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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Achtundsechzigste Vergleichende Prüfung „Kreisumlage“<br />

Eine Betrachtung der Entwicklung der Umlagen je Einwohner machte deutlich, dass<br />

der Anstieg und die absolute Höhe der allgemeinen Umlage in den drei Kreisen vergleichbar<br />

ist. Der geringere absolute Betrag im Vogelsbergkreis war durch dessen<br />

kleinere Einwohnerzahl und ein geringeres Finanzvolumen begründet.<br />

In der Betrachtung je Einwohner lag der Vogelsbergkreis leicht günstiger als die beiden<br />

anderen Kreise, wogegen sich der Landkreis Limburg-Weilburg und der Rheingau-<br />

Taunus-Kreis von 1998 bis 2000 beinahe auf einer Linie bewegten. Die Steigerung der<br />

allgemeinen Umlage je Kopf war spätestens ab 1998 beträchtlich. Sie ist über die drei<br />

Landkreise vergleichbar.<br />

375 €<br />

350 €<br />

325 €<br />

300 €<br />

275 €<br />

250 €<br />

Entwicklung der allgemeinen Umlagen<br />

je Einwohner<br />

1996 1997 1998 1999 Plan 2000<br />

Ansicht 49: Entwicklung der allgemeinen Umlagen je Einwohner<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Landkreis Limburg-<br />

Weilburg<br />

Rheingau-Taunus-<br />

Kreis<br />

Vogelsbergkreis<br />

Die absolute Höhe der Kreisumlage empfinden die Gemeinden vielfach als belastend.<br />

Es wird die Frage gestellt, ob die Leistungen der Kreise deren Kosten rechtfertigen.<br />

Aus Sicht der Landkreise ist eine Anpassung der Kreisumlage zur Zeit nicht möglich.<br />

Freiwillige Aufgaben nehmen sie kaum wahr. Bei den Pflichtaufgaben – besonders in<br />

der ausgabenintensiven Jugend- und Sozialarbeit – gibt es nur geringe Spielräume,<br />

was Art und Umfang der Leistungen und die Kostenstruktur betrifft.<br />

Allerdings: Bei vollständiger Ausschöpfung der Konsolidierungsschritte und bei konstanten<br />

Finanzierungsbedingungen könnte die Kreisumlage in den Vergleichskreisen<br />

um zwischen 2,3 (Rheingau-Taunus-Kreis) und 4,7 Prozentpunkte (Vogelsbergkreis)<br />

gesenkt werden.<br />

Alle drei Vergleichskreise könnten einen spürbaren Beitrag leisten und die Kreisumlage<br />

wieder auf ein geringeres Niveau zurückführen. Der Vogelsbergkreis könnte die Kreisumlagehebesätze<br />

(von derzeit 43 Prozent auf 38 Prozent) am stärksten senken.<br />

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