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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Achtundsechzigste Vergleichende Prüfung „Kreisumlage“<br />

8.8 Finanzwirtschaftlicher Rahmen<br />

Erhebliche Haushaltsdefizite prägten die Haushaltslage aller Vergleichskreise. Sie lagen<br />

in 1999 bei 0,9 Millionen € im Landkreis Limburg-Weilburg, 2,0 Millionen € im Vogelsbergkreis<br />

und 14,7 Millionen € im Rheingau-Taunus-Kreis. Sie schränkten die politische<br />

Handlungsfreiheit ein. Zehn Prozent der allgemeinen Deckungsmittel mussten<br />

für Zinsausgaben und Tilgungen gezahlt werden. Für die Leistungserbringung blieben<br />

nur 90 Prozent übrig.<br />

Hierdurch war nicht nur die Handlungsfähigkeit der Landkreise beeinträchtigt, sondern<br />

es wurden die Gestaltungsräume kommender Generationen beschnitten.<br />

Haushaltsvolumen und –defizit der drei Landkreise 1999<br />

Haushaltsvolumen<br />

Landkreis<br />

(Einnahmen)<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Haushaltsdefizit 1)<br />

Landkreis Limburg-Weilburg 114.732.364 € 876.016 €<br />

Rheingau-Taunus-Kreis 125.654.070 € 14.705.489 €<br />

Vogelsbergkreis 79.092.764 € 2.003.373 €<br />

1) Grundlage: Normiertes Defizit<br />

Ansicht 41: Haushaltsvolumen und –defizit der drei Landkreise 1999<br />

Zwischen 1996 und 1999 schlossen alle drei Vergleichskreise (mit Ausnahme des<br />

Landkreises Limburg-Weilburg im Jahr 1998) ihren Haushalt nicht ausgeglichen ab.<br />

Für diese Entwicklung war vor allem der starke Anstieg der Sozialhilfeausgaben seit<br />

Beginn der neunziger Jahre verantwortlich. Die Höhe der Kreisumlage war zu großen<br />

Teilen von den Sozialhilfeausgaben der Landkreise beeinflusst. 1999 machten sie mit<br />

114 Millionen € rund 31 Prozent der erhobenen Kreisumlage aus. Die Aufgaben des<br />

örtlichen Trägers der Sozialhilfe zählen zwar zu den Selbstverwaltungsaufgaben. Der<br />

Kreis kann sie aber wegen der Regelungsdichte auf der Leistungsseite nur beschränkt<br />

selbst gestalten. Bezieht man die Umlage für den Landeswohlfahrtsverband mit ein, so<br />

betrug nach Angaben des Hessischen Landkreistags der Anteil der Ausgaben für soziale<br />

Sicherung an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts (ohne Abdeckung der<br />

Altfehlbeträge) aller hessischen Landkreise im Mittelwert der Jahre 1990 bis 1999 rund<br />

62,1 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchsen die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts<br />

(ohne Abdeckung der Altfehlbeträge) maßgeblich durch die starke Erhöhung<br />

der Aufwendungen für die Soziale Sicherung an.<br />

Die drei Landkreise steuerten den hohen Sozialhilfeausgaben vielfach gegen. Sie verbesserten<br />

beispielsweise das Fallmanagement und vermittelten Arbeitsangebote für<br />

Sozialhilfeempfänger. Auf diese Weise konnten Potenziale der Hilfeempfänger zum<br />

Ausstieg aus der Sozialhilfe genutzt werden. Zugleich führte ein Arbeitsangebot bei<br />

der Hilfe zur Arbeit zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit der Hilfeempfänger. Es ließ<br />

bei mangelnder Mitwirkung des Hilfeempfängers eine Reduktion der Sozialhilfezahlungen<br />

zu. Alle drei Kreise hatten spezialisierte Beschäftigungsgesellschaften, die in enger<br />

Abstimmung mit dem Fallmanagement des Sozialamts Leistungen der Hilfe zur Arbeit<br />

erbrachten.<br />

Solange aber die Sozialhilfe ihr gegenwärtiges Niveau und ihre Regelungsdichte behält,<br />

ist bei schwachem Wirtschaftswachstum trotz aller Anstrengungen nicht mit einer<br />

spürbaren Entlastung der Gebietskörperschaften zu rechnen. Andere Ausgabearten als<br />

die Aufwendungen für soziale Sicherung schlagen im Hinblick auf eine strukturell wirksame<br />

Reduzierung der Kreisumlage weniger durch.<br />

Die Mehrausgaben bei der Sozialhilfe konnten nicht die deutlichen Entlastungseffekte<br />

des Pflegeversicherungsgesetzes kompensieren. Die drei Kreise bezifferten die Entlastungen<br />

über den Zeitraum von 1995 bis 2000 auf 71,8 Millionen €. Die stärksten Entlastungen<br />

mit rund 29,2 Millionen € hatte der Rheingau-Taunus-Kreis. Der Landkreis<br />

Limburg-Weilburg bezifferte sie auf 23,3 Millionen €. Aufgrund der ländlichen Struktur<br />

des Vogelsbergkreises mit entsprechend weniger stationären Unterbringungsfällen wa-<br />

79<br />

Alle drei Landkreise<br />

steuern den<br />

Sozialhilfeausgaben<br />

aktiv gegen

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