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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen <br />

Personalbedarfsbemessung<br />

Rechtsformprüfung<br />

Verselbständigung<br />

der<br />

Organisationseinheit<br />

en<br />

Methodische Ansätze zur Überprüfung des Personaleinsatzes<br />

fizientes Handeln. Aus einer kontinuierlichen Aufgabenkritik (Einbettung in ein Qualitätsmanagement)<br />

heraus lassen sich mit systematischen Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />

erhebliche Sparpotenziale sowohl zur Aufgabenquantität als auch -qualität ableiten,<br />

ohne dass gerade bei kleineren Gemeinden komplexe Steuerungssysteme (Kostenund<br />

Leistungsrechnung) implementiert werden müssen. Die Vergleichende Prüfung<br />

hat gezeigt, dass die Städte und Gemeinden ihre wesentlichen Ausgaben nicht kritisch<br />

durchforsteten. Dort konnten sie bislang nicht sparen.<br />

Bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen steht die Entscheidung über die Frage, ob eine<br />

Leistung selbst erbracht oder fremd vergeben werden soll (Make-or-buy-Entscheidungen)<br />

im Vordergrund. Es ist aber davon auszugehen, dass die verstärkte Vergabe<br />

von Leistungen an Externe oder die Aufgabenerfüllung im Gemeindeverbund zu Sparpotenzialen<br />

führen können. Auch ist darauf zu achten, dass Steuerungsfunktionen<br />

ordnungsgemäß wahrgenommen werden.<br />

Sowohl die Aufgabenkritik als auch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führen nicht<br />

nur zu Sachkosten-, sondern auch zu Personalkosteneinsparungen. Die Personalreduzierungen<br />

lassen sich innerhalb einer Personalbedarfsbemessung kontinuierlich abbilden<br />

und geben einen Überblick über weiteren Personalbedarf oder weitere Personalminderung.<br />

Weitere finanzwirtschaftliche und personalwirtschaftliche Spareffekte können sich ergeben,<br />

wenn eine kommunale Körperschaft für einzelne Aufgaben eine bestimmte<br />

Rechtsform wählt.<br />

In einem ersten Schritt der Rechtsformprüfungen wäre zu klären:<br />

• Welche Vor- und Nachteile sind mit einer Ausgliederung verbunden,<br />

• welche Rechtsform kommt in Frage und<br />

• welche finanziellen und personalwirtschaftlichen Effekte sind dabei zu erwarten?<br />

Die Verselbständigung der Organisationseinheiten kann folgende organisatorische Vorteile<br />

bringen:<br />

• Steigerung der Wirtschaftlichkeit (verbesserte interne Steuerung, optimierte Kontrolle<br />

des personellen Ressourceneinsatzes),<br />

• Steigerung der organisatorischen Effizienz (Verflachung der Hierarchien, Flexibilisierung<br />

des Ressourceneinsatzes),<br />

• Übernahme der Personalhoheit aus der Kernverwaltung; dadurch können privatwirtschaftliche<br />

Anstellungsverträge geschlossen und die Personalverantwortung<br />

besser dezentralisiert werden.<br />

Eine Rechtsformveränderung kann zudem folgende positive Auswirkungen auf die Personalwirtschaft<br />

haben:<br />

• Flexibilisierung des Besoldungs- und Entlohnungssystems (variable Vergütungsstrukturen)<br />

sowie des Personalbestands,<br />

• verbesserte Aufstiegschancen für aufstrebende Mitarbeiter,<br />

• mehr Sanktionsmöglichkeiten bei unzulänglichen Leistungen.<br />

Spareffekte können pauschal nicht quantifiziert werden; sowohl die bisher genutzten<br />

internen Optimierungspotenziale, die Kostensituation, die Leistungsstandards als auch<br />

die vertikale Aufgabenteilung (Beibehaltung von kommunalen Steuerungsleistungen)<br />

sind im Einzelfall zu prüfen und determinieren wesentlich die zu erwartenden Effekte.<br />

74 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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