung, durch die einmalige oder innerhalb eines Haushaltsjahres wiederkehrende Zahlungen<br />
für mehr als einen Zahlungspflichtigen oder mehr als einen Empfangsberechtigten angeordnet werden;<br />
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