04.06.2013 Aufrufe

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

mehr in den Bann der Nationalsozialistischen Bewegung, deren<br />

maßgebliche Gründer ich im. Rahmen dei' Thule-Gesellschaft bereits<br />

im Herbst 1919 näher kennen lernte.<br />

Als Nationalsozialist habe ich die Ereignisse vom November 1923<br />

mitgemacht und dafür den Blutorden bekommen. Nach der Wieder-<br />

errichtung der Bewegung im Jahre 1925 begann meine eigentliche,<br />

größere Wirksamkeit in der Bewegung, die mich zunächst in zuneh-<br />

mendem und später fast ausschließlichem Maß als Rechtsbeistand des<br />

Führers und der Reichsleitung der Nationalsozialistischen Deutschen<br />

Arbeiterpartei zum betonten yertreter der Rechtsinteressen des<br />

werdenden Dritten Reiches sowohl in rechtsideologischer wie rechts-<br />

praktischer Beziehung werden ließ. Als Rechtsanwalt Dr.Frank I1<br />

habe ich so in den schweren Kampfjahren in sämtlichen Oberlandes-<br />

gerichtsbezirken Deutschlands die Verteidigung der Parteigenossen<br />

durchgeführt, Prozesse für den Führer geführt usw. Die Kulmination<br />

dieses Werkes erblicke ich in dem großen Leipziger Reichswehrprozeß,<br />

in dem es mir gelang, die Zulassung des Führers zu dem<br />

berühmten Legalitätseid zu erwirken - ein Umstand, der der<br />

Bewegung die Möglichkeit in juristischer Beziehung verschabte,<br />

sich großzügig zu entfalten.<br />

Wohl in Anerkennung dieser Leistungen hatte der Führer mich<br />

schon 1926 zum Führer des Nationalsozialistischen Juristenbundes,<br />

1929 zum Reichsleiter des Reichsrechtsamtes der Reichsleitung der<br />

NSDAP., im März 1933 zum Bayr.Justizminister, im gleichen Jahr<br />

zum Reichsjustizkommissar, 1934 zum Präsidenten der von mir<br />

gegründeten Akademie für Deutsches Recht, im Dezember 1934<br />

zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich und 1939 endlich zum<br />

Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete berufen.<br />

So war, bin und werde ich bleiben der ausgeprägte Jurist der<br />

Kampfzeit des Nationalsozialismus, wobei allerdings ich immer an<br />

dem Punkt 19 unseres Parteiprogrammes festzuhalten entschlossen<br />

bin, der dem Deutschen Volk ein deutsches Gemeinrecht verspricht.<br />

Irn Zusammenhang mit diesen vielfachen Kampfaufgaben um<br />

das Recht des Führers und seiner Bewegung habe ich freilich<br />

niemals den Boden jener Anschauung verlassen, die ich für mich<br />

selbst als ::-:: ,,Rechtsidee" ::-:: bezeichne. Ich verstehe darunter<br />

die ideale Beziehung zwischen jeweiliger Staatsführung und Staats-<br />

volk, wonach die Verhältnisse zwischen diesen beiden im wesent-<br />

lichen in beiderseits anerkannten und befolgten Rechtsnormierungen<br />

aufgebaut sind. Ein Bestandteil dieser Anschauung ist für mich der<br />

unverrückbare und durch nichts zu erschütternde Gesichtspunkt, daß

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!