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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Der 2.Versuch des Führers ist das Generalgouvernement. Die<br />

striktur des Generalgouvernements ist eine völlig andeqe wie die<br />

des Protektorates. Alle Machtbefugmsse ohne jede Ausnahme<br />

liegen beim Reich, dafür besteht aber eine Art Selbstverwaltung in<br />

den untersten Schichten, vollkommen asyn<strong>the</strong>tisch, vollkommen<br />

unverbunden untereinander, vollkommen losgelöst aus dem Zusam-<br />

menhang und unmittelbar kontrolliert von den deutschen Stellen. . . .<br />

Daß wir Deutschen heute zum Weltmachtgedanken reif sind, ver-<br />

danken wir der Schule des Nationalsozialismus. Nur die National-<br />

sozialistische Deutsche Arbeiterpartei kann es vor der Geschichte für<br />

sich in Anspruch nehmen, diese Erziehung im Deutschen Volk vor-<br />

genommen zu haben. Wir haben als Nationalsozialisten auf Befehl<br />

des Führers Schluß gemacht mit den alten Vorstellungen eigener<br />

Machtbereiche ständischer, aristrokratischer, monarchischer oder<br />

sonstiger Natur. Diese Erziehung zum Weltmachtsgedanken muß<br />

vor allem auch an den Dienststellen des Dritten Reiches vorgenom-<br />

men werden. . . . Ich bin hier der Repräsentant des Führers und des<br />

gesamten Reiches und habe daher die Gesamtinteressen des Reiches<br />

wahrzunehmen. . . . Ich trage die totale Verantwortung für das<br />

Schicksal dieses Gebietes und trage sie unmittelbar dem Führer<br />

gegenüber. Daher hat auch diese Position des Reichsverteidigungs-<br />

kornmisvars ihre Bedeutung, weil sie der sehr naheliegenden<br />

Thesenstellung unserer Zeit, wonach das Kriegsinteresse identisch<br />

sei mit dem vorrangsmäßigen der Wehrmachtsinteressen, entspricht.<br />

Der Reichsverteidigungskommissar hat diese totaile Vollmacht der<br />

Zusammenballung aller Machtinstanzen des Reiches im Verteidigungsinteresse<br />

unseres Deutschen Volkes. . . . Das Generalgouverne-<br />

ment ist mehr als die Fortsetzung der Zivilvenvaltung, es ist vielmehr<br />

der Aufbau einer totalenverwaltung desReiches in diesem Gebiet. . . .<br />

Hier baut sich ein imperiales Machtgebilde des Reiches auf, in dem<br />

dei Wille des Reiches durch die vom Führer eingesetzten Faktoren<br />

verwirklicht wird. Ich habe dabei von vornherein keinen Zweifel<br />

darüber gelassen, daß Gerechtigkeit nach allen Seiten geübt werden<br />

muß. . . . Die deutsche Machthoheit über dieses Gebiet wird niemals<br />

wieder verschwinden und daher können wir durchaus auch auf<br />

längere Sicht planieren. Das Generalgouvernement ist heute, wirt-<br />

schaftlich gesehen, ein leeres Gebilde. Was an Rohst<strong>of</strong>fen da war,<br />

hat der Vierjahresplan soweit wie möglich herausgeholt. Das war<br />

auch gut so, denn das Reich hat einen ungeheuren Bedarf an diesen<br />

Rohst<strong>of</strong>fen. Was wir auf diesem Gebiet tun konnten, ist geschehen.<br />

Es kann keine wirtschaftliche Blüte des Generalgouvernements<br />

geben, wenn es im Reich eine Kriegswirtschaft gibt. Es kann daher

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