Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Fünfundfünfzigste Vergleichende Prüfung „Zweckverbandsstrukturen“<br />
Die Überörtliche Prüfung hält die Vergabe von Aufgaben an fachkundige Verwaltungseinheiten<br />
der Mitgliedskörperschaften für sinnvoll. Sie sollte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
einer Eigenerledigung vorgezogen werden. Jedoch ist die pauschale<br />
Leistungserbringung nicht sachgerecht. Mit ihr geht eine mangelnde Kostentransparenz<br />
einher.<br />
Den Beteiligten sollte bewusst sein, welche Leistungen zu welchen Kosten für den<br />
Zweckverband erbracht werden. Die Praxis zeigt, dass die Ressourcen sonst nicht<br />
sparsam verwaltet werden. Nur wenn die Arbeitsleistung und wenn die eingesetzten<br />
Sachmittel in ihrem Wert beziffert werden, kann beurteilt werden, ob dem jeweiligen<br />
Aufwand ein angemessenes Entgelt gegenübersteht.<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
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