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Fachbereich Erziehungswissenschaften der Philipps-Universität ...

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Die fehlende Lagerfähigkeit von Dienstleistungen hat zur Folge, dass auf schwankende<br />

Nachfrage nur schwer reagiert werden kann. Für Weiterbildungseinrichtungen bedeutet<br />

dies, dass je<strong>der</strong>zeit die Gefahr von zu geringer Auslastung besteht o<strong>der</strong>, im Gegenteil, es zu<br />

Engpässen bei <strong>der</strong> Befriedigung unerwartet hoher Nachfrage kommen kann. In diesem Fall<br />

können Maßnahmen zur Nachfrageanpassung getroffen werden. Einen Vorschlag, wie<br />

solche Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> öffentlichen Weiterbildung aussehen könnten, liefert<br />

Decker in seinem Entwurf des Synchronmarketings:<br />

„Hier hat <strong>der</strong> Marketingmanager die Aufgabe, das Zeitmuster <strong>der</strong> Nachfrage anzupassen. So findet<br />

berufsbegleitende Weiterbildung häufig abends und an Wochenenden statt. Dies ist eine gute<br />

Ergänzung zu Tagesseminaren, um z.B. die Räume optimal zu nutzen.<br />

Flexible Preisgestaltung, Promotionsaktionen und an<strong>der</strong>e Anreize können eine Auslastung<br />

erreichen. Das ermöglicht das Synchronmarketing.“ (Decker 1995: 205 f.)<br />

Markenentscheidungen<br />

Eine Marke ist im Gegensatz zu einem Produkt, welches lediglich „Produktion und<br />

Sachziel einer Unternehmung o<strong>der</strong> auch Mittel <strong>der</strong> Bedürfnisbefriedigung“ (Gabler 2005:<br />

2400) darstellt, dessen spezifische Repräsentation am Markt. Marken sind<br />

„Objekte (Produkt, Dienstleistung, Institution, etc.) mit zusätzlich hinzugefügten Eigenschaften<br />

(z.B. in Form von spezieller Kommunikation, Services, technischen Innovationen etc.) die dafür<br />

sorgen, dass sich dieses Objekt aus Sicht relevanter Nachfrager gegenüber an<strong>der</strong>en Objekten,<br />

welche dieselben Basisbedürfnisse erfüllen, differenziert und gleichzeitig über einen längeren<br />

Zeitraum in einer im Kern gleichbleibenden Art und Weise erfolgreich am Markt angeboten<br />

werden kann.“ (ebd.: 1976)<br />

Hierbei ist <strong>der</strong> Markenname <strong>der</strong> „verbal wie<strong>der</strong>gabbare, ‘artikulierbare’ Teil <strong>der</strong> Marke“<br />

(Kotler/Bliemel 2001: 736), und das Markenzeichen <strong>der</strong> „erkennbare, jedoch nicht<br />

wie<strong>der</strong>gebbare Teil <strong>der</strong> Marke“ (ebd.) als dessen grafischer Bestandteil. Beide,<br />

Markenname und -zeichen, formen das gesetzlich geschützte Warenzeichen, wenn vom<br />

Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht beim Patentamt erwirkt wurde.<br />

Für das Marketing von Konsumgütern ist die Markenpolitik von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung. Seit 1979 können auch Dienstleistungsmarken beim Deutschen Patentamt<br />

eingetragen werden und stehen unter dem selben Schutz wie Konsumgütermarken (vgl.<br />

Meffert/Bruhn 1997: 320). Für den Dienstleistungssektor lassen sich verschiedene<br />

markenpolitische Ziele skizzieren, darunter Identifikation und Präferenzen beim Kunden<br />

erzeugen, Markentreue aufbauen, die Dienstleistung gegenüber Konkurrenzprodukten<br />

profilieren o<strong>der</strong> eine Corporate Identity aufbauen (vgl. ebd.: 321). Grundvoraussetzungen<br />

für die Markierung einer Dienstleistung sind <strong>der</strong>en gleichbleibende Qualität, garantiert<br />

durch möglichst weitgehende Standardisierung, Sicherstellung einer hohen<br />

Bedarfsperiodizität und eine gewisse Originalität <strong>der</strong> Leistung (vgl. ebd.).<br />

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