Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Achtundsechzigste Vergleichende Prüfung „Kreisumlage“<br />
8.8 Finanzwirtschaftlicher Rahmen<br />
Erhebliche Haushaltsdefizite prägten die Haushaltslage aller Vergleichskreise. Sie lagen<br />
in 1999 bei 0,9 Millionen € im Landkreis Limburg-Weilburg, 2,0 Millionen € im Vogelsbergkreis<br />
und 14,7 Millionen € im Rheingau-Taunus-Kreis. Sie schränkten die politische<br />
Handlungsfreiheit ein. Zehn Prozent der allgemeinen Deckungsmittel mussten<br />
für Zinsausgaben und Tilgungen gezahlt werden. Für die Leistungserbringung blieben<br />
nur 90 Prozent übrig.<br />
Hierdurch war nicht nur die Handlungsfähigkeit der Landkreise beeinträchtigt, sondern<br />
es wurden die Gestaltungsräume kommender Generationen beschnitten.<br />
Haushaltsvolumen und –defizit der drei Landkreise 1999<br />
Haushaltsvolumen<br />
Landkreis<br />
(Einnahmen)<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
Haushaltsdefizit 1)<br />
Landkreis Limburg-Weilburg 114.732.364 € 876.016 €<br />
Rheingau-Taunus-Kreis 125.654.070 € 14.705.489 €<br />
Vogelsbergkreis 79.092.764 € 2.003.373 €<br />
1) Grundlage: Normiertes Defizit<br />
Ansicht 41: Haushaltsvolumen und –defizit der drei Landkreise 1999<br />
Zwischen 1996 und 1999 schlossen alle drei Vergleichskreise (mit Ausnahme des<br />
Landkreises Limburg-Weilburg im Jahr 1998) ihren Haushalt nicht ausgeglichen ab.<br />
Für diese Entwicklung war vor allem der starke Anstieg der Sozialhilfeausgaben seit<br />
Beginn der neunziger Jahre verantwortlich. Die Höhe der Kreisumlage war zu großen<br />
Teilen von den Sozialhilfeausgaben der Landkreise beeinflusst. 1999 machten sie mit<br />
114 Millionen € rund 31 Prozent der erhobenen Kreisumlage aus. Die Aufgaben des<br />
örtlichen Trägers der Sozialhilfe zählen zwar zu den Selbstverwaltungsaufgaben. Der<br />
Kreis kann sie aber wegen der Regelungsdichte auf der Leistungsseite nur beschränkt<br />
selbst gestalten. Bezieht man die Umlage für den Landeswohlfahrtsverband mit ein, so<br />
betrug nach Angaben des Hessischen Landkreistags der Anteil der Ausgaben für soziale<br />
Sicherung an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts (ohne Abdeckung der<br />
Altfehlbeträge) aller hessischen Landkreise im Mittelwert der Jahre 1990 bis 1999 rund<br />
62,1 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchsen die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts<br />
(ohne Abdeckung der Altfehlbeträge) maßgeblich durch die starke Erhöhung<br />
der Aufwendungen für die Soziale Sicherung an.<br />
Die drei Landkreise steuerten den hohen Sozialhilfeausgaben vielfach gegen. Sie verbesserten<br />
beispielsweise das Fallmanagement und vermittelten Arbeitsangebote für<br />
Sozialhilfeempfänger. Auf diese Weise konnten Potenziale der Hilfeempfänger zum<br />
Ausstieg aus der Sozialhilfe genutzt werden. Zugleich führte ein Arbeitsangebot bei<br />
der Hilfe zur Arbeit zur Überprüfung der Arbeitswilligkeit der Hilfeempfänger. Es ließ<br />
bei mangelnder Mitwirkung des Hilfeempfängers eine Reduktion der Sozialhilfezahlungen<br />
zu. Alle drei Kreise hatten spezialisierte Beschäftigungsgesellschaften, die in enger<br />
Abstimmung mit dem Fallmanagement des Sozialamts Leistungen der Hilfe zur Arbeit<br />
erbrachten.<br />
Solange aber die Sozialhilfe ihr gegenwärtiges Niveau und ihre Regelungsdichte behält,<br />
ist bei schwachem Wirtschaftswachstum trotz aller Anstrengungen nicht mit einer<br />
spürbaren Entlastung der Gebietskörperschaften zu rechnen. Andere Ausgabearten als<br />
die Aufwendungen für soziale Sicherung schlagen im Hinblick auf eine strukturell wirksame<br />
Reduzierung der Kreisumlage weniger durch.<br />
Die Mehrausgaben bei der Sozialhilfe konnten nicht die deutlichen Entlastungseffekte<br />
des Pflegeversicherungsgesetzes kompensieren. Die drei Kreise bezifferten die Entlastungen<br />
über den Zeitraum von 1995 bis 2000 auf 71,8 Millionen €. Die stärksten Entlastungen<br />
mit rund 29,2 Millionen € hatte der Rheingau-Taunus-Kreis. Der Landkreis<br />
Limburg-Weilburg bezifferte sie auf 23,3 Millionen €. Aufgrund der ländlichen Struktur<br />
des Vogelsbergkreises mit entsprechend weniger stationären Unterbringungsfällen wa-<br />
79<br />
Alle drei Landkreise<br />
steuern den<br />
Sozialhilfeausgaben<br />
aktiv gegen