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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Eigentum des früheren polnischen Staates Eigentum des General-<br />

gouvernements geworden sei. In logischer Fortführung dieser Ent-<br />

scheidung müsse man sich überlegen, was mit den Werken, die dem<br />

früheren polnischen Staat gehört haben, geschehen solle. Diese<br />

Werke befänden sich in treuhänderischer Verwaltung der Treuhand-<br />

stelle, ebenso wie die privaten Werke. Es ergebe sich aber die<br />

Notwendigkeit, sie für die Zukunft einer besonderen Verwaltung<br />

zuzuführen und für diese besondere Verwaltung die geeignete<br />

Form zu finden. Diese Form sei auf Grund der Entscheidung des<br />

Herrn Generalgouverneurs durch die am 1. Oktober 1940 erfolgte<br />

Gründung der „Werke des ~eneralgouvernements - Aktiengesellschaf<br />

tu gefunden worden. Die Aktiengesellschaft habe nach der<br />

Entscheidung des Generalgouverneurs die jetzigen Werke des<br />

Generalgouvernements, die früher polnischer Staatsbesitz gewesen<br />

sind und die sich dafür eignen, aufzunehmen und dafür zu sorgen,<br />

daß sie in pfleglicher Behandlung zu einem Rückgrat der Wirtschaft<br />

dieses Landes werden. ... Die Eingliederung solle bedachtsam unter<br />

Prüfung der einzelnen Objekte erfolgen. ... So seien z.B. die Elektro-<br />

interessen selbstverständlich anderer Natur und müßten nach anderen<br />

Grundsätzen betreut werden als die Interessen der Schwerindustrie.<br />

. . . Nachdem Abteilungspräsident Dr. Frauendorfer als Vorstand<br />

der Werke des Generalgouvernement. die Arbeit aufgenommen<br />

habe, könne dem Herrn Generalgouverneur h<strong>of</strong>fentlich bald gemeldet<br />

werden, daß ein möglichst großer Teil dieses vormaligen polnischen<br />

Staatsbesitzes nach Erledigung ailer Formalitäten in die Verwaltung<br />

überführt worden sei.<br />

BESCHREIBUNG:<br />

B an d 9: „Arbeitssitzungen - Ansprachen dea Gg. 1940 Febr. -Nov."<br />

Arbeitstagung<br />

der Abteilungsleiter, Kreishauptmänner und Stadthauptmänner<br />

des Distrikts Radom.<br />

24. und 25. Februar 1940.<br />

Fortsetzung der Arbeitstagung am 25. Februar 1940.<br />

Der Herr Generalgouverneur<br />

. . . .. . . .<br />

Ich fasse daher nochmals alle Momente zusammen.<br />

1. Das Generalgouvernement umfaßt den Teil der besetzten polnischen<br />

Gebiete, der nicht Bestandteil des Deutschen. Reiches ist.<br />

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