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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Zweiundsechzigste Vergleichende Prüfung „Straßenreinigung“<br />

6.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />

Mai 2000 bis November <strong>2001</strong><br />

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH in Frankfurt am Main<br />

6.3 Prüfungsergebnis und Leitsätze<br />

Den hessischen Gemeinden steht frei, ob sie selbst die Straßen reinigen (öffentliche<br />

Straßenreinigung) oder diese Pflicht den Anliegern auferlegen<br />

(private Straßenreinigung).<br />

Im Falle der öffentlichen Straßenreinigung können die Gemeinden die Anlieger<br />

zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren heranziehen. Bis auf<br />

Fulda machten alle hessischen Groß- und Sonderstatusstädte von dem<br />

Recht Gebrauch.<br />

Nur in Frankfurt am Main und Kassel gilt die öffentliche Straßenreinigung<br />

für die gesamte Stadt, in den übrigen Städten nur für die Innenstadt und<br />

die Durchgangsstraßen.<br />

Für die öffentliche Reinigung aller Straßen sprechen Synergieeffekte und<br />

Kostenvorteile. Gleichwohl kann die Überörtliche Prüfung den anderen<br />

Städten keinen Wechsel ihres Straßenreinigungsmodells empfehlen. Der<br />

Änderungsaufwand ist hoch. Erhebliche Widerstände der Gebührenzahler<br />

sind zu erwarten.<br />

In Hessen gibt es keinen gesetzlich verbindlichen Gebührenmaßstab für die<br />

Straßenreinigung. Folglich sind die Maßstäbe der Gemeinden heterogen.<br />

Dies gilt auch für Höhe und Berechnung des Eigenanteils der Städte.<br />

Die hessische obergerichtliche Rechtsprechung hat sich bislang nicht<br />

grundsätzlich zu Straßenreinigungsgebühren und -maßstäben geäußert.<br />

Auch deswegen ist den Städten keine Änderung ihrer Gebührensatzung zu<br />

empfehlen.<br />

Gebührenfähig ist nur die Reinigung der Straßenoberfläche. Der Aufwand<br />

für die Papierkorbbewirtschaftung und die Sinkkastenreinigung darf nicht<br />

in die Straßenreinigungsgebühren eingerechnet werden.<br />

Objektivierbare Standards über den Erfolg der Straßenreinigung gab es in<br />

keiner Stadt. Die Überörtliche Prüfung legte deshalb ein einfach handhabbares<br />

Messmodell vor. Sie erprobte mit dessen Hilfe den Erfolg der Straßenreinigung<br />

in den Jahren 2000 und <strong>2001</strong>: 19 Prozent der öffentlich gereinigten<br />

Flächen blieben ohne Reinigungserfolg.<br />

Die Gesamtkosten je Reinigungseinheit differierten stark.<br />

6.4 Geprüftes Risiko<br />

Die Überörtliche Prüfung untersuchte die Straßenreinigung aller hessischen Groß- und<br />

Sonderstatusstädte. Deren Aufwand betrug 83,4 Millionen € im Jahr 1999. Das geprüfte<br />

Risiko der Straßenreinigung entsprach diesem Ansatz.<br />

Der Aufwand für die Straßenreinigung ist - wie Ansicht 10 zeigt - erheblich. Das zu<br />

reinigende Straßennetz war 5.162 Kilometer lang. Davon waren 3.731 Kilometer öffentlich<br />

und 1.431 Kilometer privat zu säubern. Hinzu kommt die Stadt Wetzlar, der<br />

die Länge ihrer zu reinigenden Straßen unbekannt war.<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

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