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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Eingruppierung;<br />

Höhergruppierung /<br />

Beförderung<br />

Personalentwicklungs<br />

konzept<br />

Effizienz des Personaleinsatzes<br />

7.11 Effizienz des Personaleinsatzes<br />

Zur Prüfung des quantitativen Personaleinsatzes wurde in ausgewählten personalintensiven<br />

Aufgaben der Einsatz der Instrumente<br />

• Personalbedarfsbemessungen,<br />

• Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder<br />

• systematische Aufgabenkritik<br />

untersucht. Prüfungsschwerpunkte bildeten Bauhof, Badeanstalten und Sozialstationen.<br />

Dort arbeiteten durchschnittlich über 25 Prozent des Personals. Die Verwaltungsführung<br />

sollte sich zur optimalen Verwaltungssteuerung und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit<br />

des Personaleinsatzes der Instrumente zur quantitativen Beurteilung des<br />

Personaleinsatzes bedienen. Sie kamen in den Prüfungsschwerpunkten nur unregelmäßig<br />

und in Einzelfällen zum Einsatz. Der Personaleinsatz wurde nicht konsequent<br />

überprüft. Wesentliche Optimierungspotenziale für einen quantitativen Personaleinsatz<br />

wurden nicht ausgeschöpft.<br />

wurde kaum geprüft, was sich für eine Ausgliederung / Teilausgliederung aus der<br />

Kernverwaltung eignete.<br />

Zu den qualitativen Aspekten zählen Eingruppierung, Höhergruppierungen / Beförderungen,<br />

Beurteilung und Personalentwicklung.<br />

Der Eingruppierung wie auch der Höhergruppierung / Beförderung lag oftmals keine<br />

schriftliche Stellenbeschreibung zugrunde. Basis waren veraltete Stellenbeschreibungen<br />

und Organisationsgutachten wie in Buseck. Dies hatte zur Folge, dass den Gemeinden<br />

die Schlüsseldaten zum tatsächlichen Leistungsspektrum der Beschäftigten<br />

fehlten. Sie benötigen sie für eine strategische Personalplanung. In Zukunft sollten die<br />

Stellenbeschreibungen Angaben von Zeitanteilen enthalten, um Stellenbewertungen<br />

besser vornehmen zu können; das war zum Beispiel in Karben der Fall.<br />

Nur zwei Gemeinden hatten Konzepte zur Personalentwicklung. Sie führten Zielvereinbarungsgespräche<br />

und regelmäßige Mitarbeitergespräche. Sie planten die individuelle<br />

Fortbildung und die Führungskräfte-Nachwuchsqualifizierung. Mit einer schriftlichen<br />

Dokumentation der Vereinbarungen zwischen Mitarbeitern und Führungskräften<br />

erhielten diese Instrumente mehr Verbindlichkeit. In Usingen wurde das Assessment<br />

Center als Personalauswahlinstrument eingesetzt.<br />

7.12 Fortbildung und Evaluation<br />

Konzepte zur Personalentwicklung verzahnen sowohl persönliche als auch organisatorische<br />

Entwicklungsziele. Dies bedeutet, dass sie neben der fachlichen Kompetenz die<br />

Sozial- und Methodenkompetenz der Mitarbeiter berücksichtigen. In den meisten Gemeinden<br />

scheiterte die Entwicklung von Personalentwicklungskonzepten nicht allein an<br />

fehlenden Ressourcen. Sie scheiterte auch an einer fehlenden systematischen Verzahnung<br />

von beruflichen Voraussetzungen, persönlichen Entwicklungszielen (vereinbart<br />

mit dem Vorgesetzten) und der ausgewählten Fortbildung. Die Fortbildungsstandards<br />

der Gemeinden waren unzulänglich. Fortbildungen wurden nicht nach thematischen<br />

Schwerpunkten und organisatorischen Erfordernissen, sondern überwiegend nach<br />

dem Fortbildungswunsch der Mitarbeiter und den Angeboten ausgewählt. Deswegen<br />

war die Praxis der Fortbildung nicht wirtschaftlich.<br />

70 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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