Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Entschädigungen<br />
differenziert<br />
betrachten<br />
Gemeindliche<br />
Dienstleistungen<br />
verrechnen<br />
Verbandsorgane<br />
5.26 Verbandsorgane<br />
Die Überörtliche Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die Besetzung und Struktur<br />
der Verbandsorgane im Wesentlichen sachgerecht und angemessen waren. Für den<br />
Zweckverband für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-Isenburg und Dreieich<br />
wurde eine Reduzierung der Zahl der Vorstandsmitglieder vorgeschlagen.<br />
Die Kosten für Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenerstattungen<br />
waren je Zweckverband unterschiedlich. So reichten die Sitzungsgelder für die Mitglieder<br />
der Verbandsversammlungen von 2,50 € bis zu 37,50 € je Sitzung.<br />
Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und<br />
Fahrkostenerstattungen<br />
Zweckverband<br />
Summe<br />
Verbandsversammlung<br />
und Verbandsvorstand<br />
Entschädigungen zu<br />
Aufwand oder AusgabenVerwaltungshaushalt<br />
Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation 23.053 € 0,36%<br />
Regionaler Nahverkehrsverband Marburg-<br />
Biedenkopf<br />
1.213 € 0,02%<br />
Sozialstation Krebsbach-Kinzig 383 € 0,06%<br />
Sozialstation Oberes Niddertal 2.757 € 0,41%<br />
Altenheim St. Kilian 28 € 0,00%<br />
Jugend-, Drogenberatung und Drogenhilfe für<br />
die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg<br />
8.858 € 0,04%<br />
Erziehungsberatungsstelle Fulda 107 € 0,02%<br />
Hallenschwimmbad Freigericht 2.503 € 0,40%<br />
Schwimmbad Battenberg 85 € 0,02%<br />
Friedhofs- und Bestattungswesen in Neu-<br />
Isenburg und Dreieich<br />
9.198 € 0,46%<br />
Raum Kassel 12.800 € 0,60%<br />
Ansicht 8: Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenerstattungen<br />
Die Entschädigungen, Sitzungsgelder und Fahrkostenerstattungen an Mitglieder der<br />
Verbandsorgane überstiegen nie 0,6 Prozent des Gesamtaufwands. Sie waren als Kostenfaktor<br />
vernachlässigbar. Die absoluten Beträge lagen zwischen 28 € und 23.053 €<br />
je Zweckverband. Die Verbandsorgane verursachten die in Ansicht 8 dargestellten<br />
Aufwände.<br />
5.27 Dienstleistungen der Mitglieder für den Zweckverband<br />
Die Mitglieder beachteten aufmerksam die Höhe der Verbandsumlage. In der Regel<br />
war sie aktuell oder zumindest doch in den vorausgehenden Jahren Gegenstand politischer<br />
Auseinandersetzungen. In deutlichem Gegensatz dazu erbrachten die Mitglieder<br />
in großem Umfang Dienstleistungen für die Zweckverbände. So die Haushalts- und<br />
Kassenführung, Rechnungs- und Kassenprüfung, Personalverwaltung und –abrechnung,<br />
Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung. Auch wurden keine Marktmieten<br />
für Räumlichkeiten vereinbart. Ihr Wert war den Beteiligten nicht bekannt. Zwischen<br />
den Zweckverbänden und den dienstleistenden Mitgliedern wurde auf Grund fehlender<br />
Kostentransparenz nicht oder nur pauschal abgerechnet.<br />
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