Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Achtundsechzigste Vergleichende Prüfung „Kreisumlage“<br />
Eine Betrachtung der Entwicklung der Umlagen je Einwohner machte deutlich, dass<br />
der Anstieg und die absolute Höhe der allgemeinen Umlage in den drei Kreisen vergleichbar<br />
ist. Der geringere absolute Betrag im Vogelsbergkreis war durch dessen<br />
kleinere Einwohnerzahl und ein geringeres Finanzvolumen begründet.<br />
In der Betrachtung je Einwohner lag der Vogelsbergkreis leicht günstiger als die beiden<br />
anderen Kreise, wogegen sich der Landkreis Limburg-Weilburg und der Rheingau-<br />
Taunus-Kreis von 1998 bis 2000 beinahe auf einer Linie bewegten. Die Steigerung der<br />
allgemeinen Umlage je Kopf war spätestens ab 1998 beträchtlich. Sie ist über die drei<br />
Landkreise vergleichbar.<br />
375 €<br />
350 €<br />
325 €<br />
300 €<br />
275 €<br />
250 €<br />
Entwicklung der allgemeinen Umlagen<br />
je Einwohner<br />
1996 1997 1998 1999 Plan 2000<br />
Ansicht 49: Entwicklung der allgemeinen Umlagen je Einwohner<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Landkreis Limburg-<br />
Weilburg<br />
Rheingau-Taunus-<br />
Kreis<br />
Vogelsbergkreis<br />
Die absolute Höhe der Kreisumlage empfinden die Gemeinden vielfach als belastend.<br />
Es wird die Frage gestellt, ob die Leistungen der Kreise deren Kosten rechtfertigen.<br />
Aus Sicht der Landkreise ist eine Anpassung der Kreisumlage zur Zeit nicht möglich.<br />
Freiwillige Aufgaben nehmen sie kaum wahr. Bei den Pflichtaufgaben – besonders in<br />
der ausgabenintensiven Jugend- und Sozialarbeit – gibt es nur geringe Spielräume,<br />
was Art und Umfang der Leistungen und die Kostenstruktur betrifft.<br />
Allerdings: Bei vollständiger Ausschöpfung der Konsolidierungsschritte und bei konstanten<br />
Finanzierungsbedingungen könnte die Kreisumlage in den Vergleichskreisen<br />
um zwischen 2,3 (Rheingau-Taunus-Kreis) und 4,7 Prozentpunkte (Vogelsbergkreis)<br />
gesenkt werden.<br />
Alle drei Vergleichskreise könnten einen spürbaren Beitrag leisten und die Kreisumlage<br />
wieder auf ein geringeres Niveau zurückführen. Der Vogelsbergkreis könnte die Kreisumlagehebesätze<br />
(von derzeit 43 Prozent auf 38 Prozent) am stärksten senken.<br />
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