Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen <br />
Personalbedarfsbemessung<br />
Rechtsformprüfung<br />
Verselbständigung<br />
der<br />
Organisationseinheit<br />
en<br />
Methodische Ansätze zur Überprüfung des Personaleinsatzes<br />
fizientes Handeln. Aus einer kontinuierlichen Aufgabenkritik (Einbettung in ein Qualitätsmanagement)<br />
heraus lassen sich mit systematischen Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />
erhebliche Sparpotenziale sowohl zur Aufgabenquantität als auch -qualität ableiten,<br />
ohne dass gerade bei kleineren Gemeinden komplexe Steuerungssysteme (Kostenund<br />
Leistungsrechnung) implementiert werden müssen. Die Vergleichende Prüfung<br />
hat gezeigt, dass die Städte und Gemeinden ihre wesentlichen Ausgaben nicht kritisch<br />
durchforsteten. Dort konnten sie bislang nicht sparen.<br />
Bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen steht die Entscheidung über die Frage, ob eine<br />
Leistung selbst erbracht oder fremd vergeben werden soll (Make-or-buy-Entscheidungen)<br />
im Vordergrund. Es ist aber davon auszugehen, dass die verstärkte Vergabe<br />
von Leistungen an Externe oder die Aufgabenerfüllung im Gemeindeverbund zu Sparpotenzialen<br />
führen können. Auch ist darauf zu achten, dass Steuerungsfunktionen<br />
ordnungsgemäß wahrgenommen werden.<br />
Sowohl die Aufgabenkritik als auch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führen nicht<br />
nur zu Sachkosten-, sondern auch zu Personalkosteneinsparungen. Die Personalreduzierungen<br />
lassen sich innerhalb einer Personalbedarfsbemessung kontinuierlich abbilden<br />
und geben einen Überblick über weiteren Personalbedarf oder weitere Personalminderung.<br />
Weitere finanzwirtschaftliche und personalwirtschaftliche Spareffekte können sich ergeben,<br />
wenn eine kommunale Körperschaft für einzelne Aufgaben eine bestimmte<br />
Rechtsform wählt.<br />
In einem ersten Schritt der Rechtsformprüfungen wäre zu klären:<br />
• Welche Vor- und Nachteile sind mit einer Ausgliederung verbunden,<br />
• welche Rechtsform kommt in Frage und<br />
• welche finanziellen und personalwirtschaftlichen Effekte sind dabei zu erwarten?<br />
Die Verselbständigung der Organisationseinheiten kann folgende organisatorische Vorteile<br />
bringen:<br />
• Steigerung der Wirtschaftlichkeit (verbesserte interne Steuerung, optimierte Kontrolle<br />
des personellen Ressourceneinsatzes),<br />
• Steigerung der organisatorischen Effizienz (Verflachung der Hierarchien, Flexibilisierung<br />
des Ressourceneinsatzes),<br />
• Übernahme der Personalhoheit aus der Kernverwaltung; dadurch können privatwirtschaftliche<br />
Anstellungsverträge geschlossen und die Personalverantwortung<br />
besser dezentralisiert werden.<br />
Eine Rechtsformveränderung kann zudem folgende positive Auswirkungen auf die Personalwirtschaft<br />
haben:<br />
• Flexibilisierung des Besoldungs- und Entlohnungssystems (variable Vergütungsstrukturen)<br />
sowie des Personalbestands,<br />
• verbesserte Aufstiegschancen für aufstrebende Mitarbeiter,<br />
• mehr Sanktionsmöglichkeiten bei unzulänglichen Leistungen.<br />
Spareffekte können pauschal nicht quantifiziert werden; sowohl die bisher genutzten<br />
internen Optimierungspotenziale, die Kostensituation, die Leistungsstandards als auch<br />
die vertikale Aufgabenteilung (Beibehaltung von kommunalen Steuerungsleistungen)<br />
sind im Einzelfall zu prüfen und determinieren wesentlich die zu erwartenden Effekte.<br />
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