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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Darmstadt<br />

nehmigung über das Jahr 2005 hinaus. Nach dem Kenntnisstand der Überörtlichen<br />

Prüfung erfüllte die Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt die Anforderungen gemäß<br />

der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht, deshalb war die Betriebsgenehmigung<br />

der Anlage bis 2005 befristet.<br />

Sofern die Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt bis 2005 saniert ist, ist eine Kapazität<br />

von 420.000 Tonnen im Jahr wahrscheinlich. Die Überörtliche Prüfung erachtete<br />

die Stilllegung der Abfallverbrennungsanlage für unrealistisch. Vertragliche Verpflichtungen<br />

gehen über das Jahr 2005 hinaus.<br />

Für den Fall der Sanierung oder des Umbaus wurde eine Kapazitätserweiterung um<br />

100.000 Tonnen auf 520.000 Tonnen in Erwägung gezogen.<br />

In die Berechnung einbezogen wurden nur die andienungspflichtigen Hausmüllmengen,<br />

nicht der Gewerbemüll oder andere Müllmengen.<br />

In allen obigen sechs Szenarien zeigte sich, dass mit Ausnahme der Szenarien 1 und 4<br />

(Stilllegung der Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt wegen Nichterfüllung von<br />

Umweltschutzauflagen infolge nicht rechtzeitiger Modernisierung bis 2005) die vorhandenen<br />

oder noch zu schaffenden Verbrennungskapazitäten ausreichten, den prognostizierten<br />

Hausmüll im Regierungsbezirk Darmstadt zu entsorgen oder im Einklang<br />

mit der Technischen Anleitung Siedlungsabfall in Verbrennungsanlagen zu behandeln.<br />

Es bestanden noch zwischen 14 und 30 Prozent Reservekapazitäten. Diese dienten<br />

auch zur Abdeckung von anderen Restfraktionen (zum Beispiel Klärschlamm).<br />

Die oben genannten Verbrennungsanlagen in Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach<br />

hatten zum Prüfungszeitpunkt insgesamt neun Verbrennungslinien. Ein Ausfall<br />

einer Verbrennungslinie bedeutete einen durchschnittlichen Ausfall an Behandlungskapazität<br />

von 11 Prozent. Ein solcher Ausfall ließe sich - die Szenarien 1 und 4<br />

ausgenommen – mit den restlichen Verbrennungslinien kompensieren.<br />

Die ermittelten freien Kapazitäten decken voraussichtlich auch bevölkerungs- und<br />

wirtschaftswachstumsbedingte leichte Steigerungen im südhessischen Ballungsraum<br />

ab. Damit war die Entscheidung des Main-Kinzig-Kreises, die geplante Thermoselect-<br />

Anlage nicht zu bauen, aus Sicht der Überörtlichen Prüfung sinnvoll.<br />

Um Engpasssituationen sicher und wirtschaftlich bewältigen zu können, sollten auch<br />

ländergrenzenüberschreitende Lösungen nicht ausgeschlossen werden. Auf lange<br />

Sicht ist vielmehr eine Öffnung über die deutschen Grenzen hinaus vorzusehen. Neue<br />

Gesetze sollten aber frühestens nach einer Frist von fünf bis zehn Jahren in Kraft treten.<br />

Sonst wäre die Investitionssicherheit der Anlagen gefährdet.<br />

10.14 Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Darmstadt<br />

Die Darmstädter entsorgungspflichtigen Abfälle wurden zum Zeitpunkt der Prüfung<br />

nach den Vorschriften der Technischen Anleitung Siedlungsabfall verbrannt. Als Mitglied<br />

des Zweckverbands Abfallverwertung Südhessen war der Eigenbetrieb der Stadt<br />

Darmstadt verpflichtet, die entsorgungspflichtigen Abfälle an den Zweckverband Abfallverwertung<br />

Südhessen abzuliefern. Die im Vergleich zu anderen Verbrennungsanlagen<br />

hohen Verbrennungskosten des Müllheizkraftwerks Darmstadt ergaben hohe<br />

Gebühren für die Darmstädter Bürgerschaft.<br />

Der Eigenbetrieb der Stadt Darmstadt verhinderte mit der Akquirierung von Gewerbeabfällen<br />

den Wegfall von Abfallmengen.<br />

10.15 Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Wiesbaden<br />

Die Landeshauptstadt wollte zum Zeitpunkt der Prüfung ab dem Jahr 2005 die Restabfälle<br />

nach einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung verbrennen.<br />

130 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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