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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Personalwirtschaft im<br />

engeren und<br />

weiteren Sinne<br />

Änderungsvorschläge für Vorschriften<br />

7.6 Änderungsvorschläge für Vorschriften<br />

Die Vergleichende Prüfung ergab, dass die Gemeinden von den Gestaltungschancen,<br />

die die Vorschriften über die zukunftsorientierte Personalwirtschaft eröffnen, derzeit<br />

noch kaum Gebrauch machen.<br />

Den Kommunen wird empfohlen, die geltenden Vorschriften mit ihren Gestaltungsspielräumen<br />

auszuschöpfen. Folgende vier Themen sind von Bedeutung:<br />

• Die Regelbeurteilung von Beamten (§§ 21, 22 Hessische Laufbahnverordnung 26 )<br />

unterblieb in allen Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Usingen. Dort waren Regelbeurteilungen<br />

Bestandteil der Zielvereinbarungsgespräche.<br />

• Die Leistungsprämien- und Zulagenverordnung und § 33 Bundes-Angestelltentarifvertrag<br />

oder § 22 Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen<br />

und Betriebe (BAT / BMT G II) zum flexiblen Umgang mit der Aufgabenverteilung<br />

(so bei Ausscheiden eines Mitarbeiters) wurden nicht ausreichend angewendet.<br />

• Befristete Arbeitsverträge bei anerkannten Befristungsgründen wurden ausschließlich<br />

für die Kindergärten abgeschlossen. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete<br />

Arbeitsverträge (TzBfG) 27 lässt einen flexibleren Personaleinsatz zu und sollte<br />

stärker eingesetzt werden.<br />

• Nach § 133 HGO können neue Modelle zur Steuerung der Gemeindeverwaltung<br />

auch in personalwirtschaftlichen Fragestellungen erprobt werden. Die Gemeinden<br />

sollten die Experimentierklausel für den Stellenplan verstärkt einsetzen, um Personal<br />

und Budget flexibel zu steuern.<br />

7.7 Prüfungsgegenstand und Prüfungsziel<br />

Gegenstand der Prüfung war das Personalmanagement der Gemeinden, das heißt,<br />

Personalwirtschaft im engeren und im weiteren Sinne. Beide Felder gliedern sich so<br />

auf:<br />

Aufgabenfelder der Personalwirtschaft<br />

Personalwirtschaft im engeren Sinne Personalwirtschaft im weiteren Sinne<br />

Bewirtschaftung und Verwaltung des Personals:<br />

• Allgemeine Personalangelegenheiten (Einstellung,<br />

Probezeitüberwachung, Entlassung, Auflösungs-<br />

verträge)<br />

• Stellenbewirtschaftung<br />

• Stellenbewertung<br />

Qualitative Förderung und Entwicklung (Perso-<br />

nalentwicklung):<br />

• Personalauswahlverfahren<br />

• Personalbeurteilung<br />

• Führungsnachwuchsqualifizierung<br />

• Aus- und Fortbildung<br />

26 Hessische Laufbahnverordnung (HLVO) vom 18. Dezember 1979 (GVBl. I S. 266), zuletzt geändert<br />

durch Art. 52 Drittes Rechts- und VerwaltungsvereinfachungsG vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I<br />

S. 562)<br />

27 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), Artikel 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit<br />

und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen<br />

vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966)<br />

64 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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