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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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(2) Der Inspekteur führt die Oberaufsicht über die Staatspolizei-<br />

stellen im Auftrag und nach den Weisungen des Ministerpräsidenten<br />

(Chef der Geheimen Staatspolizei).<br />

(3) Soweit vom Ministerpräsidenten nicht etwas anderes bestimmt<br />

wird, sind die Staatspolizeistellen den Regierungspräsidenten, ,in<br />

Berlin dem Polizeipräsidenten unterstellt, mit denen sie in unmittel-<br />

barer Geschäftsverbindung stehen. Die Leitung der Staatspolizei-<br />

stellen wird von Beamten geführt, die der Ministerpräsident<br />

bestimmt.<br />

(4) An Orten, die nicht Sitz einer Staatspolizeistelle sind, können<br />

auf Vorschlag des Inspekteurs Außendienststellen der Staatspolizei-<br />

stelle errichtet werden.<br />

(5) Die Staatspolizeistellen sind zuständig , -<br />

a) für Angelegenheiten, die in ihren Auswirkungen auf den<br />

Landespolizeibezirk begrenzt sind,<br />

b) für die ihnen vom Inspekteur der Geheimen Staatspolizei<br />

übertragenen Aufgaben ohne Rücksicht auf die Grenzen der Landec-<br />

polizeibezirke.<br />

(6) Die orts- bzw. kreispolizeilichen Angelegenheiten auf dem<br />

Gebiete der Geheimen Staatspolizei werden am Sitze der Staats-<br />

plizeistelle von dieser, an Orten mit Außendienststellen der<br />

Staatspolizeistelle von diesen, im übrigen von den Orts- und<br />

Kreispolizeibehörden als Hilfsorganen der Geheimen Staatspolizei,<br />

wahrgenommen.<br />

9 2.<br />

Die Einnahmen und Ausgaben der Geheimen Staatspolizei werden<br />

im Haushalt des Ministers des Innern gesondert veranschlagt. Die<br />

Haushaltsvorbereitungen und die Verfügung über diese Mittel<br />

stehen dem Ministerpräsidenten zu.<br />

0 3.<br />

(1) Die Beamten der Geheimen Staatspolizei sind Beamte der<br />

allgemeinen oder inneren Verwaltung. Sie werden der Geheimen<br />

Staatspolizei auf Anforderung des Ministerpräsidenten von dem<br />

Minister des Innern zur Verfügung gestellt. Die Ernennung der<br />

höheren Verwaltungsbeamten der Geheimen Staatspolizei und der<br />

oberen Kriminalbeamten vom Krirninalkommiscar an aufwärts<br />

erfolgt dud den Ministerpräsidenten, die der übrigen Beamten<br />

durch den Inspekteur.

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