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Trial of the Major War Criminals before International Military Tribunal ...

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- Seite 2 -<br />

Volksgerichtsh<strong>of</strong> ständig anhängigen Strafverfahren wegen hochverräterischer<br />

Unternehmen und wegen Landesverrats ist das<br />

Ergebnis dieser Arbeit. Daneben untersteht der Geheimen Staats-<br />

polizei als zweites großes Aufgabengebiet die vorbeugende Bekämp-<br />

fung aller dem Staate und der Staatsführung drohenden Gefahren.<br />

Da seit der nationalsozialistischen Revolution jeder <strong>of</strong>fene Kampf<br />

und jede <strong>of</strong>fene Opposition gegen den Staat und gegen die<br />

Staatsführung verboten ist, ist eine Geheime Staatspolizei als vorbeugendes<br />

Kampfinstrument gegen die dem Staate drohenden<br />

Gefahren unlösbar mit dem nationalsozialistischen Führenbat<br />

verbunden. Die Gegner des Nationalsozialismus sind durch das<br />

Verbot ihrer Organisationen und ihrer Zeitungen nicht beseitigt.,<br />

sondern haben sich in andere Formen des Kampfes gegen den Staat<br />

zurückgezogen. Daher muß der nationalsozialistische Staat die unter-<br />

irdisch gegen ihn kämpfenden Gegner in illegalen Organisationen,<br />

in getarnten Vereinigungen, in den Zusammenschlüssen wohlmeinender<br />

Volksgenossen und selbst in den eigenen Organisationen<br />

der Partei und des Staates aufspüren, überwachen und unschädlich<br />

machen, bevor sie dazu gekommen sind, eine gegen das Staatsinteresse<br />

gerichtete Handlung wirklich durchzuführen. Diese Aufgabe,<br />

mit allen Mitteln den Kampf gegen die geheimen StaaCsfeinde zu<br />

führen, wird keinem Führerstaat erspart bleiben, weil immer die<br />

staatsfeindlichen Mächte von ihren ausländischen Zentralen her<br />

irgendwelche Menschen in diesem Staate sich dienstbar machen und<br />

zum unterirdischen Kampf gegen den Staat einsetzen.<br />

Die vorbeugende Tätigkeit der Geheimen Staatspolizei besteht<br />

in erster Linie in der umfassenden Beobachtung aller Staatsfeinde<br />

im Reichsgebiet. Da die Geheime Staatspolizei neben den ihr in<br />

erster Linie obliegenden Vollzugsaufgaben diese Beobachtung der<br />

Staatsfeinde nicht in dem notwendigen Maße durchführen kann, tritt<br />

ihr ergänzend der Sicherheitsdienst des Reichsführers SS, der vom<br />

Stellvertreter des Führers als der politische Nachrichtendienst der<br />

Bewegung eingesetzt wurde, zur Seite und stellt damit einen großen<br />

Teil der von ihm mobilisierten Kräfte der Bewegung in den Dienst<br />

der Staatssicherheit. Die Geheime Staatspolizei trifft auf Grund<br />

der Beobachtungsergebnisse gegen die Staatsfeinde die erforder-<br />

Lichen polizeilichen Vorbeugungsmaßnahmen. Die wirksamste Vor-<br />

beugungsmaßnahme ist zweifellos die Freiheitsentziehung, die in<br />

der Form der ,,Schutzhaftu verhängt wird, wenn zu befürchten ist,<br />

daß die freie Betätigung<br />

der betreff enden

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