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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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Gegenstand der Besprechung ist die V e r s c h i C k u n g V o n<br />

Arbeitern, insbesondere Landarbeitern ins<br />

Reich.<br />

Reichshauptamtsleiter D r. F r a u e n d o r f e r berichtet, daß<br />

bisher etwa 160 000 Landarbeiter und ungefähr 50 000 gewerb-<br />

liche Arbeiter ins Reich verschickt worden seien, insgesamt solle<br />

aber ihre Zahl 500 000 betragen. Es sei zu h<strong>of</strong>fen, daß noch<br />

genügend freiwillige Meldungen erfolgten.<br />

Der Herr G e n e r a 1 g o U V e r n e U r stellt fest, daß man,<br />

nachdem alle Mittel in Gestalt von Aufrufen usw. keinen Erfolg<br />

gehabt hätten, nunmehr zu dem Ergebnis kommen müsse, daß<br />

die Polen aus Böswilligkeit oder aus der Absicht heraus, sich<br />

Deutschland nicht zur Verfügung zu stellen, ihm indirekt zu<br />

schaden, sich dieser Arbeitspflicht entzögen. Er richte deshalb<br />

die Frage an Dr. Frauendorfer, ob es noch irgendwelche Maß-<br />

nahmen gebe, die man noch nicht ergriffen habe, um die Polen<br />

auf dem Wege der Freiwilligkeit zu gewinnen.<br />

Reichshauptamtsleiter D r . F r a u e n d o r f e r verneint diese<br />

Frage.<br />

Der Herr G e n e r a 1 g o U V e r n e u r betont nachdrücklich,<br />

daß nunmehr von ihm eine endgültige Stellungnahme verlangt<br />

werde. Es werde sich demnach fragen, ob man nun zur irgend<br />

einer Form von ::-:: Zwangsmaßnahmen ::-:: werde greifen<br />

müssen.<br />

Die Frage des Herrn Generalgouverneurs, ob SS-Obergruppenführer<br />

Krüger die Möglichkeit habe, auf einem Wege des<br />

Zwanges solche Einberufungen von polnischen Arbeitern zu<br />

bewerkstelligen, wird von SS-Obergruppenführer K r ü g e r<br />

bejaht. Seines Wissens sollten noch 300 000 polnische Arbeiter ins<br />

Reich verschickt werden, und es werde möglich sein, dieser<br />

Forderung zu genügen, nachdem die Arbeitspflichtverordnung<br />

praktisch in Kraft getreten sei.<br />

Der Herr Generalgouverneur will sich mit jeder<br />

praktischen Maßnahme einverstanden erklären, wünscht jedoch,<br />

daß ihm persönlich über die Maßnahmen Kenntnis gegeben<br />

werde. Eine Maßnahme, die ihre Wirksamkeit bestimmt nicht<br />

verfehlen würde, wäre die der E i n s t e 1 1U n g d e r<br />

Arbeitslosenunterstützung für unbeschäftigte<br />

Arbeiter und ihre uberweisung an die ~ürsorge.<br />

Er ordne deshalb an, daß a b 1. M a i kein Anspruch mehr<br />

auf Arbeitslosenunterstützung bestehe, sondern nur noch eine<br />

,

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