VV-LHO - TU Clausthal
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28.3 Für die Form des Ein- und Auslieferungsbuches gelten Nrn. 18.3 bis 18.9; das Buch kann für mehrere Haushaltsjahre<br />
geführt werden.<br />
28.4 Das Ein- und Auslieferungsbuch ist im Sachgebiet Zahlungsverkehr zu führen.<br />
28.5 Soweit die Art der Wertgegenstände es erfordert, ist vom Leiter des Sachgebiets Zahlungsverkehr ein Terminüberwachungsbuch<br />
zu führen.<br />
29. Wertzeichenbuch<br />
29.1 Zum Nachweis über die Einlieferung und die Auslieferung von Wertzeichen und geldwerten Drucksachen (Nr. 55 zu<br />
§ 70) hat die Kasse ein Wertzeichenbuch zu führen, das nach den einzelnen Arten von Wertzeichen und geldwerten<br />
Drucksachen in Teilbände zu gliedern ist. Die Teilbände sind in Abschnitte für Einlieferungen und für Auslieferungen<br />
zu unterteilen. Sind Wertzeichen gleicher Art in verschiedenen Wertsorten vorhanden, so sind die Wertsorten getrennt<br />
voneinander nachzuweisen. In den Abschnitten für Auslieferungen sind getrennt voneinander zu buchen<br />
29.1.1 die verkauften Wertzeichen und geldwerten Drucksachen,<br />
29.1.2 die umgetauschten und ersetzten Wertzeichen und geldwerten Drucksachen und<br />
29.1.3 die als ständiger Bestand an Zahlstellen ausgelieferten Wertzeichen und geldwerten Drucksachen.<br />
29.2 In das Wertzeichenbuch sind mindestens einzutragen<br />
29.2.1 die laufende Nummer,<br />
29.2.2 der Tag der Einlieferung oder der Auslieferung,<br />
29.2.3 der Wert,<br />
29.2.4 ein Hinweis auf den Beleg und auf die Buchung des Verkaufserlöses im Titelbuch oder im Vorbuch zum Titelbuch<br />
und<br />
29.2.5 bei der Einlieferung und bei der Eintragung der Bestände die Anzahl der einzelnen Wertsorten.<br />
29.3 Für die Form und die Führung des Wertzeichenbuches sowie für die Behandlung von Unstimmigkeiten gelten Nrn.<br />
18.3 bis 18.9, 19.2 bis 19.7 und 23.4 bis 23.6 entsprechend. Das Buch kann für mehrere Haushaltsjahre geführt werden;<br />
es ist zum Schluß eines jeden Haushaltsjahres abzuschließen.<br />
29.4 Das Wertzeichenbuch ist im Sachgebiet Zahlungsverkehr zu führen.<br />
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