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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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der Ausbau der Befehle des Generalgouverneurs im Vordergrund<br />

steht. . . .<br />

Zur Frage der Überwachung der Judenräte - ob diese Überwachung<br />

durch den SD oder durch den Kreishauptmann erfolgen<br />

soll - möchte ich folgendes sagen: Die Polizei ist der Waffenträger<br />

der Reichsführung für die Aufrechterhaltung der Ordnung in1<br />

Inneren. Sie ist auch im Generalgouvernement in diese klare Funktion<br />

eingereiht. Sie hat keinen Selbstzweck,und daher kann auch<br />

die Frage der Uberwachung der jüdischen Ältestenräte nur eine<br />

reine Zweckmäßigkeitsfrage sein. Wie in Deutschland in politischen<br />

Sachen die Überwachung bei der politischen Polizei liegt, so muß<br />

auch die Uberwachung der jüdischen Ältestenräte von der dafür<br />

vorhandenen Organisation, der Sicherheitspolizei und dem SD,vorgenommen<br />

werden. . . . Eine völlig andere Frage ist die Verwendun7<br />

der jüdischen Ältestenräte bei der Herbeischaflung von Arbeitskräften.<br />

. . . Hier muß eine Zentrale bestehen, und diese Zentrale ist<br />

nach der Verordnung über die Einführung des jüdischen Arbeitszwanges<br />

der Höhere SS- und Polizeiführer. Hauptaufgabe der<br />

jüdischen Ältestenräte ist die Verwirklichung des jüdischen Arbeits<br />

zwanges. Weitere Aufgaben sind die Aussiedlung der Juden, die<br />

Ernährung der Juden usw. Hier bin ich der Meinung, daß bis zur<br />

endgültigen Durchführung der Arbeitspflicht diese Dinge den Kreisund<br />

Stadthauptleuten übertragen werden können, und daß die<br />

Anforderungen aller Dienststellen über die Kreis- und Stadthauptleute<br />

laufen und durch diese der Einsatz der jüdischen Arbeitskräfte<br />

vor sich geht, selbstverständlich in engster Verbindung mit Sicherheitspolizei<br />

und SD. Eine endgültige Regelung dieser Frage muß<br />

noch gefunden werden. Ich erwarte bis zur nächsten Sitzung, die<br />

ungefähr am 15. Juni stattfinden soll, von den Gouverneuren endgültige<br />

Vorschläge darüber, wie sie sich den Einsatz der Juden<br />

denken. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Methode. Ab 1. Juli<br />

wird dann die endgültige Form der Regelung des jüdischen Arbeitseinsatzes<br />

in Kraft treten.<br />

Zum Problem der Kriegsgefangenen wurde mir in Spala gesagt,<br />

daß die polnischen Kriegsgefangenen freigelassen werden sollen.<br />

Heute habe ich aber erfahren, daß diese Kriegsgefangenen das<br />

Reichsgebiet nicht verlassen werden. Es wird ihnen mitgeteilt, daß<br />

sie zwar aus ihrer Eigenschaft als Kriegsgefangene entlassen werden,<br />

daß sie aber verpflichtet sind, im Reich zu den für alle Polen gelten-<br />

den Bedingungen als Arbeitskräfte sich zur Verfügung zu stellen.<br />

Eine andere Lösung ist auch garnicht denkbar. Sollte trotzdem<br />

einmal ein fehlgeleiteter Zug von Kriegsgefangenen in das General-<br />

gouvernement kommen, so ist er unverzüglich wieder nach Deutsch-<br />

land zurückzuleiten. . . .<br />

'

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