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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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ein Reich wie das Deutsche in keiner Form Dauerbestand haben<br />

kann, es sei denn in Anwendung dieser Rechtsidee. Es ist unmöglich,<br />

daß ein Reich wie dieses Bestand haben kann als polizeilicher Will-<br />

kürstaat, in dem der einzelne Bürger bar jeden Rechts, die Staats-<br />

autorität aber im Besitz aller Rechte ist.<br />

In fortschreitendem Maß hat sich leider in den Reihen auch der<br />

nationalsozialistischen Staatsführung der Gesichtspunkt vorherrschend<br />

gezeigt, daß die Autorität desto gesicherter sei, je unbedingter<br />

die ::-:: Rechtsunsicherheit ::-:: auf seiten der machtunterworfenen<br />

Staatsbürger sich darstelle. Die Ausweitung des willkürlichster<br />

Anwendung ausgelieferten Vollmachtsbereiches der polizeilichen<br />

Exekutivorgane hat zur Zeit ein solches Maß erreicht, daß man<br />

von einer völligen Rechtlosmachung des einzelnen Volksgenossen<br />

sprechen kann. Freilich wird dieser Umstand begründet mit der<br />

Notwendigkeit des Krieges oder mit der Notwendigkeit der völligen<br />

Zusammenballung aller nationalen Energien auf ein Ziel und vor<br />

allem der völligen Unterbindung jeder Möglichkeit oppositioneller<br />

Störungen im Ablauf des völkischen Freiheitsprogramms. Demgegenüber<br />

vertrete ich die Meinung, daß der deutsche Charakter in<br />

sich ein 50 eminent starkes Rechtsempfinden trägt, daß bei Befriedi-<br />

gung dieses Rechtsempfindens die Gemeinschaftsfreude sowohl wie<br />

die Einsatzfreudigkeit unseres Volkes unendlich wirkungsvoller<br />

aufflammen würden und durchgehalten werden könnten,als das in<br />

Anwendung starrer Gewaltsätze jemals der Fall ist. Wenn es so<br />

wie heute möglich ist, daß jeder Volksgenosse ohne jede Verteidi-<br />

gungsmöglichkeit auf jede Zeitdauer in ein Konzentrationslager<br />

gebracht werden kann, wenn es so ist, daß jede Sicherstellung von<br />

Leben, Freiheit, Ehre, anständig erworbenem Vermögen usw. entfällt,<br />

dann entfällt damit nach meiner festen merzeugung auch die<br />

ethische Beziehung zwischen Staatsführung und Volksgenossen<br />

völlig. Es bedarf dann des größten und ausschließlich durch die<br />

grandiose Persönlichkeit des Führers durchhaltbaren Vertrauensmaßes<br />

des deutschen Volkes, um diese Entwicklung noch einige Zeit<br />

zu ertragen.<br />

I<br />

Nach meinen Kenntnissen aus der Geschichte ist der Sachverhalt<br />

klar: Wenn unser Deutsches Reich Bestand haben soll, bedarf es<br />

nächst der klaren Staatsführung, nächst der klaren Eindeutigkeit<br />

der Wehrlage, der Gesunderhaltung der Rasse und der Aufrecht-<br />

erhaltung der nationalsozialistischen Weltanschauung vor aliem<br />

dieses inneren Rechtsfriedens und der dauernden Befriedigung des<br />

Gerechtigkeitsbedürfnisses unseres Volkes. Die ::::: elementaren<br />

Formen, ::-:: in denen diesen Notwendigkeiten dauernd institutio-<br />

nell Rechnung getragen wird, sind folgende:<br />

. .

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