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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Finanzwirtschaftlicher Rahmen<br />

ren hier die Entlastungen deutlich geringer und beliefen sich auf 19,3 Millionen €.<br />

Dabei war zu berücksichtigen, dass den Entlastungen wiederum Belastungen gegenüber<br />

standen. Sie rühren her aus der Übertragung zusätzlicher Aufgaben und dem<br />

Wegfall oder der Kürzung von Mittelzuflüssen. Besonders schlugen sich die Übertragung<br />

der Aufgaben gemäß § 35a Kinder- und Jugendhilfegesetz, die Finanzierung lokaler<br />

Nahverkehrsgesellschaften beim Öffentlichen Personennahverkehr und die Übertragung<br />

der Straßenbaulast negativ nieder. Diese zusätzlichen Belastungen lassen sich<br />

über den Zeitraum von 1995 bis 2000 mit rund 46,8 Millionen € beziffern. Bedingt<br />

durch die Entlastungseffekte der Pflegeversicherung hatten die Landkreise eine Nettoentlastung<br />

von 24,9 Millionen €. Der Landkreis Limburg-Weilburg war von der Änderung<br />

des Asylbewerberleistungsgesetzes (Einführung einer Pauschalierung) besonders<br />

belastet.<br />

Finanzielle Entlastung (-) und Belastung (+) der Landkreise durch<br />

veränderte Aufgabenzuweisung 1995 bis 2000<br />

Limburg-<br />

Weilburg<br />

Rheingau-<br />

Taunus-Kreis<br />

Vogelsbergkreis<br />

Angaben in Tausend €<br />

Gesamt<br />

Pflegeversicherungsgesetz stationär 1) -17.936,1 -22.692,2 -14.164,3 -54.792,6<br />

Ambulante Pflegeversicherung -5.322,5 -6.477,9 -5.170,2 -16.970,6<br />

Übertragung § 35a KJHG 2) 2.383,1 4.326,0 6.381,4 13.090,6<br />

Kürzung Kostenerstattung KOF (Art.<br />

52 SGB XI)<br />

737,3 929,0 670,3 2.336,6<br />

Pauschalierung Asylbewerber 3) 4.060,7 1.150,7 61,4 5.272,8<br />

Änderung Kostenerstattung UVG<br />

Zuständigkeitsverlagerung vom LWV:<br />

316,5 393,7 221,6 931,8<br />

Heilpädagogik / Integration in Kindertagesstätten<br />

1.095,3 911,4 603,3 2.610,1<br />

ÖPNV Lokale Nahverkehrsgesellschaft 4)<br />

Straßenbau (Übertragung der Verwal-<br />

3.571,7 4.094,9 6.286,3 13.952,8<br />

tungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben,<br />

Plan- und Bauaufgaben) 4)<br />

2.469,4 1.643,7 4.159,1 8.272,2<br />

Zwangsweise Stilllegung von Kraftfahrzeugen<br />

69,2 k.A. 52,8 122,0<br />

Katastrophenschutz k.A. k.A. 238,8 238,8<br />

Summe Entlastung -23.258,7 -29.170,1 -19.334,5 -71.763,2<br />

Summe Belastung (soweit benannt) 14.703,2 13.449,5 18.675,0 46.827,7<br />

Nettoentlastung<br />

Quelle: Angaben der Kreise<br />

-8.555,4 -15.720,6 -659,5 -24.935,5<br />

Anmerkungen:<br />

1) Weniger stationäre Pflege durch ländliche Struktur im Vogelsbergkreis.<br />

2) Differenzen sind aus den restriktiven Eingruppierungsmodalitäten und der Fallzahlentwicklung zu erklären.<br />

3) Fallzahlentwicklung und Unterschiede in der Unterbringungsart (Wohnungen oder Sammelunterkünfte).<br />

4) Überdurchschnittliche Mehrbelastungen im Vergleich zu den anderen Landkreisen können durch den Vogelsbergkreis<br />

belegt werden.<br />

Ansicht 42: Finanzielle Entlastung (-) und Belastung (+) der Landkreise durch veränderte Aufgabenzuweisung<br />

1995 bis 2000<br />

Die finanzielle Situation der hessischen Landkreise war gekennzeichnet durch eine<br />

nicht ausreichende Finanzausstattung der Landkreise für übertragene Aufgaben des<br />

Bundes und des Landes.<br />

So reichten die gesetzlich begrenzten Einnahmen aus der Schulumlage nicht aus, um<br />

die Ausgaben für die Schulträgerschaft zu decken.<br />

Nach Berücksichtigung der Schulumlage gemäß § 37 Absatz 4 FAG und der Landeszuweisungen<br />

gemäß § 22 FAG verblieb im Mittelwert der Jahre 1995 bis 1999 ein im<br />

80 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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