28.10.2013 Aufrufe

Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dreiundsiebzigste Vergleichende Prüfung „Abfallwirtschaft im Regierungsbezirk<br />

Darmstadt“<br />

Die Deponie Brandholz wurde zum 31. Dezember 1999 geschlossen. Die Deponie<br />

Lampertheimer Wald wird nach Verfüllung der derzeit genutzten Verfüllabschnitte für<br />

Restmüll zum 31. Mai 2005 geschlossen. Aufgrund der Technischen Anleitung Siedlungsabfall<br />

wurde ein bereits planfestgestelltes Restverfüllvolumen von über einer Million<br />

Kubikmeter nicht mehr ausgebaut. Die Deponie Brombachtal ist fast verfüllt.<br />

Gemäß Technischer Anleitung Siedlungsabfall sollten die Deponien im Wesentlichen ab<br />

dem Jahr 2005 geschlossen werden. Mit der Verordnung über die umweltverträgliche<br />

Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen<br />

vom 20. Februar <strong>2001</strong> können vorbehandelte Siedlungsabfälle bis zum 31. Dezember<br />

2009 und gegebenenfalls darüber hinaus auf Deponien abgelagert werden. 43 Insofern<br />

konnte von einer weiteren Nutzung der Deponien über das Jahr 2005 ausgegangen<br />

werden. Im Hinblick auf die Restverfüllvolumina und die umfangreichen Investitionen<br />

in die Deponien war diese Regelung wirtschaftlich sinnvoll, wenngleich sie den Betreibern<br />

von Verbrennungsanlagen die erhofften zukünftigen Abfallmengen bis auf weiteres<br />

entzieht.<br />

In Wiesbaden und im Landkreis Groß-Gerau waren 6,57 Millionen Kubikmeter Deponievolumen<br />

vorhanden. Bei strikter Anwendung der Technischen Anleitung Siedlungsabfall<br />

gab es somit im Regierungsbezirk Darmstadt ausreichend Ablagerungsflächen<br />

für inertes Material.<br />

10.8 Müllheizkraftwerk Darmstadt<br />

1967 wurde die Müllverbrennungsanlage mit zwei Verbrennungslinien in Betrieb genommen.<br />

1977 wurde eine dritte Verbrennungslinie gebaut. Aufgrund behördlicher<br />

Anlagendurchsatzbeschränkungen durften aber nur zwei gleichzeitig betrieben werden.<br />

Die Standards der im Jahr 1990 erlassenen 17. Bundesimmissionsschutzverordnung<br />

zog in den Jahren 1996 bis 1998 eine Generalsanierung der Müllverbrennungsanlage<br />

nach sich. Mit Bescheid vom 22. Mai 2000 genehmigte das Regierungspräsidium die<br />

gleichzeitige Nutzung aller drei Linien des Müllheizkraftwerks. Die Anlage hat nunmehr<br />

eine Leistung von 212.000 Tonnen im Jahr.<br />

In den Jahren 1998 und 1999 steigerte sich die Gesamtauslastung des Müllheizkraftwerks<br />

Darmstadt von 72 Prozent auf 96 Prozent. Zusätzliche Müllmengen steuerten<br />

der Müllabfuhrzweckverband Odenwald, seit 1998 Mitglied im Zweckverband Abfallverwertung<br />

Südhessen, und über einen Kooperationsvertrag die Riedwerke Kreis<br />

Groß-Gerau bei. Seit 2000 werden weitere Müllmengen aus dem Kooperationsvertrag<br />

mit dem Kreis Bergstraße angeliefert.<br />

Trotz der hohen Auslastung erscheint das Müllheizkraftwerk Darmstadt in seinem wirtschaftlichen<br />

Bestand gefährdet. Seine Gebührensätze lagen infolge der sehr hohen Investitionskosten<br />

für die Sanierung deutlich über denjenigen anderer Verbrennungsanlagen.<br />

Damit war es nicht konkurrenzfähig. Das Angebot einer der Technischen Anleitung<br />

Siedlungsabfall entsprechenden Entsorgungsmöglichkeit wog den Preisnachteil<br />

nicht auf.<br />

Aus diesem Grund akquirierte der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen auch<br />

Gewerbemüllmengen zu Preisen, die die Vollkosten nicht deckten. Die Lage des Müll-<br />

43 Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen<br />

vom 20. Februar <strong>2001</strong>, BGBl Nr. 10/<strong>2001</strong>, Artikel 1: Verordnung über die umweltverträgliche<br />

Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung – AbfAblV) und Artikel 2:<br />

Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen<br />

zur biologischen Behandlung von Abfällen – 30. BImSchV).<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

123

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!