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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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dürfe. Die Arbeitsbedingungeq im einzelnen sollten<br />

durch die Distriktschefs festgesetzt werden. Die Arbeikpflicht der<br />

Polen habe ihre Grundlage in der Verschleppung des polnischen<br />

Geldes in das Ausland und diene der Wiedergutmachung der<br />

Schäden, die die Polen angerichtet hätten. Es dürfe daher nur<br />

Entlohnung für tatsächlich geleistete Arbeit oder Almosen geben.<br />

Deshalb dürften die deutschen Wirtschaftsstellen auch nicht an<br />

irgendwelchen Tarifbestimrnungen und ähnliches gebunden<br />

werden.<br />

Oberregierungsrat L e U t e r t führte aus: Das p o 1 n i s C h e<br />

Recht über die Bezahlung der Arbeitslosenunters<br />

t ü t z u n g sei a u ß e r K r a f t gesetzt, lediglich die Beitrags-<br />

pflicht sei bestehen geblieben. Ober die Weiterverwendung dieser<br />

Mittel bleibe eine besondere Verfügung vorbehalten. Die Arbeits-<br />

ämter hätten mit der Auszahllung von Beiträgen an Arbeitslose<br />

einen Teil der Wohlfahrt übernommen. Als Höchstsatz würden<br />

4,50 wöchentlich und bei Familien 7.- wöchentlich gezahlt. In<br />

Lodsch seien 40 bis 50 000 Arbeitslose.<br />

Reichsminister S e y ß - In q U a r t wies darauf hin, daß die<br />

::-:: Arbeitslosen ::-:: auf die ::-:: Fürsorgeleistungen der<br />

Arbeitsämter keinen Anspruch ::-:: erhalten dürfen.<br />

11 Uhr.<br />

Herr Generalgouverneur empfing $7-Obergnippenführer Kr üger,<br />

General Becker, $$-Brigadeführer Streckenbach und<br />

Oberstleutnant G U d e W i 11.<br />

Brigadeführer Streckenbach berichtete:<br />

Der Reichsführer fj wünsche, daß alle ::-:: Juden ::-:: aus den<br />

neu erworbenen Reichsgebieten entfernt würden. Bis zum<br />

Februar sollen auf diese Weise etwa 1000 000 Menschen in das<br />

Generalgouvernement eingebracht werden. Die in den besetzten<br />

polnischen Gebieten vorhandenen ::-:: gutrassigen Familien ::-::<br />

(etwa 4 000 000 Menschen) sollten in das Reich überführt, dort<br />

vereinzelt untergebracht und so völkisch entwurzelt werden.<br />

Für den Termin der ::-:: Aussiedlungstransporte ::-:: sei der<br />

15. November vorgesehen. Der Herr Generalgouverneur weist<br />

darauf hin, daß sowohl für ' die Ost-West-Bewegung als auch<br />

für die West-Ost-Bewegung besser große Transprtstraßen fest-<br />

gelegt werden müssen. $$-Obergruppenführer K r üg e r erklärte,<br />

da6 ab 15. November das gesamte ::-:: Eisenbahnnetz ::-:: des<br />

~eneralgou'vernements ::-:: für ::-:: die ::-:: Urnsiedlimgstransporte<br />

::-:: zur Verfügung steht. Herr Generalgouverneur erteilt

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