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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Achtundsechzigste Vergleichende Prüfung „Kreisumlage“<br />

Ursprünglich als ergänzendes Finanzierungsinstrument gedacht31 , machen die Einnahmen<br />

der drei Vergleichskreise aus allgemeinen Umlagen inzwischen nahezu die<br />

Hälfte der Einnahmen des Verwaltungshaushalts aus. Bei Gesamteinnahmen im Verwaltungshaushalt<br />

der drei Kreise von zusammen 320 Millionen € in 1999 betrugen die<br />

Einnahmen aus der Kreis- und Schulumlage 149,6 Millionen € oder 46,8 Prozent (siehe<br />

Ansicht 44).<br />

Bezogen auf die allgemeinen Deckungsmittel der Landkreise wird die Abhängigkeit<br />

von den Umlagen noch deutlicher.<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

5%<br />

67%<br />

28%<br />

<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />

Struktur der allgemeinen Deckungsmittel<br />

0%<br />

(Quelle: Jahresrechnungen 1999)<br />

2% 5%<br />

Landkreis Limburg-<br />

Weilburg<br />

5%<br />

67%<br />

25%<br />

Steuern und Schlüsselzuweisungen Kreisumlagen<br />

5%<br />

61%<br />

30%<br />

Rheingau-Taunus-Kreis Vogelsbergkreis<br />

Schulumlage Sonstige allgemeine Deckungsmittel<br />

Ansicht 45: Struktur der allgemeinen Deckungsmittel (1999)<br />

Mehr als zwei Drittel der Deckungsmittel der Landkreise entstammen den allgemeinen<br />

Umlagen. Steuern und Schlüsselzuweisungen spielen mit weniger als 30 Prozent für<br />

die allgemeinen Deckungsmittel der Landkreise eine untergeordnetere Rolle.<br />

Die Gemeinden sind mit Abstand der größte Finanzier der Landkreise, gleichwohl haben<br />

sie kein formales Mitspracherecht an den Entscheidungen des Kreises.<br />

Die allgemeinen Umlagen stiegen in der Vergangenheit kontinuierlich. Sie entwickelten<br />

sich im Lauf der Zeit zu dem zentralen Finanzierungsinstrument der Landkreise. Auch<br />

ist die Kreisumlage das einzige Finanzierungsinstrument, das die Kreise direkt beeinflussen<br />

können. Im Betrachtungszeitraum entwickelten sich die allgemeinen Umlagen<br />

wie folgt:<br />

31 vgl. § 53 Abs. 2 HKO: „Der Landkreis kann, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen, um<br />

seinen Bedarf zu decken, nach den hierfür geltenden Vorschriften eine Umlage von den kreisangehörigen<br />

Gemeinden und den gemeindefreien Grundstücken erheben (Kreisumlage).“<br />

83<br />

Steuern und<br />

Schlüsselzuweisunge<br />

n sind gegenüber<br />

den Umlagen von<br />

untergeordneter<br />

Bedeutung<br />

Kreise finanzieren<br />

sich zu zwei Dritteln<br />

aus den allgemeinen<br />

Umlagen

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