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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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daß man gerade heute dabei ist, diesem Begriff ,,Wehrerziehungu<br />

seine klare endgültige Gestalt zu geben und das als richtig Erkannte<br />

in die Tat umzusetzen? Tut man dies nur, um einen Vorsprung des<br />

Auslandes einzuholen? Ist man nur durch Schlüsse der Vernunft<br />

dazu gekommen oder liegt dem allen doch ein tieferer Sinn zugrunde,<br />

als man beim Betrachten erkennen kann? -<br />

Meine Herren, ich glaube, daß es nicht allein vernunftgemäße<br />

Überlegungen einzelner sind, die den Anstoß dazu geben, sondern<br />

daß hier eine vielen unbewußte Wandlung unseres Denkens vor sich<br />

geht und in ihren Wirkungen allen Augen sichtbar wird. Der Begriff<br />

,,Wehrerziehung" ist ja nicht etwas, das im eigenen Raum frei ge-<br />

staltet werden kann, sondern ist untrennbar verbunden mit der<br />

Gestalt des deutschen Soldaten. So wie sich diese Gestalt wandelt,<br />

so wandelt sich auch der Begriff „Wehrerziehungu. Eine Wehrerzie-<br />

hung der Jugend hat nur unter bestimmten geschichtlichen Voraus-<br />

setzungen überhaupt ihren Sinn. Diese hängen wieder auf das engste<br />

mit der Staats- und Gesellschaftsauffassung zusammen, die die Zeit<br />

beherrscht.<br />

Die Entwicklung des preußischen Heeres der letzten zwei Jahr-<br />

hunderte liegt klar vor unseren Augen. Als Friedrich Wilhelqn I.<br />

verkündete: ,,Jeder Untertan wird zu. den Waffen geboren", da<br />

klang dies nicht nach geworbenen Söldnern ohne Vaterland, ebenso-<br />

wenig nach Bürgerrechten, die Bürgerpflichten bringen, so peinlich<br />

sie auch sein mögen, sondern dieses Wort<br />

- Seite 164 -<br />

spricht davon, daß jedes beginnende Mannesleben schon das Waffentragen<br />

als etwas von Geburt und Bestimmung Dazugehöriges in sich<br />

schließt. Wir wissen, was aus diesem Satz des Kanton-Reglements<br />

von 1733 geworden ist, wie er mehr und mehr eingeschränkt und<br />

dann fast allein noch auf das Landvolk angewandt wurde und auch<br />

hier wieder mit einschränkenden Sonderbestimmungen. Die Entwicklung<br />

ging vom Volksheer unaufhaltsam hinweg zum Berufsheer.<br />

Am Ende seines Lebens sprach der große Friedrich das Wort: „Der<br />

friedliche Bürger soll es gar nicht merken, wenn die Nation sich<br />

schlägt". Die Loslösung des Soldatenstandes aus der Nation war<br />

vollzogen. Eine Wehrerziehung ihrer Jugend wäre damals sinnlos<br />

erschienen. Als beste Zusammensetzung einer Kompanie galt die aus<br />

einem Drittel Inländern und zwei Dritteln Ausländern, und für den<br />

lange dienenden Berufssoldaten stand zur Ausbildung fast überreichlich<br />

Zeit zur Verfügung. Das Band, das die Armee an der Nation<br />

festhielt, war allein das Offizierkorps und der König. Versagten sie<br />

und mit ihnen die Armee, so regte sich keine andere Hand zum<br />

Widerstand, denn das war nicht Bürgerpflicht.

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