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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Qualitätsstandards<br />

zur<br />

Aufwandsminimierun<br />

g<br />

Einzigartige<br />

Qualitätsprüfung<br />

Reinigungsstandards<br />

6.13 Reinigungsstandards<br />

Alle Städte setzten das Erscheinungsbild der Straße und die Reinigungsqualität bisher<br />

nicht zum Standard. Als Grund dafür wurde das Fehlen eines handhabbaren Prüfungsund<br />

Kontrollkonzepts angeführt. Sie kannten als Standard nur die in ihren Satzungen<br />

festgelegten Reinigungsintervalle. Dem konnte nicht zugestimmt werden.<br />

Nach Auffassung der Überörtlichen Prüfung kann jede Gemeinde Standards setzen.<br />

Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine vollkommene (100-prozentige) Straßenreinigung<br />

ausgeschlossen und keinesfalls zu finanzieren ist.<br />

Der Reinigungsstandard soll einfach handhabbar sein, damit der Erfolg ohne großen<br />

Aufwand gemessen und geprüft werden kann.<br />

Der Qualitätsstandard ist die wesentliche Grundlage für die Prüfung, ob die aktuellen<br />

Reinigungsintervalle bei den Straßen angemessen sind. Die Reinigungskategorie kann<br />

sicher bestimmt werden.<br />

6.14 Qualitätsprüfung<br />

Da die Städte keine objektiven Reinigungsstandards kannten, entschloss sich die<br />

Überörtliche Prüfung, den Erfolg der Straßenreinigung anhand eines eigens entwickelten<br />

Reinigungsstandards darzustellen. Bei der Qualitätsprüfung wurde der Zustand der<br />

Straßenreinigung vor und nach einer turnusmäßigen Reinigung festgestellt. Diese<br />

Qualitätsprüfung war in dieser Form bislang einzigartig in Deutschland.<br />

Ziel war, den Reinigungserfolg von nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Straßenabschnitten<br />

in jeder der Städte zu messen. Die Qualität von rund 1.500 Straßenabschnitten<br />

wurde geprüft. In Bad Homburg v.d. Höhe, Hanau und Marburg waren Fahrbahnen<br />

öffentlich zu reinigen, Gehwege und die Straßenrinne hingegen privat zu säubern.<br />

Deshalb wurden dort die von der Qualitätsprüfung betroffenen Straßenabschnitte<br />

zweimal geprüft. Insgesamt ergaben sich aufgrund der Doppelbetrachtung rund 2.900<br />

Wertepaare. Ein Straßenabschnitt betraf eine Länge von 100 Metern. Bei ihm wurde<br />

die Fläche von der Mitte des Straßenraums bis zu den angrenzenden Grundstücken<br />

oder Gebäuden bewertet. Von den 1.500 Straßenabschnitten wurden rund 1.300 Abschnitte<br />

in die Wertung einbezogen. Nur bei diesen war eine sichere Prüfung17 gewährleistet.<br />

200 Abschnitte waren nicht zu werten, weil nicht eindeutig klar war, ob<br />

Straßenreiniger überhaupt anwesend waren. 18<br />

Die Verteilung der Straßenabschnitte nach der Zuständigkeit für die Reinigung (öffentlich/privat)<br />

ergibt sich aus Ansicht 15.<br />

17 Eine „sichere Prüfung“ lag vor, wenn festgestellt wurde, dass Straßenreiniger anwesend waren, die<br />

Fahrbahn- oder Gehwegdecke nicht beschädigt war und der Straßenabschnitt nicht durch Laub, Glatteis<br />

oder Schnee bedeckt war.<br />

18 Die Prüfung musste verdeckt geschehen, weil sich herausstellte, dass unter einer Prüfungssituation die<br />

Reinigungsleistung erheblich, und zwar positiv, vom üblichen Ergebnis abwich.<br />

50 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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