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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Vergabevorteile<br />

Umlageschlüssel<br />

unzureichend<br />

Erhebliche<br />

Betriebsverluste<br />

Vergaben<br />

• verbesserte Nutzung moderner DV- und Technikausstattung,<br />

• Straffung der Steuerungsfunktionen.<br />

5.24 Vergaben<br />

Nur die zwei Zweckverbände, die im öffentlichen Personennahverkehr tätig waren,<br />

hatten ihre betrieblichen Aufgaben fast vollständig an Dritte vergeben. In den anderen<br />

neun Zweckverbänden war die Vergabequote gering; sie erfüllten fast alle in ihrer Zuständigkeit<br />

liegenden Aufgaben mit eigenem Personal. Wesentliche Vorteile einer Vergabe<br />

wie<br />

• Wettbewerbsorientierung,<br />

• erhöhte Flexibilität in der Gemeinschaftsarbeit,<br />

• Unabhängigkeit von Arbeitsmengenschwankungen,<br />

• Priorität der Steuerungsfunktionen,<br />

• verbesserte Transparenz,<br />

• Wirtschaftlichkeitsvorteile (z. B. Aufgabenerledigung außerhalb der engen Strukturen<br />

des öffentlichen Tarifrechts)<br />

wurden nur unzureichend genutzt.<br />

5.25 Verbandsumlagen und Defizite aus Geschäftsbetrieb<br />

Der Umlageschlüssel für die Verbandsumlage orientierte sich bei sieben Zweckverbänden<br />

nicht an dem tatsächlichen Nutzen, den die Verbandsmitglieder aus dem Zweckverband<br />

zogen. Dies war Anlass für Auseinandersetzungen zwischen den Verbandsmitgliedern.<br />

Die Verbandssatzungen enthielten in den sieben Fällen nur pauschale Regelungen<br />

mit festen Prozentsätzen zur Umlagengestaltung. Sie waren nicht an aktuellen<br />

Einwohnerzahlen, Fallzahlen oder Leistungsmengen ausgerichtet. Der Grundsatz<br />

einer leistungs- oder nutzenbezogenen Umlagengestaltung wurde in einigen Fällen<br />

missachtet. So war in einem Zweckverband der Umlageanteil der beiden Zweckverbandsmitglieder<br />

auf 50 Prozent festgeschrieben. Gleichwohl klärte die detaillierte Nutzerstatistik,<br />

dass das Nutzerverhältnis der Einrichtung sich seit vielen Jahren im Verhältnis<br />

von rund einem Drittel zu zwei Dritteln aufteilte.<br />

In der Regel ergeben sich aus der Mitgliedschaft einer Körperschaft in einem Zweckverband<br />

finanzielle Belastungen durch die Verbandsumlagen. Nur beim Zweckverband<br />

für die Altenpflege waren in den letzten drei Jahren keinerlei Umlagen von den Verbandsmitgliedern<br />

zu zahlen. Bei acht Zweckverbänden waren die zu tragenden Betriebsverluste<br />

mit mehr als 250.000 € im Jahr erheblich.<br />

Bei drei Zweckverbänden lag der Verlust aus Geschäftsbetrieb im Jahr 1999 sogar über<br />

500.000 €. Dazu zählte der Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen,<br />

der Gebühren erhob und seine Kosten mit Gebühreneinnahmen voll decken<br />

sollte. Statt dessen wurde ein Ausgabendeckungsgrad durch Gebühren und Nutzungsentgelte<br />

von 38 Prozent erreicht. Weiterhin konnte der Zweckverband keine Gebührenbedarfsberechnung<br />

vorlegen und verstieß gegen § 10 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes<br />

über kommunale Abgaben (KAG). Der mit Bauleitplanung und Raumplanung beschäftigte<br />

Zweckverband finanzierte sich nur zu einem marginalen Anteil aus leistungsbezogenen<br />

Entgelten für die in der Regel durch einen expliziten Projektcharakter (Auftragsplanungen<br />

der bestellenden Verbandsmitglieder, definierter zeitlicher und inhaltlicher<br />

Umfang etc.) gekennzeichneten Aufgaben. Die allgemeine und nicht an den Pla-<br />

38 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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