Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Prüfungsergebnisse und Leitsätze<br />
1. Prüfungsergebnisse und Leitsätze<br />
1.1 Fünfundfünfzigste Vergleichende Prüfung „Zweckverbandsstrukturen“ bei<br />
elf Zweckverbänden<br />
Die Feststellungen von allgemeiner Bedeutung finden sich in Textziffer 1 ab<br />
Seite 24.<br />
Leitsätze:<br />
Das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit sollte reformiert werden.<br />
Mit ihrer öffentlich-rechtlichen Struktur können Zweckverbände ihren Aufgaben<br />
nicht so effektiv nachkommen wie Gesellschaften privaten Rechts.<br />
Die öffentlich-rechtliche Struktur sollte nur in den Ausnahmefällen, in denen<br />
hoheitliche Aufgaben erfüllt werden, beibehalten werden. Nur in zwei von elf<br />
Fällen war der Zweckverband die geeignete Rechtsform.<br />
Die Aufgabe von fünf der elf Zweckverbände eignete sich aus rechtlichen oder<br />
wirtschaftlichen Gründen nicht für die Erledigung durch die öffentliche Hand.<br />
Rationalisierungs- und Synergiepotenziale wurden wegen des organisatorischen<br />
Eigenlebens, den wenigen Vergaben und Unwirtschaftlichkeiten in der<br />
Zweckverbandsstruktur unzureichend ausgeschöpft.<br />
Soweit an der Struktur des Zweckverbands festgehalten wird, sollten sich<br />
Steuerung und Steuerungsinstrumentarium an betriebswirtschaftlichen Methoden<br />
und Verfahren orientieren.<br />
Die den Zweckverbänden zurechenbaren Leitungs- und Verwaltungskostenwaren<br />
nicht transparent und in sieben Fällen überproportional hoch.<br />
Neun Zweckverbände erwirtschafteten erhebliche Verluste (5,3 Millionen € in<br />
1999). Sieben finanzierten sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln (Verbandsumlage,<br />
Landeszuschüsse).<br />
Die Verbandsumlagen waren in sieben Fällen nicht sachgerecht. Sie orientierten<br />
sich nicht am Nutzen (keine leistungsbezogenen Umlageschlüssel).<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
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