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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Entschädigungen<br />

differenziert<br />

betrachten<br />

Gemeindliche<br />

Dienstleistungen<br />

verrechnen<br />

Verbandsorgane<br />

5.26 Verbandsorgane<br />

Die Überörtliche Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die Besetzung und Struktur<br />

der Verbandsorgane im Wesentlichen sachgerecht und angemessen waren. Für den<br />

Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich<br />

wurde eine Reduzierung der Zahl der Vorstandsmitglieder vorgeschlagen.<br />

Die Kosten für Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenerstattungen<br />

waren je Zweckverband unterschiedlich. So reichten die Sitzungsgelder für die Mitglieder<br />

der Verbandsversammlungen von 2,50 € bis zu 37,50 € je Sitzung.<br />

Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und<br />

Fahrkostenerstattungen<br />

Zweckverband<br />

Summe<br />

Verbandsversammlung<br />

und Verbandsvorstand<br />

Entschädigungen zu<br />

Aufwand oder AusgabenVerwaltungshaushalt<br />

Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation 23.053 € 0,36%<br />

Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-<br />

Biedenkopf<br />

1.213 € 0,02%<br />

Sozialstation Krebsbach-Kinzig 383 € 0,06%<br />

Sozialstation Oberes Niddertal 2.757 € 0,41%<br />

Altenheim St. Kilian 28 € 0,00%<br />

Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für<br />

die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg<br />

8.858 € 0,04%<br />

Erziehungsberatungsstelle Fulda 107 € 0,02%<br />

Hallenschwimmbad Freigericht 2.503 € 0,40%<br />

Schwimmbad Battenberg 85 € 0,02%<br />

Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-<br />

Isenburg und Dreieich<br />

9.198 € 0,46%<br />

Raum Kassel 12.800 € 0,60%<br />

Ansicht 8: Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenerstattungen<br />

Die Entschädigungen, Sitzungsgelder und Fahrkostenerstattungen an Mitglieder der<br />

Verbandsorgane überstiegen nie 0,6 Prozent des Gesamtaufwands. Sie waren als Kostenfaktor<br />

vernachlässigbar. Die absoluten Beträge lagen zwischen 28 € und 23.053 €<br />

je Zweckverband. Die Verbandsorgane verursachten die in Ansicht 8 dargestellten<br />

Aufwände.<br />

5.27 Dienstleistungen der Mitglieder für den Zweckverband<br />

Die Mitglieder beachteten aufmerksam die Höhe der Verbandsumlage. In der Regel<br />

war sie aktuell oder zumindest doch in den vorausgehenden Jahren Gegenstand politischer<br />

Auseinandersetzungen. In deutlichem Gegensatz dazu erbrachten die Mitglieder<br />

in großem Umfang Dienstleistungen für die Zweckverbände. So die Haushalts- und<br />

Kassenführung, Rechnungs- und Kassenprüfung, Personalverwaltung und –abrechnung,<br />

Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung. Auch wurden keine Marktmieten<br />

für Räumlichkeiten vereinbart. Ihr Wert war den Beteiligten nicht bekannt. Zwischen<br />

den Zweckverbänden und den dienstleistenden Mitgliedern wurde auf Grund fehlender<br />

Kostentransparenz nicht oder nur pauschal abgerechnet.<br />

40 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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