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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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werde. Später werde sich allerdings die Notwendigkeit ergeben,<br />

zeitweise den Zustrom abzustoppen und eine Pause von einigen<br />

Monaten eintreten zu lassen.<br />

ANLAGE<br />

Berf cht<br />

über die Besprechung betreffend U m s i e d 1 U n g V o n P o 1e n<br />

U n d J u d e n in das Generalgouvernement im Reichssicherheits-<br />

hauptamt Berlin am 8. Januar 1941.<br />

In dieser Besprechung waren außer den Vertretern des General-<br />

gouvernements (SS-Obergruppenführer Krüger, Oberregierungsrat<br />

Dr. Scheepers, Raumordnung, und dem unterzeichneten Präsident<br />

Westerkamp mit Dr. Föhl, Innere Verwaltung,) alle an dieser Frage<br />

sonst beteiligten Stellen vertreten: Reichskommissar für die Festi-<br />

gung des deutschen Volkstums, O.K.W., O.K.H., Reichsverkehrs-<br />

ministerium, Reichswirtschaftministerium, Reichsinnenministerium,<br />

die Inspekteure der Sicherheitspolizei der Ostgebiete, der Gaubeauf-<br />

tragte aus Wien.<br />

Den Vorsitz führte SS-Gruppenführer Heydrich.<br />

Folgende Ergebnisse wurden erzielt:<br />

1. Das Generalgouvernement verhandelt über Fragen der Umsied-<br />

lung ausschließlich mit dem Reichssicherheitshauptamt, das<br />

seinerseits Verbindung mit sämtlichen beteiligten Stellen im<br />

Reich hält. Einzelaktionen nachgeordneter Instanzen in den ein-<br />

gegliederten Ostgebieten gegenüber dem Generalgouvernement<br />

sind damit ausgeschlossen.<br />

2. Im Jahre 1941 sind insgesamt 831000 Menschen aus den reichs-<br />

deutschen Ostgebieten in das Generalgouvernement umzusiedeln;<br />

hierzu kommt die Umsiedlung innerhalb des Generalgouverne-<br />

ments insbesondere für Wehrmachtszwecke mit rund 180 000<br />

Menschen.<br />

Die Vertreter des Generalgouvernements ,haben gegen diese<br />

geplanten Umsiedlungen grundsätzlich keinen Einwand geltend<br />

gemacht, nachdem auf Grund der allgemeinen Führerrichtlinie<br />

und der vorangegangenen grundsät.zlichen Ausführungen des

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