Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Vergabevorteile<br />
Umlageschlüssel<br />
unzureichend<br />
Erhebliche<br />
Betriebsverluste<br />
Vergaben<br />
• verbesserte Nutzung moderner DV- und Technikausstattung,<br />
• Straffung der Steuerungsfunktionen.<br />
5.24 Vergaben<br />
Nur die zwei Zweckverbände, die im öffentlichen Personennahverkehr tätig waren,<br />
hatten ihre betrieblichen Aufgaben fast vollständig an Dritte vergeben. In den anderen<br />
neun Zweckverbänden war die Vergabequote gering; sie erfüllten fast alle in ihrer Zuständigkeit<br />
liegenden Aufgaben mit eigenem Personal. Wesentliche Vorteile einer Vergabe<br />
wie<br />
• Wettbewerbsorientierung,<br />
• erhöhte Flexibilität in der Gemeinschaftsarbeit,<br />
• Unabhängigkeit von Arbeitsmengenschwankungen,<br />
• Priorität der Steuerungsfunktionen,<br />
• verbesserte Transparenz,<br />
• Wirtschaftlichkeitsvorteile (z. B. Aufgabenerledigung außerhalb der engen Strukturen<br />
des öffentlichen Tarifrechts)<br />
wurden nur unzureichend genutzt.<br />
5.25 Verbandsumlagen und Defizite aus Geschäftsbetrieb<br />
Der Umlageschlüssel für die Verbandsumlage orientierte sich bei sieben Zweckverbänden<br />
nicht an dem tatsächlichen Nutzen, den die Verbandsmitglieder aus dem Zweckverband<br />
zogen. Dies war Anlass für Auseinandersetzungen zwischen den Verbandsmitgliedern.<br />
Die Verbandssatzungen enthielten in den sieben Fällen nur pauschale Regelungen<br />
mit festen Prozentsätzen zur Umlagengestaltung. Sie waren nicht an aktuellen<br />
Einwohnerzahlen, Fallzahlen oder Leistungsmengen ausgerichtet. Der Grundsatz<br />
einer leistungs- oder nutzenbezogenen Umlagengestaltung wurde in einigen Fällen<br />
missachtet. So war in einem Zweckverband der Umlageanteil der beiden Zweckverbandsmitglieder<br />
auf 50 Prozent festgeschrieben. Gleichwohl klärte die detaillierte Nutzerstatistik,<br />
dass das Nutzerverhältnis der Einrichtung sich seit vielen Jahren im Verhältnis<br />
von rund einem Drittel zu zwei Dritteln aufteilte.<br />
In der Regel ergeben sich aus der Mitgliedschaft einer Körperschaft in einem Zweckverband<br />
finanzielle Belastungen durch die Verbandsumlagen. Nur beim Zweckverband<br />
für die Altenpflege waren in den letzten drei Jahren keinerlei Umlagen von den Verbandsmitgliedern<br />
zu zahlen. Bei acht Zweckverbänden waren die zu tragenden Betriebsverluste<br />
mit mehr als 250.000 € im Jahr erheblich.<br />
Bei drei Zweckverbänden lag der Verlust aus Geschäftsbetrieb im Jahr 1999 sogar über<br />
500.000 €. Dazu zählte der Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen,<br />
der Gebühren erhob und seine Kosten mit Gebühreneinnahmen voll decken<br />
sollte. Statt dessen wurde ein Ausgabendeckungsgrad durch Gebühren und Nutzungsentgelte<br />
von 38 Prozent erreicht. Weiterhin konnte der Zweckverband keine Gebührenbedarfsberechnung<br />
vorlegen und verstieß gegen § 10 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes<br />
über kommunale Abgaben (KAG). Der mit Bauleitplanung und Raumplanung beschäftigte<br />
Zweckverband finanzierte sich nur zu einem marginalen Anteil aus leistungsbezogenen<br />
Entgelten für die in der Regel durch einen expliziten Projektcharakter (Auftragsplanungen<br />
der bestellenden Verbandsmitglieder, definierter zeitlicher und inhaltlicher<br />
Umfang etc.) gekennzeichneten Aufgaben. Die allgemeine und nicht an den Pla-<br />
38 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>