Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Qualitätsstandards<br />
zur<br />
Aufwandsminimierun<br />
g<br />
Einzigartige<br />
Qualitätsprüfung<br />
Reinigungsstandards<br />
6.13 Reinigungsstandards<br />
Alle Städte setzten das Erscheinungsbild der Straße und die Reinigungsqualität bisher<br />
nicht zum Standard. Als Grund dafür wurde das Fehlen eines handhabbaren Prüfungsund<br />
Kontrollkonzepts angeführt. Sie kannten als Standard nur die in ihren Satzungen<br />
festgelegten Reinigungsintervalle. Dem konnte nicht zugestimmt werden.<br />
Nach Auffassung der Überörtlichen Prüfung kann jede Gemeinde Standards setzen.<br />
Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine vollkommene (100-prozentige) Straßenreinigung<br />
ausgeschlossen und keinesfalls zu finanzieren ist.<br />
Der Reinigungsstandard soll einfach handhabbar sein, damit der Erfolg ohne großen<br />
Aufwand gemessen und geprüft werden kann.<br />
Der Qualitätsstandard ist die wesentliche Grundlage für die Prüfung, ob die aktuellen<br />
Reinigungsintervalle bei den Straßen angemessen sind. Die Reinigungskategorie kann<br />
sicher bestimmt werden.<br />
6.14 Qualitätsprüfung<br />
Da die Städte keine objektiven Reinigungsstandards kannten, entschloss sich die<br />
Überörtliche Prüfung, den Erfolg der Straßenreinigung anhand eines eigens entwickelten<br />
Reinigungsstandards darzustellen. Bei der Qualitätsprüfung wurde der Zustand der<br />
Straßenreinigung vor und nach einer turnusmäßigen Reinigung festgestellt. Diese<br />
Qualitätsprüfung war in dieser Form bislang einzigartig in Deutschland.<br />
Ziel war, den Reinigungserfolg von nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Straßenabschnitten<br />
in jeder der Städte zu messen. Die Qualität von rund 1.500 Straßenabschnitten<br />
wurde geprüft. In Bad Homburg v.d. Höhe, Hanau und Marburg waren Fahrbahnen<br />
öffentlich zu reinigen, Gehwege und die Straßenrinne hingegen privat zu säubern.<br />
Deshalb wurden dort die von der Qualitätsprüfung betroffenen Straßenabschnitte<br />
zweimal geprüft. Insgesamt ergaben sich aufgrund der Doppelbetrachtung rund 2.900<br />
Wertepaare. Ein Straßenabschnitt betraf eine Länge von 100 Metern. Bei ihm wurde<br />
die Fläche von der Mitte des Straßenraums bis zu den angrenzenden Grundstücken<br />
oder Gebäuden bewertet. Von den 1.500 Straßenabschnitten wurden rund 1.300 Abschnitte<br />
in die Wertung einbezogen. Nur bei diesen war eine sichere Prüfung17 gewährleistet.<br />
200 Abschnitte waren nicht zu werten, weil nicht eindeutig klar war, ob<br />
Straßenreiniger überhaupt anwesend waren. 18<br />
Die Verteilung der Straßenabschnitte nach der Zuständigkeit für die Reinigung (öffentlich/privat)<br />
ergibt sich aus Ansicht 15.<br />
17 Eine „sichere Prüfung“ lag vor, wenn festgestellt wurde, dass Straßenreiniger anwesend waren, die<br />
Fahrbahn- oder Gehwegdecke nicht beschädigt war und der Straßenabschnitt nicht durch Laub, Glatteis<br />
oder Schnee bedeckt war.<br />
18 Die Prüfung musste verdeckt geschehen, weil sich herausstellte, dass unter einer Prüfungssituation die<br />
Reinigungsleistung erheblich, und zwar positiv, vom üblichen Ergebnis abwich.<br />
50 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>