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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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An,<br />

die Obersten Reichsbehörden<br />

Anbei übersende ich in Abschrift<br />

1.) den Erlaß des Führers über die Verwaltung der neu besetzten<br />

Ostgebiete vom 17. Juli 1941 nebst den darin in Bezug genom-<br />

menen Führererlassen<br />

a) über die Ernennung von Wehrmachtbefehlshabern in den neu<br />

besetzten Ostgebieten vom 25. Juni 1941,<br />

b) über die Wirtschaft in den neu besetzten Ostgebieten vom<br />

29. Juni 1941,<br />

C) über die polizeiliche Sicherung der neu besetzten Ostgebiete<br />

vom 17. Juli 1941;<br />

2.) den Ersten Erlaß des Führers über die Einführung der Zivil-<br />

verwaltung in den neu besetzten Ostgebieten vom 17. Juli 1941.<br />

Diese Erlasse ::-:: werden nicht veröffentlicht. ::-:: Es wird<br />

lediglich von hier aus eine Pressenachricht über den wesentlichsten<br />

Inhalt der Erlasse veranlaßt werden.<br />

Dr. Lammers<br />

Zweites S:<br />

Abschrift zu Rk. 10714 B<br />

Erlaß des Führers<br />

über die Verwaltung der neu besetzten Ostgebiete.<br />

Vom 17. Juli 1941.<br />

Um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben in den<br />

neu besetzten Ostgebieten wiederherzustellen und aufrecht zu<br />

erhalten, ordne ich an:<br />

§ 1<br />

Sobald und soweit die militärischen Kampfhandlungen in den<br />

'<br />

neu besetzten Ostgebieten beendet sind, geht die Verwaltung dieser<br />

Gebiete von den militärischen Dienststellen auf die Dienststellen der<br />

Zivilverwaltung über. Die Gebiete, die hiernach in die Zivilverwaltung<br />

zu überführen sind, und den Zeitpunkt, in dem dies zu<br />

geschehen hat, werde ich jeweils durch besonderen Erlaß bestimmen.<br />

§ 2<br />

Die Zivilverwaltung in den neu besetzten Ostgebieten untersteht,<br />

soweit diese Gebiete nicht in die Verwaltung der angrenzenden<br />

Gebiete des Reichs oder des Generalgouvernements einbezogen wer-<br />

den, dem ,,Reichsminister für die besetzten Ostgebiete".

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