29.06.2013 Aufrufe

Deutsche Altertumskunde

Deutsche Altertumskunde

Deutsche Altertumskunde

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Die Indogermanen. § 5. Kulturverhältnisse. 61<br />

Schwieger/) Schwager und Schwägerin. 2) Innerhalb des Geschlechtsverbands<br />

herrschte also eine Verfassung-^) und ein von mannigfaltigen Beziehungen<br />

und Interessen geleiteter Verkehr, durch den insbesondere die Verheiratung*)<br />

und die Beerbung^) der einzelnen Mitglieder der Geschlechtsverbände ge-<br />

ordnet waren. Ausgeschlossen waren die Fremden, die „ Gäste". «)<br />

Der Gesamtheit der Sippen übergeordnet war das Staatswesen, das<br />

sich im Volk'') verkörperte und dessen Regiment durch eine für alle verbindliche<br />

Rechtsordnung aufrechterhalten wurde; Missetat fand ihre Sühne<br />

nach Gesetz. 8) Sitte^) und Religioni«) spielten im öffentlichen und privaten<br />

Leben die gebührende Rolle; Wissenschaft wurde bei der Zeitrechnung<br />

gelernt, der Mond galt als Zeitmessern^ und darum wurde nicht nach Tagen,<br />

sondern nach Nächten 12) gezählt.<br />

') Die Bezeichnungen der Heiratsverwandtschaft<br />

sind, wie es scheint, ausscliließlich<br />

vom Standpunkt der in die neue<br />

Familiengemeinschaft eingereihten jungen<br />

Frau („Braut") aufgenommen (Idg. Forsch.<br />

22,78. Ks.Zs.40,401); für sie hieß das Haupt<br />

der durch Heirat verschwägerten Familie<br />

„Schwäher" (Vater des Mannes), dazu kam<br />

mit der Zeit das movierte Fem. »Schwieger" :<br />

aind.fvafura— (:vafru,gTiech.f:>ci

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!