Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Achtundsechzigste Vergleichende Prüfung „Kreisumlage“<br />
8.13 Normiertes Defizit<br />
Die wichtigste Größe der in den Schlussberichten ausgewiesenen Frühwarnindikatoren33<br />
ist das normierte Haushaltsergebnis. Es stellt den Saldo der laufenden Einnahmen<br />
und Ausgaben unter der Bedingung dar, dass die Vermögenssubstanz erhalten<br />
bliebe.<br />
Ergibt sich ein positiver Saldo des Haushaltsergebnisses, liegt eine freie Spitze vor. Bei<br />
einem negativen Saldo wird von einem normierten Defizit gesprochen. Das normierte<br />
Defizit ist der Betrag, der nötig wäre, um eine freie Spitze von 0 € zu erreichen. In die<br />
Defizitberechnung sind die haushaltswirksamen Ausgaben einbezogen, die zum Substanzerhalt<br />
notwendig gewesen wären.<br />
Darüber hinaus wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht vertreten, dass alle Abschreibungen<br />
einen Vermögensverzehr von Investitionsgütern darstellen. Er ist durch<br />
Ersatzinvestitionen früher oder später auszugleichen. Dem Vermögenshaushalt<br />
müssten auch solche die Tilgung überschreitenden Abschreibungen zugeführt werden,<br />
die nicht aus besonderen Entgelten gedeckt werden. Erst der diese Zuführung<br />
übersteigende Betrag wäre eine Freie Spitze für Neuinvestitionen. Zukünftige,<br />
kaufmännisch orientierte Rechnungslegungsregeln werden diese Interpretation bestärken.<br />
Eine verschärfte Unterdeckung der Ausgaben tritt ein, wenn die kamerale Rechnung<br />
mit einem Defizit abschließt. In diesem Fall ist der Substanzverzehr beträchtlich. Das<br />
kamerale Haushaltssaldo ist ein zweiter Frühwarnindikator.<br />
Sofern die Vorgaben zur Erhaltung der Vermögenssubstanz unbeachtet blieben, wurden<br />
die Haushaltsergebnisse berichtigt:<br />
• Wurde das Ergebnis des Verwaltungshaushalts beispielsweise durch Entnahmen<br />
aus den Rücklagen und Zuführungen vom Vermögenshaushalt verändert, so ist<br />
dies rechnerisch korrigiert worden.<br />
• Wurde dem Vermögenshaushalt nicht die erforderliche Pflichtzuführung 34 zugeleitet,<br />
ist das ausgewiesene Haushaltsergebnis um diese erhöht worden.<br />
Bis auf den Landkreis Limburg-Weilburg - und dort nur in 1998 - hatte zwischen 1996<br />
und 1999 kein Vergleichskreis eine Freie Spitze.<br />
Die angespannte Haushaltssituation der drei Landkreise zeigte sich nicht nur in Form<br />
des normierten Defizits. Sie drückte sich auch in zu geringen Unterhaltungsleistungen<br />
und zu geringen Investitionen sowie teilweise zu langen rechnerischen Tilgungszeiträumen<br />
des gesamten Kreditbestands aus. Zu diesen Kriterien wurden Frühwarnindikatoren<br />
entwickelt und die drei Landkreise daran gemessen. 35<br />
33 Die Haushaltsstabilität wurde anhand von Kennzahlen, den von der Überörtlichen Prüfung entwickelten<br />
Frühwarnindikatoren, geprüft. Zu den Beurteilungskriterien der Haushaltsstabilität siehe die Ergebnisse<br />
der 76. und 77. Vergleichenden Prüfung „Vollprüfung V und VI“ in diesem Band. Zur Definition und Bewertung<br />
der Frühwarnindikatoren vergleiche Abschnitt 6.7.1 im Neunten Zusammenfassenden <strong>Bericht</strong>,<br />
Landtagsdrucksache 15/1600.<br />
34 § 22 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 13. Juli 1973 (GVBl. I Seite 275), zuletzt<br />
geändert durch die Änderungsverordnung vom 8. Juli 1996 (GVBl. I Seite 334)<br />
35 Auf eine ausführliche Darstellung der in den einzelnen Schlussberichten dokumentierten Frühwarnindikatoren<br />
wurde in diesem Gesamtbericht verzichtet.<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
95<br />
Laufender Haushalt<br />
nicht nachhaltig<br />
ausgeglichen