Elfter Zusammenfassender Bericht 2001 - Hessischer Rechnungshof
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Professionalisierung<br />
des Gebäudemanagements<br />
Benchmarking der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser<br />
gab es in keiner der Städte und Gemeinden.<br />
Die Gemeinden sollten eine Professionalisierung ihres Gebäudemanagements in folgenden<br />
Punkten anstreben:<br />
• Zusammenfassung der Verantwortung für den Substanzerhalt und Bewirtschaftung<br />
der Gebäude durch Einbindung in ein Gebäudemanagement für alle Immobilien<br />
einer Stadt oder Gemeinde,<br />
• periodische Feststellung des baulichen Zustands der Gebäude in Baubegehungen<br />
und Einarbeitung in eine Instandhaltungsplanung,<br />
• Aufbau einer einfachen Kosten- und Leistungsrechnung, die die Kosten verursachungsgerecht<br />
den Nutzungsarten Veranstaltungsfläche, wirtschaftliche Fläche<br />
und Flächen weiterer Einrichtungen zuordnet und die Berechnung von Mieten zulässt.<br />
• Die so ermittelten Mieten werden den Nutzern in Rechnung gestellt. Die Vermietung<br />
und Verpachtung von Wohnungen oder Gastronomieräumen stellt eine wirtschaftliche<br />
Betätigung dar und sollte kostendeckend betrieben werden. Sofern es<br />
sich um eigengenutzte Räume handelt, nimmt die Kommune eine innere Verrechnung<br />
an die betreffenden internen Nutzer vor.<br />
• Der Betrieb der Veranstaltungsräume stellt zunächst eine interne Nutzung der<br />
Immobilien dar. Diese Einrichtung hat die Kosten für die Veranstaltungsräume zu<br />
tragen. Bei der weiteren Vergabe der Räume an Bürger, Unternehmen, Vereine<br />
und Sonstige sollten die Kommunen ein Verfahren anwenden, das die Nutzer entsprechend<br />
der Inanspruchnahme an den Kosten beteiligt:<br />
• Dazu ist ein kostendeckender Entgeltsatz je Nutzungseinheit zu kalkulieren, der<br />
von einer angemessenen Auslastung der Räume (z.B. 45 Prozent) ausgeht. Dies<br />
gewährleistet, dass bei schwach genutzten Häusern die tatsächlichen Nutzer nicht<br />
mit den Kosten der Leerstände belastet werden. Zur Steuerung ist die Kennzahl<br />
„Auslastungsgrad“ geeignet.<br />
• Das kostendeckende Entgelt sollte grundsätzlich jedem Nutzer berechnet werden.<br />
Die Kommune kann entscheiden, inwieweit sie Vereine an den Kosten beteiligt<br />
oder Mittel aus dem Haushaltsansatz für die Vereinsförderung bereitstellt. Zur<br />
Steuerung ist die Kennzahl „Entgelte je Nutzungseinheit“ geeignet.<br />
9.20 Benchmarking der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser<br />
Die Überörtliche Prüfung stellt die Gesamtergebnisse der Städte und Gemeinden vor.<br />
Gleichwohl hängen Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtheit eines Bürgerhauses auch<br />
von anderen Faktoren ab. Deshalb wird in Ansicht 76 das Benchmarking der Bürgerhäuser<br />
und Dorfgemeinschaftshäuser dargestellt.<br />
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