Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt / Frankfurt am Main<br />
heizkraftwerks wird vor allem dann prekär, wenn vertragliche Vereinbarungen zu regulären<br />
Preisen auslaufen. Da der Zweckverband nicht über angemessenes Eigenkapital<br />
verfügt, ist die derzeitige Gesamtsituation als problematisch einzustufen. Er sollte<br />
sich darum bemühen, die ortsnahe Entsorgung (Müllverbrennung) gerade in der Übergangszeit<br />
bis zur Schließung der Deponien aufrecht zu erhalten.<br />
10.9 Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt / Frankfurt am Main<br />
Die Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt hatte eine zugelassene Verbrennungskapazität<br />
von 420.000 Tonnen im Jahr. Technisch möglich wären 525.600 Tonnen im<br />
Jahr. In 1999 betrug die Auslastung durch beseitigungspflichtigen Restmüll 71 Prozent.<br />
Die Abfallverbrennungsanlage sollte nach den Planungen bis 2005 saniert sein. Dabei<br />
war unklar, ob eine vierte Verbrennungslinie gebaut werden sollte.<br />
Der im Vergleich zum Gebiet des Zweckverbands Abfallverwertung Südhessen günstige<br />
Gebührensatz von 158,50 € je Tonne Hausmüll beruhte maßgeblich darauf, dass<br />
die Anlage bereits abgeschrieben war. Nach ihrer Sanierung ist ein deutlich höherer<br />
Gebührensatz zu erwarten.<br />
10.10 Müllheizkraftwerk Offenbach<br />
Das Müllheizkraftwerk Offenbach hatte eine zugelassene Verbrennungskapazität von<br />
225.000 Tonnen im Jahr. Technisch möglich wäre eine Kapazität von 236.500 Tonnen<br />
im Jahr. In 1999 betrug die tatsächliche Auslastung 75 Prozent.<br />
Der Gebührensatz für eine Tonne Hausmüll belief sich auf 158,50 € im Jahr 2000.<br />
Durch die in Zukunft erwartete Andienung von Abfällen aus dem Main-Kinzig-Kreis ist<br />
mit zusätzlichen Mengen von über 60.000 Tonnen im Jahr zu rechnen.<br />
10.11 Müllnotstandsrisiken<br />
Die zunehmende energetische Verwertung von Abfällen in technisch komplexen Behandlungsanlagen<br />
(Müllheizkraftwerken, Mechanisch-biologische Anlagen) birgt die<br />
Gefahr, dass bei weiteren von der Technischen Anleitung Siedlungsabfall bedingten<br />
Schließungen von Deponien mit Entsorgungsengpässen im Falle außergewöhnlicher<br />
Ereignisse zu rechnen ist.<br />
In der Vergangenheit traten Müllnotstände durch den sanierungsbedingten Stillstand<br />
des Müllheizkraftwerks des Zweckverbands Abfallverwertung Südhessen (1985 bis<br />
1992) auf. Es mussten insgesamt 476.875 Tonnen Abfall an die Deponie Dyckerhoffbruch<br />
geliefert werden. Weitere 150.000 Tonnen Abfall lieferte der Zweckverband<br />
wegen eines Entsorgungsengpasses von 1991 bis 1996 an die Deponie Büttelborn<br />
des Zweckverbands Riedwerke Kreis Groß-Gerau.<br />
Bei Müllengpässen erheben die abnehmenden Körperschaften in der Regel deutlich<br />
erhöhte Gebühren. Im Gegenzug verpflichten sie sich, zu einem späteren Zeitpunkt<br />
entsprechende Müllmengen zu ebenfalls erhöhten Gebühren oder Entgelten zurück zu<br />
liefern. Kommt es nicht zu den vereinbarten Müllrücklieferungen, sind Abgeltungszahlungen<br />
für den Verzicht auf das Müllrücklieferungsrecht zu leisten, die im Hinblick auf<br />
das Äquivalenzprinzip des Kommunalen Abgabengesetzes bedenklich sind.<br />
10.12 Abfallmengenentwicklung in den Jahren 1996 bis 1999<br />
Die Entwicklung der Gesamtabfallmengen sind in Ansicht 82 dargestellt. Die Gesamtabfallmengen<br />
basieren auf den Abfallmengenbilanzen der Körperschaften Stadt Darmstadt,<br />
Landeshauptstadt Wiesbaden, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-<br />
Gerau, Rheingau-Taunus-Kreis und Main-Kinzig-Kreis.<br />
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