Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Der Rheingau-<br />
Taunus-Kreis sollte<br />
eine deutliche<br />
Absenkung seiner<br />
Standards erwägen<br />
Konsolidierungspotenziale<br />
5.000.000 €<br />
2.500.000 €<br />
0 €<br />
-2.500.000 €<br />
-5.000.000 €<br />
-7.500.000 €<br />
-10.000.000 €<br />
-12.500.000 €<br />
-15.000.000 €<br />
Ansicht 55: Normiertes Haushaltsergebnis<br />
8.14 Konsolidierungspotenziale<br />
Normiertes Haushaltsergebnis<br />
(Freie Spitze, Defizit- ohne Altfehlbeträge)<br />
Quelle: Jahresrechnungen<br />
1996 1997 1998 1999<br />
Landkreis Limburg-Weilburg<br />
Rheingau-Taunus-Kreis<br />
Vogelsbergkreis<br />
Die Sparpotenziale von jährlich zwischen 2,7 Millionen € und 3,4 Millionen € (siehe<br />
Ansicht 40) erlauben bei Umsetzung der empfohlenen Schritte einen strukturellen<br />
Haushaltsausgleich im Landkreis Limburg-Weilburg und im Vogelsbergkreis, während<br />
im Rheingau-Taunus-Kreis der für einen strukturellen Haushaltsausgleich notwendige<br />
Betrag von rund 14,7 Millionen € den Konsolidierungsbetrag von rund 2,7 Millionen €<br />
deutlich übersteigt. Aus diesem Grund sollte der Rheingau-Taunus-Kreis zur Haushaltskonsolidierung<br />
Standardreduzierungen unter das Medianniveau der Vergleichskreise<br />
in Erwägung ziehen. Dabei ist der Überörtlichen Prüfung bewusst, dass Konsolidierungsschritte<br />
den Gestaltungswillen der Verantwortlichen vor Ort in besonderer<br />
Weise fordern.<br />
Andererseits: Wenn es nicht gelingt, den Haushalt zu konsolidieren, engt dies nicht<br />
nur die ohnehin eingeschränkten Handlungsspielräume der Landkreise weiter ein. In<br />
einer weitergehenden Betrachtung wäre die Frage aufzuwerfen, wie die Landkreise<br />
neben den übergemeindlichen Aufgaben überhaupt noch ihren Ausgleichs- und Ergänzungsaufgaben<br />
gemäß § 2 HKO36 nachkommen können.<br />
Für die Verwaltungen waren folgende Konsolidierungspotenziale festzustellen:<br />
36 Hessische Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. I Seite 569), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 7 LFN-Reform- und ÄndG vom 20. Dezember 2000 (GVBl. I Seite 588)<br />
96 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>