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VV-LHO - TU Clausthal

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Nr. 21 Aufbewahren der Bücher<br />

Vierter Abschnitt: Abschluß der Bücher<br />

Nr. 22 Arten und Zweck der Abschlüsse<br />

Nr. 23 Tagesabschluß<br />

Nr. 24 Monatsabschluß<br />

Nr. 25 Jahresabschluß<br />

Fünfter Abschnitt: Abrechnung<br />

Nr. 26 Abschlußnachweisung, Einnahme- und Ausgabeübersichten<br />

Nr. 27 Behandlung von Unrichtigkeiten beim Jahresabschluß<br />

B. Buchführung über Wertgegenstände<br />

Nr. 28 Ein- und Auslieferungsbuch<br />

Nr. 29 Wertzeichenbuch<br />

Anlage<br />

(zu Nr. 21.1 zu § 71)<br />

Bestimmungen über das Aufbewahren der Bücher und Belege (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest. -)<br />

A. Buchführung über Zahlungen, Geldforderungen und wiederkehrende Verpflichtungen<br />

Erster Abschnitt: Allgemeines<br />

1. Zweck der Buchführung<br />

Die Buchführung hat insbesondere den Zweck, durch die Aufzeichnung der Zahlungen und der sonstigen kassenmäßigen<br />

Vorgänge<br />

1.1 Unterlagen für die Abrechnung zu gewinnen,<br />

1.2 Grundlagen für die Rechnungslegung zu schaffen und<br />

1.3 zeitnahe Angaben über die Ausführung des Haushaltsplans zu liefern.<br />

2. Zuständigkeiten<br />

Die Buchführung über Zahlungen ist Aufgabe der Kasse. Hat das Finanzministerium die Buchführung ganz oder teilweise<br />

anderen Stellen übertragen (Nr. 3.2 zu § 79), so sind die Bestimmungen über die Buchführung entsprechend<br />

anzuwenden; § 74 bleibt unberührt.<br />

3. Grundsätze der Buchführung<br />

3.1 Die Kassen haben nach den Grundsätzen der kameralistischen Buchführung zu buchen. Buchungen sind die Eintragungen<br />

von Beträgen und erläuternden Angaben in die Bücher der Kasse.<br />

3.2 Die Zahlungen sind nach der Zeitfolge und in sachlicher Ordnung zu buchen; diese richtet sich nach der im Haushaltsplan<br />

oder sonst vorgesehenen Ordnung. Die Verbindung dieser Buchungen untereinander und zum Beleg (<strong>VV</strong><br />

zu § 75) muß erkennbar sein.<br />

3.3 Werden Buchungen mit Hilfe von ADV-Anlagen vorgenommen, so sind außerdem die in den HKR-ADV-Best. aufgeführten<br />

Mindestanforderungen zu beachten (Anlage 2 zu § 79).<br />

Zweiter Abschnitt: Bücher<br />

Erster Unterabschnitt: Allgemeines<br />

4. Arten der Bücher<br />

4.1 Für die Buchungen nach der Zeitfolge werden als Zeitbücher geführt<br />

4.1.1 das Hauptzeitbuch (Nr. 5),<br />

Seite 59 von 228<br />

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