Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Siebenundsechzigste Vergleichende Prüfung „Personalwirtschaft“<br />
Das ist sicher nicht in ausreichendem Maße geschehen. Vor allem Buseck, Hochheim,<br />
Niedernhausen und Bürstadt hatten Defizite. Sie hatten weder mit den Mitarbeitern<br />
über konkrete Problemlösungsstrategien diskutiert noch versucht, die Gründe für Unzufriedenheiten<br />
zu finden und zu analysieren.<br />
7.14 Personalmanagement-Konzept<br />
Aus den Erfahrungen und Ergebnissen der Vergleichenden Prüfung wird ein Personalmanagement-Konzept<br />
auf Basis folgender vier Fächer empfohlen:<br />
• Grundsatzfragen: Wesentliche Elemente der Grundsatzfragen sind<br />
– die Definition von Mindestanforderungen an Führung und Führungsqualität,<br />
die sich aus der strategischen Entwicklung einer Gemeinde ergeben. Hierzu<br />
zählen Grundsatzentscheidungen über die Vergabe kommunaler Leistungen<br />
und Mindestanforderungen an die Qualifikationen der Mitarbeiter;<br />
– die Bestimmung der einzusetzenden Instrumente, wie beispielsweise Zielvereinbarungsgespräche<br />
(organisatorische Ebene).<br />
• Personalcontrolling: Dazu gehören alle Steuerungen, die das Management der Organisationsressource<br />
Personal betreffen. Die Ziele der Steuerungsleistungen des<br />
Personalcontrollings werden durch die Grundsatzfragen vorgegeben. Die Einsatzplanung,<br />
der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes (Organisationsanalyse<br />
in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich) und die Ausführung allgemeiner<br />
Vorgaben wie Leistungszulagen-Regelungen fallen in das Controlling (instrumentelle<br />
Ebene).<br />
• Personalentwicklung: Die anforderungsgerechte Entwicklung von Mitarbeitern und<br />
das Aufzeigen von persönlichen Entwicklungspfaden stellen den Kern eines pragmatischen<br />
Personalentwicklungskonzepts dar. Ein Personalentwicklungskonzept<br />
wird Mindestanforderungen für Funktionen und Aufgaben festschreiben, die als<br />
Entwicklungsziel Orientierung bieten können, und daraus notwendige Instrumente<br />
ableiten wie etwa ein Evaluationskonzept für Fortbildungsveranstaltungen (Mitarbeiterebene).<br />
• Personaladministration: Darunter fallen die administrativen, personenbezogenen<br />
Grundleistungen des Personalwesens, wie das Führen von Personalakten oder die<br />
Abwicklung von Vergütungszahlungen (Serviceleistung).<br />
Beispielhaft für eine sinnvolle Steuerung des Personaleinsatzes sind die Steuerungsinstrumente,<br />
die Usingen und Borken einsetzten: Usingen plante den Personaleinsatz<br />
auf der Basis eines Personalbemessungssystems, aus dem der tatsächliche Stellenbedarf<br />
abgeleitet wurde. Borken setzte eine Standard-Software zur Erfassung und Steuerung<br />
von Projekten und Aufträgen ein. Dies ließ ein zentrales <strong>Bericht</strong>swesen über den<br />
Ressourceneinsatz und eine zyklische Planung der Aufgaben und Aufträge zu.<br />
7.15 Methodische Ansätze zur Überprüfung des Personaleinsatzes<br />
Nach den Prüfungserfahrungen lässt sich die Effizienz des Personaleinsatzes feststellen,<br />
wenn man auf folgende methodische Weise vorgeht:<br />
• Systematische Aufgabenkritik<br />
• Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie<br />
• Personalbedarfsbemessungen<br />
Die systematische Aufgabenkritik (Zweckkritik: „Tun wir die richtigen Dinge?“, Vollzugskritik:<br />
„Tun wir die Dinge richtig?“) ist der Ausgangspunkt für effektives und ef-<br />
<strong>Elfter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong><br />
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Methodische Ansätze<br />
Aufgabenkritik