Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Siebzigste Vergleichende Prüfung „Bürgerhäuser“<br />
9.2 Informationsstand und Prüfungsbeauftragter<br />
Mai <strong>2001</strong> bis März 2002<br />
BDO Deutsche Warentreuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf<br />
9.3 Prüfungsergebnis und Leitsätze<br />
Betrieb und Unterhaltung der Gemeinschaftshäuser verursachten hohe Kosten<br />
37 : Die Einnahmen deckten 12 Prozent. Zum Ausgleich der Unterdeckung<br />
verwendeten die Kommunen 41 Prozent ihres Aufkommens an Grundsteuer<br />
B für die Gemeinschaftshäuser.<br />
Die Nutzungsintensität der Gemeinschaftshäuser variierte zwischen 1 und<br />
54 Prozent einer Sollauslastung. Eine Auslastung von mehr als 45 Prozent<br />
ist sehr gut.<br />
8 von 54 Häusern waren weniger als zehn Prozent ausgelastet. Dies widerspricht<br />
dem Prinzip des wirtschaftlichen Einsatzes öffentlicher Mittel.<br />
Vereine nutzten die Gemeinschaftshäuser im Mittelwert zu 62 Prozent. Nur<br />
drei Gemeinden erfassten die Ermäßigungen für Vereine als Vereinsförderung<br />
im Haushalt.<br />
Die Häuser wurden überwiegend gut instand gehalten. Der Instandhaltungsstau<br />
betrug das Anderthalbfache der jährlichen Unterhaltungsbudgets.<br />
Eine Kostenrechnung, die eine qualifizierte Kalkulation von Benutzungsgebühren<br />
und Mieten zuließ, gab es in keiner der Städte und Gemeinden.<br />
9.4 Geprüftes Risiko<br />
Der Wert der 54 Gemeinschaftshäuser zum 31. Dezember 2000 betrug rund<br />
23,5 Millionen €; die zugehörigen Grundstücke hatten einen Wert von rund<br />
23 Millionen €. Das geprüfte Risiko lag bei rund 46 Millionen €.<br />
9.5 Sparpotenziale<br />
Sparpotenziale ergeben sich aus der Schließung derjenigen Häuser, die zu weniger als<br />
zehn Prozent ausgelastet sind. Mit der Schließung ließen sich Zuschüsse in Höhe von<br />
jährlich 120.000 € sparen.<br />
9.6 Rückstände<br />
Die Gemeinschaftshäuser hatten Rückstände bei Instandhaltung und Reparaturen<br />
über 670.000 €.<br />
9.7 Angebot an Gemeinschaftshäusern<br />
Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser sind freiwillige Aufgaben der Städte und<br />
Gemeinden. Zahl und Größe des Angebots spiegeln den Willen und die Bereitschaft<br />
der Kommunen wider, ihre Mittel für Gemeinschaftshäuser einzusetzen.<br />
37 Die Gemeinschaftshäuser der geprüften Gemeinden hatten im jährlichen Mittelwert der Jahre 1998 bis<br />
2000 einen Zuschussbedarf von 8,5 Millionen €. Der Planansatz für die Grundsteuer B für <strong>2001</strong> belief<br />
sich auf 3,6 Millionen €.<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
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