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Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof

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Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt / Frankfurt am Main<br />

heizkraftwerks wird vor allem dann prekär, wenn vertragliche Vereinbarungen zu regulären<br />

Preisen auslaufen. Da der Zweckverband nicht über angemessenes Eigenkapital<br />

verfügt, ist die derzeitige Gesamtsituation als problematisch einzustufen. Er sollte<br />

sich darum bemühen, die ortsnahe Entsorgung (Müllverbrennung) gerade in der Übergangszeit<br />

bis zur Schließung der Deponien aufrecht zu erhalten.<br />

10.9 Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt / Frankfurt am Main<br />

Die Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt hatte eine zugelassene Verbrennungskapazität<br />

von 420.000 Tonnen im Jahr. Technisch möglich wären 525.600 Tonnen im<br />

Jahr. In 1999 betrug die Auslastung durch beseitigungspflichtigen Restmüll 71 Prozent.<br />

Die Abfallverbrennungsanlage sollte nach den Planungen bis 2005 saniert sein. Dabei<br />

war unklar, ob eine vierte Verbrennungslinie gebaut werden sollte.<br />

Der im Vergleich zum Gebiet des Zweckverbands Abfallverwertung Südhessen günstige<br />

Gebührensatz von 158,50 € je Tonne Hausmüll beruhte maßgeblich darauf, dass<br />

die Anlage bereits abgeschrieben war. Nach ihrer Sanierung ist ein deutlich höherer<br />

Gebührensatz zu erwarten.<br />

10.10 Müllheizkraftwerk Offenbach<br />

Das Müllheizkraftwerk Offenbach hatte eine zugelassene Verbrennungskapazität von<br />

225.000 Tonnen im Jahr. Technisch möglich wäre eine Kapazität von 236.500 Tonnen<br />

im Jahr. In 1999 betrug die tatsächliche Auslastung 75 Prozent.<br />

Der Gebührensatz für eine Tonne Hausmüll belief sich auf 158,50 € im Jahr 2000.<br />

Durch die in Zukunft erwartete Andienung von Abfällen aus dem Main-Kinzig-Kreis ist<br />

mit zusätzlichen Mengen von über 60.000 Tonnen im Jahr zu rechnen.<br />

10.11 Müllnotstandsrisiken<br />

Die zunehmende energetische Verwertung von Abfällen in technisch komplexen Behandlungsanlagen<br />

(Müllheizkraftwerken, Mechanisch-biologische Anlagen) birgt die<br />

Gefahr, dass bei weiteren von der Technischen Anleitung Siedlungsabfall bedingten<br />

Schließungen von Deponien mit Entsorgungsengpässen im Falle außergewöhnlicher<br />

Ereignisse zu rechnen ist.<br />

In der Vergangenheit traten Müllnotstände durch den sanierungsbedingten Stillstand<br />

des Müllheizkraftwerks des Zweckverbands Abfallverwertung Südhessen (1985 bis<br />

1992) auf. Es mussten insgesamt 476.875 Tonnen Abfall an die Deponie Dyckerhoffbruch<br />

geliefert werden. Weitere 150.000 Tonnen Abfall lieferte der Zweckverband<br />

wegen eines Entsorgungsengpasses von 1991 bis 1996 an die Deponie Büttelborn<br />

des Zweckverbands Riedwerke Kreis Groß-Gerau.<br />

Bei Müllengpässen erheben die abnehmenden Körperschaften in der Regel deutlich<br />

erhöhte Gebühren. Im Gegenzug verpflichten sie sich, zu einem späteren Zeitpunkt<br />

entsprechende Müllmengen zu ebenfalls erhöhten Gebühren oder Entgelten zurück zu<br />

liefern. Kommt es nicht zu den vereinbarten Müllrücklieferungen, sind Abgeltungszahlungen<br />

für den Verzicht auf das Müllrücklieferungsrecht zu leisten, die im Hinblick auf<br />

das Äquivalenzprinzip des Kommunalen Abgabengesetzes bedenklich sind.<br />

10.12 Abfallmengenentwicklung in den Jahren 1996 bis 1999<br />

Die Entwicklung der Gesamtabfallmengen sind in Ansicht 82 dargestellt. Die Gesamtabfallmengen<br />

basieren auf den Abfallmengenbilanzen der Körperschaften Stadt Darmstadt,<br />

Landeshauptstadt Wiesbaden, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-<br />

Gerau, Rheingau-Taunus-Kreis und Main-Kinzig-Kreis.<br />

124 <strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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