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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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- Seite 510 -<br />

V. I. 741968 Erlaß des Führers zur Durchführung des Erlasses über einen<br />

vom 13. 11. 1942<br />

Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz<br />

Nachstehend wird der Erlaß des Führers über die Erwei-<br />

terung der Vollmacht des Generalbevollmächtigten für den<br />

Arbeltseinsatz zur Kenntnis gebracht:<br />

,,Erlaß des Führers zur Durchführung des Erlasses über<br />

einen Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom<br />

30. September 1942.<br />

Ich ermächtige den Generalbevollmächtigten für den<br />

Arbeitseinsatz, Reichsstatthalter und Gauleiter Fritz<br />

S a U C k e 1, zur Durchführung meines Erlasses über einen<br />

Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 21. März<br />

1942 (Reichsgesetzbl.I S. 179) nach seinem Ermessen im Groß-<br />

deutschen Reich einschließlich des Protektorats sowie im<br />

Generalgouvernement und in den besetzten Gebieten alle<br />

Maßnahmen zu treffen, die den geordneten Arbeitseinsatz<br />

für die deutsche Kriegswirtschaft unter allen Umständen<br />

gewährleisten. Er kann zu diesem Zweck bei den Dienststellen<br />

der Militär- und Zivilverwaltung Beauftragte ernennen.<br />

Diese sind dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz<br />

unmittelbar unterstellt. Zur Durchführung ihrer<br />

Aufgaben können sie den für den Arbeitseinsatz und die<br />

Lohnpolitik zuständigen militärischen und zivilen Dienststellen<br />

Weisungen erteilen.<br />

Die näheren Bestimmungen erläßt der Generalbevollmäch-<br />

tigte für den Arbeitseinsatz.<br />

fihrerhauptquartier, den 30. September 1942.<br />

Der Führer<br />

gez.: Adolf Hitler.<br />

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei ,<br />

gez.: Dr. Lammers.<br />

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht<br />

gez.: Keitel."

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