Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Darmstadt<br />
nehmigung über das Jahr 2005 hinaus. Nach dem Kenntnisstand der Überörtlichen<br />
Prüfung erfüllte die Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt die Anforderungen gemäß<br />
der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht, deshalb war die Betriebsgenehmigung<br />
der Anlage bis 2005 befristet.<br />
Sofern die Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt bis 2005 saniert ist, ist eine Kapazität<br />
von 420.000 Tonnen im Jahr wahrscheinlich. Die Überörtliche Prüfung erachtete<br />
die Stilllegung der Abfallverbrennungsanlage für unrealistisch. Vertragliche Verpflichtungen<br />
gehen über das Jahr 2005 hinaus.<br />
Für den Fall der Sanierung oder des Umbaus wurde eine Kapazitätserweiterung um<br />
100.000 Tonnen auf 520.000 Tonnen in Erwägung gezogen.<br />
In die Berechnung einbezogen wurden nur die andienungspflichtigen Hausmüllmengen,<br />
nicht der Gewerbemüll oder andere Müllmengen.<br />
In allen obigen sechs Szenarien zeigte sich, dass mit Ausnahme der Szenarien 1 und 4<br />
(Stilllegung der Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt wegen Nichterfüllung von<br />
Umweltschutzauflagen infolge nicht rechtzeitiger Modernisierung bis 2005) die vorhandenen<br />
oder noch zu schaffenden Verbrennungskapazitäten ausreichten, den prognostizierten<br />
Hausmüll im Regierungsbezirk Darmstadt zu entsorgen oder im Einklang<br />
mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall in Verbrennungsanlagen zu behandeln.<br />
Es bestanden noch zwischen 14 und 30 Prozent Reservekapazitäten. Diese dienten<br />
auch zur Abdeckung von anderen Restfraktionen (zum Beispiel Klärschlamm).<br />
Die oben genannten Verbrennungsanlagen in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach<br />
hatten zum Prüfungszeitpunkt insgesamt neun Verbrennungslinien. Ein Ausfall<br />
einer Verbrennungslinie bedeutete einen durchschnittlichen Ausfall an Behandlungskapazität<br />
von 11 Prozent. Ein solcher Ausfall ließe sich - die Szenarien 1 und 4<br />
ausgenommen – mit den restlichen Verbrennungslinien kompensieren.<br />
Die ermittelten freien Kapazitäten decken voraussichtlich auch bevölkerungs- und<br />
wirtschaftswachstumsbedingte leichte Steigerungen im südhessischen Ballungsraum<br />
ab. Damit war die Entscheidung des Main-Kinzig-Kreises, die geplante Thermoselect-<br />
Anlage nicht zu bauen, aus Sicht der Überörtlichen Prüfung sinnvoll.<br />
Um Engpasssituationen sicher und wirtschaftlich bewältigen zu können, sollten auch<br />
ländergrenzenüberschreitende Lösungen nicht ausgeschlossen werden. Auf lange<br />
Sicht ist vielmehr eine Öffnung über die deutschen Grenzen hinaus vorzusehen. Neue<br />
Gesetze sollten aber frühestens nach einer Frist von fünf bis zehn Jahren in Kraft treten.<br />
Sonst wäre die Investitionssicherheit der Anlagen gefährdet.<br />
10.14 Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Darmstadt<br />
Die Darmstädter entsorgungspflichtigen Abfälle wurden zum Zeitpunkt der Prüfung<br />
nach den Vorschriften der Technischen Anleitung Siedlungsabfall verbrannt. Als Mitglied<br />
des Zweckverbands Abfallverwertung Südhessen war der Eigenbetrieb der Stadt<br />
Darmstadt verpflichtet, die entsorgungspflichtigen Abfälle an den Zweckverband Abfallverwertung<br />
Südhessen abzuliefern. Die im Vergleich zu anderen Verbrennungsanlagen<br />
hohen Verbrennungskosten des Müllheizkraftwerks Darmstadt ergaben hohe<br />
Gebühren für die Darmstädter Bürgerschaft.<br />
Der Eigenbetrieb der Stadt Darmstadt verhinderte mit der Akquirierung von Gewerbeabfällen<br />
den Wegfall von Abfallmengen.<br />
10.15 Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Wiesbaden<br />
Die Landeshauptstadt wollte zum Zeitpunkt der Prüfung ab dem Jahr 2005 die Restabfälle<br />
nach einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung verbrennen.<br />
130 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>