28.10.2013 Aufrufe

Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kindergärten<br />

mancher Gemeinden<br />

nur zu drei Vierteln<br />

ausgelastet<br />

Kostentreibende<br />

Kindergartenverordnung<br />

Haushaltsbelastung durch Kindergärten<br />

einer zu geringen Belegungsquote und einer zu geringen Kindergartengebühr.<br />

So waren die Kindergärten in Hohenstein nur zu drei Vierteln ausgelastet. Dennoch<br />

plante die Gemeinde im Prüfungszeitraum, noch einen Kindergarten zu bauen. Ohne<br />

Veränderung der Kinderzahlen gegenüber dem Prüfungszeitraum wären die Hohensteiner<br />

Kindergärten nur zu 65 Prozent genutzt. Die Belegungsquote von 73 Prozent<br />

war in Cölbe am niedrigsten. Entsprechend leistete Cölbe den zweithöchsten Zuschuss<br />

je besetzten Platz und Monat für gemeindliche Kindergärten. Von der Überörtlichen<br />

Prüfung mussten zwei Gruppen zur Schließung vorgeschlagen werden. Die hohe Verdichtung<br />

der Gemeinde aufgrund der geringen Gemarkungsfläche erleichtert die Umsetzung<br />

der Empfehlung.<br />

Die jährlichen Kindergartengebühren für eine Vormittagsbetreuung schwankten bei<br />

den Gemeinden der Vollprüfung VI zwischen 460 und 1.230 €. Eine solche Bandbreite<br />

rechtfertigen nicht allein unterschiedliche Kostenstrukturen oder familienpolitische Erwägungen.<br />

In Willingen (Upland) kostete die Vormittagsbetreuung lediglich 615 €.<br />

Gleichwohl war das Angebot der Gemeinde sehr gut. Die Gruppenstärke lag in Willingen<br />

unterhalb des Medianwerts der Vergleichsgemeinden. Die Zahl der Betreuungskräfte<br />

je Gruppe lag oberhalb des Medianwerts. Die Gemeinden sollten stärker als bisher<br />

um eine Koppelung von Leistungsniveau und Preis bemüht sein.<br />

Kostentreibend wirkt bei den Kindergärten die neue Kindergartenverordnung50 . Die<br />

Verordnung gibt vor, dass sowohl mit der Kindergartenleitung als auch mit der Gruppenleitung<br />

nur Fachkräfte betraut werden dürfen. Zudem muss künftig jede einzelne<br />

Gruppe mit mindestens 1,5 Fachkräften besetzt sein. Die Höchstzahl in Kindergartengruppen<br />

mit Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beträgt<br />

25 Kinder.<br />

In der Vollprüfung zeigte sich, dass ein Kindergartenbetrieb auch mit einer geringeren<br />

Zahl von Fachkräften je Gruppe funktionierte. Zwar lag der Durchschnittswert über alle<br />

Gemeinden der Vollprüfung VI tatsächlich bei knapp 1,5 Betreuungskräften je<br />

Gruppe. In Einrichtungen mit drei und mehr Gruppen wurden zum Teil jedoch auch<br />

Betreuungsschlüssel von 1,3 angetroffen. Dennoch war in allen Gemeinden das Kindergartenangebot<br />

angemessen.<br />

Bei einer durchschnittlichen Zahl von zehn Kindergartengruppen je Gemeinde (in Vollprüfung<br />

VI: 10,75) führt schon die Anhebung des Mitarbeiterstandards je Gruppe um<br />

den Wert von 0,1 zu zusätzlichen Ausgaben von rund 20.000 € je Gemeinde. Rein<br />

rechnerisch muss jede Gemeinde bei einer Standardanhebung um 0,1 je eine halbe<br />

zusätzliche Vollzeitstelle einrichten. Basis dieser Berechnung ist die Annahme einer<br />

reinen Vormittagsbetreuung. Gemeinden mit zusätzlicher Nachmittagsbetreuung sind<br />

noch stärker betroffen. Bei einer Kostendeckung der geprüften Kindertagesstätten von<br />

im Median 33 Prozent sind zwei Drittel dieser zusätzlichen Kosten von den Gemeinden<br />

zu tragen.<br />

Die Festlegung einer Obergrenze von 25 Kindern je Gruppe kann dazu beitragen, dass<br />

die Kosten für die Bereitstellung von Kindergartenplätzen über Gebühr steigen. Gemeinden<br />

mit einem temporären Bedarf von 26 Plätzen in einer Gruppe werden im Extrem<br />

zur Einrichtung einer neuen Gruppe gezwungen. Die damit verbundenen zusätzlichen<br />

Personalkosten belasten die Kommune dann noch, wenn der Platzbedarf in den<br />

Folgejahren wieder unter 25 sinkt. Um solche Kosten zu vermeiden, sollte nicht auf<br />

die momentane Überschreitung der Obergrenze, sondern auf die voraussichtliche<br />

durchschnittliche Auslastung innerhalb der nächsten drei Jahre abgestellt werden.<br />

50 Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder, vom 28. Juni <strong>2001</strong>, Nr. 16<br />

- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I - 11. Juli <strong>2001</strong><br />

146 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!