VV-LHO - TU Clausthal
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Nr. 21 Aufbewahren der Bücher<br />
Vierter Abschnitt: Abschluß der Bücher<br />
Nr. 22 Arten und Zweck der Abschlüsse<br />
Nr. 23 Tagesabschluß<br />
Nr. 24 Monatsabschluß<br />
Nr. 25 Jahresabschluß<br />
Fünfter Abschnitt: Abrechnung<br />
Nr. 26 Abschlußnachweisung, Einnahme- und Ausgabeübersichten<br />
Nr. 27 Behandlung von Unrichtigkeiten beim Jahresabschluß<br />
B. Buchführung über Wertgegenstände<br />
Nr. 28 Ein- und Auslieferungsbuch<br />
Nr. 29 Wertzeichenbuch<br />
Anlage<br />
(zu Nr. 21.1 zu § 71)<br />
Bestimmungen über das Aufbewahren der Bücher und Belege (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest. -)<br />
A. Buchführung über Zahlungen, Geldforderungen und wiederkehrende Verpflichtungen<br />
Erster Abschnitt: Allgemeines<br />
1. Zweck der Buchführung<br />
Die Buchführung hat insbesondere den Zweck, durch die Aufzeichnung der Zahlungen und der sonstigen kassenmäßigen<br />
Vorgänge<br />
1.1 Unterlagen für die Abrechnung zu gewinnen,<br />
1.2 Grundlagen für die Rechnungslegung zu schaffen und<br />
1.3 zeitnahe Angaben über die Ausführung des Haushaltsplans zu liefern.<br />
2. Zuständigkeiten<br />
Die Buchführung über Zahlungen ist Aufgabe der Kasse. Hat das Finanzministerium die Buchführung ganz oder teilweise<br />
anderen Stellen übertragen (Nr. 3.2 zu § 79), so sind die Bestimmungen über die Buchführung entsprechend<br />
anzuwenden; § 74 bleibt unberührt.<br />
3. Grundsätze der Buchführung<br />
3.1 Die Kassen haben nach den Grundsätzen der kameralistischen Buchführung zu buchen. Buchungen sind die Eintragungen<br />
von Beträgen und erläuternden Angaben in die Bücher der Kasse.<br />
3.2 Die Zahlungen sind nach der Zeitfolge und in sachlicher Ordnung zu buchen; diese richtet sich nach der im Haushaltsplan<br />
oder sonst vorgesehenen Ordnung. Die Verbindung dieser Buchungen untereinander und zum Beleg (<strong>VV</strong><br />
zu § 75) muß erkennbar sein.<br />
3.3 Werden Buchungen mit Hilfe von ADV-Anlagen vorgenommen, so sind außerdem die in den HKR-ADV-Best. aufgeführten<br />
Mindestanforderungen zu beachten (Anlage 2 zu § 79).<br />
Zweiter Abschnitt: Bücher<br />
Erster Unterabschnitt: Allgemeines<br />
4. Arten der Bücher<br />
4.1 Für die Buchungen nach der Zeitfolge werden als Zeitbücher geführt<br />
4.1.1 das Hauptzeitbuch (Nr. 5),<br />
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