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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Der Punkt 19 des Parteiprogramrns sieht ein deutsches<br />

Gemeinrecht als Ziel unserer Bewegung vor. Zu diesem<br />

deutschen Gemeinrecht gehört der ordentliche ::-:: unabhängige,')<br />

::-:: aus nationalsozialistischer Weltanschauung<br />

heraus entscheidende ::-:: Richter.') ::-:: . . .<br />

Gegen, den Grundgedanken und die Notwendigkeit einer<br />

Regelung der Behandlung Gemeiwchaftsfremder ist selbst-<br />

verständlich nicht das geringste einzuwenden. Notwendig ist<br />

nur, daß die Form3) der Verwirklichung dieses Gesetzes dein<br />

Rechtsempfinden unseres Volkes Rechnung trägt. . . .<br />

Deshalb lege ich gegen diesen Gesetzentwurf in seiner<br />

heutigen Form, vor allem im Hinblick auf die Fassung des<br />

5 1 des Entwurfs der Durchführungsverordnung, Widerspruch<br />

ein.<br />

Freitag, den 10.April 1942<br />

Krakau<br />

10' Besprechung mit Staatssekretär Dr. B o e p p 1 e und Ministerial-<br />

rat Dr.Siebert.<br />

. . . .. . ..<br />

Anschließend berichtet Ministerialrat Dr. S i e b e r t : . . .<br />

SS-Obergruppenführer Krüger beanpruche in seiner in Aussicht<br />

genommenen Eigenschaft als Kommissar für die Festigung<br />

deutschen Volkstums die Zuständigkeit in allen Volkstumsangelegenheiten.<br />

.. .<br />

Er, Dr.Siebert, habe demge.genüber den Standpunkt eingenommen,daß<br />

SS-Obergruppenführer Krüger nur die ::-::Vollmachten<br />

::-:: erhalten, könne, die der Reichsführer SS auf<br />

diesem Gebiet im Reich besitze. Es sei ja auch im Punkt 7 des<br />

Führererlasses über die Einrichtung der Zivilverwaltung in den<br />

besetzten' polnischen Gebieten bestimmt, daß der Verwaltungs-<br />

chef, also der Generalgouverneur, in den besetzten polnischen<br />

Gebieten die dem, Reichs£ührer SS übertragenen Aufgaben<br />

führe.<br />

Der Herr Generalgouverneur geht mit diesem<br />

Standpunkt völlig einig. . . . Der SS-Obergruppenführer könne<br />

als Stziatssekretär für das Sicherheitswesen im Generalgouverne-<br />

ment nur im Auftrag des Generalgouverneurs, nicht in dem des<br />

Reichsführers SS handeln.<br />

2, Unterstreichung Kop<br />

3, dahinter ms gestrielien: „eine"<br />

J

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