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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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(2) Die $8 1 bis 5 und 5 7 Abs. 1 der Verordnung über die<br />

Besteuerung und die arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte<br />

aus den neu besetzten Ostgebieten (StVAOst) vom 20. Januar 1942<br />

(Reichsgesetzbl. I S. 41) sowie die Anordnung des Reichsarbeitsministers<br />

über die arbeitsrechtliche Behandlung der Arbeitskräfte<br />

aus den neu besetzten Ostgebieten vom 9. Februar 1942 (Deutscher<br />

Reichsanz. Nr. 37 vom 13. Februar 1942) treten mit. dem Tage des<br />

Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft.<br />

(3) Diese Verordnung gilt au'ch im Protektorat Böhmen und<br />

Mähren und in den eingegliederten Ostgebieten.<br />

Berlin, den 30. Juni 1942.<br />

Der Vorsitzende<br />

des Ministerrats für die Reichsverteidigung<br />

und Beauftragte für den Vierjahresplan<br />

Göring<br />

Reicksmarschall<br />

Der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung<br />

In Vertretung<br />

Dr. Stuckart<br />

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei<br />

Dr. Lammers

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